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Brandschutzfenster, F90, Glasbausteine?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Brandschutzfenster, F90, Glasbausteine?

Hallo,
als Sachbearbeiter in einem Ingenieurbüro möchte ich gerne mal die Brandschutz- und Fensterexperten (Brandschutzexperten, Fensterexperten) befragen.
Situation: Ein Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung eines Stallgebäudes zum Wohnhaus wurde gestellt und ist genehmigt worden (NRW). Es gibt an dem Gebäude einen bestehenden 5 m Breiten Vorbau, der ebenfalls als Wohnraum umgenutzt werden soll. Die Außenwand hat einen Grenzabstand von 1,15 m. Sehr positiv ist schon mal, dass das Bauamt keine Abstandsflächenbaulast braucht, sondern die Umnutzung durch Abweichungsgestattung genehmigt hat. Nun zum Brandschutz: Die geplanten Fenster, (sind schon vorhanden und sollen vergrößert werden) im EGAbk. und OGAbk., jeweils 1,51*1,385 m sollen entfallen und in F90 geschlossen werden, damit keine Brandschutzbaulast von 3,85 m auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden muss. Wird solch eine Baulast eingetragen, können die Fenster wie geplant ausgeführt werden. Nun hat dieser Anbau aber ausreichende Belichtung von der Ost- und Westseite (Ostseite, Westseite), Dachfenster im Pultdach des Anbaus sind ebenfalls noch möglich. Ich habe meinen Bauherren gesagt, wäre ich der Nachbar, hätte ich einer Abstandsflächenbaulast sofort zugestimmt um das Vorhaben nicht gänzlich zu verhindern. Nun wird diese ja nicht benötigt, und ich bin der Meinung, das eine Baulast (Wertmindernd für das Nachbargrundstück) nur wegen diesen Fenstern eigentlich unverhältnismäßig ist, da Dachfenster und Ost-West-Fenster ja möglich sind. Nun zur eigentlichen Frage:
1. Es gibt ja auch F90-Fenster, mit 5 cm Glasscheiben, . Betonrahmen, Hitzebeschichtungen etc. Wer kann mir sagen, wie teuer die im Verhältnis zu normalen Fenstern sind? Also wenn die 5-mal teurer sind, fällt die Lösung weg.
2. Wie wird eine F90 Wand mit Glasbausteinen ausgeführt, wer hat Hinweise oder Links?
3. BauO NRW sagt in § 31 (4) Öffnungen in Gebäudeabschlusswänden sind unzulässig. Trifft dies auch auf F90-Fenster oder Glasbausteine zu?
Rechtsberatung ist eigentlich nicht nötig, da ja gar kein Streit vorliegt, geht ja nur um Fenster, Brandschutz etc.
Ich könnte auch beim Bauamt anrufen, aber dort bekommt man so schnell keine Aukünfte, da die Leute sich da ja immer rückversichern müssen, bzw. möchte mich noch ein bisschen informieren, bevor ich das Bauamt behellige.
Bin für alle Tipps dankbar.
  • Name:
  • Andreas Lott
  1. Dann wohl'n wir mal.

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Zu 1)
    F90 Fenster kosten mindestens 5 mal soviel wie herhömmliche Fenster. Brandschutzfenster sind neben explosionshemmenden Fenstern mit das Teuerste was es auf dem Markt gibt.
    Zu 2)
    Ob F90 Verglasungen überhaupt noch mit Glasbausteinen realisiert werden kann, kann ich nicht sagen. Ich habe aber erhebliche Zweifel.
    Auskunft hierüber bekommen Sie aber unter

    Zu 3)
    Öffnungen in Brandschutzfenstern sind nicht zugelassen. Auch bei Glasbausteinen. Ausnahme: Sie können mittels einem unabhängigen Motor gewährleisten, dass bei Rauch- und Hitzeentwicklung (Rauchentwicklung, Hitzeentwicklung) die Öffnung dicht geschlossen wird.
    MfG
    Jürgen Sieber

  2. Vielen Dank,

    vielen Dank erstmal, ist ja auch klar, wenn schon Fenster, dann feststehend, werde noch nach Glasbausteinen suchen, habe irgendwo gehört wären 2-schalig F90. Habe ich mir gedacht, dass F90 Fenster da sehr unwirtschaftlich werden.
    • Name:
    • Andreas Lott
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