Umdeckung wie 1930 oder?
BAU-Forum: Dach
Umdeckung wie 1930 oder?
Hallo, wer kann Entwarnung geben?
Beabsichtigte Neueindeckung eines 1 1/2 geschossigen Hauses Baujahr. 1930.
Dachaufbau im Spitzbogen (3,5 m hoch, 53 Grad) (von innen nach außen )
1. Ziegeln (noch die v. Jahre 30, Ziegelfugen von Innen teilweise noch mit Mörtel verfugt
2. Dachlatten (5 * 3,2 cm)
3. Sparren 10 * 12 cm) Keine Folie, im Winter auch Flugschnee im Spitzbogen.
Dachaufbau in den Zimmerschrägen. (Vom Spitzbogen einsehbar, da lose Abdeckbretter im Sparrenbereich)
4. wie bei 1, nur ohne Mörtel
5. Dachlatten? (nicht einsehbar, aber irgendwie müssen die Ziegel ja befestigt sein.)
6. Holzeindeckung (2 cm) außen auf dem Sparren
7. Sparren
8. Hohlraum in der ganzen Sparrentiefe von 12 cm, kein Dämmmaterial
9. Unter den Sparren 2 Eternitplatten? je 2,5 cm
10. Putz und Tapeten (keine Dampf/Luftsperre)
Der Dachdecker will den Spitzbogen auch vollflächig vordecken als regensicheres Unterdach mit
18 mm starker Brettschalung sowie einer Bauer-Schalungsbahn Top TS40 oder billiger nur mit ölgehärteter Hartfaserplatte, Dachfläche mit BMI BRAAS Doppel-S Novo Plus oder Tonfalzziegel Harmonie von Createn und das macht mich stutzig, der Bereich, der in den Zimmerschrägen liegt, soll mit 120 mm Mineralwolle
(Klemmfilz) ausgefüllt werden.
A) Ist Nässe da nicht schon angesagt, da unter den Tapeten keine Sperrfolien liegen.
B) Ist im ungedämmten Spitzbogen mit Feuchte zu rechnen durch die zusätzlich eingebrachte regensichere Brettschalung und Schalungsbahn.
-
Tja, schlechte Karten
Der Dachdecker MUSS die Wärmeschutzverordnung erfüllen. Also dämmen. 120 mm sind da schon knapp, kann aber hinhauen.
Aber ohne Dampf- und Luftsperre (Dampfsperre, Luftsperre) raumseitig der Dämmung säuft diese in der Tat ab. Also muss innen auch was gemacht werden.
Zu Spitzbogen dämmen mal im Forum gucken, wurde schon tausendmal behandelt. -
Schön ist aber der Satz ...
Schön ist aber der Satz so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach den Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird.
EnEVAbk., Anhang 3, Abs 4.1
4.1 komplett4.1 Steildächer
Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,
a) ersetzt, erstmalig eingebaut
oder in der Weise erneuert werden, dass
b) die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
c) innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden,
d) Dämmschichten eingebaut werden,
e) zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an Wänden zum unbeheizten Dachraum eingebaut werden,
sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4 a (u= 0.30 W/m²K) einzuhalten. Wird bei Maßnahmen nach Buchstabe b oder d der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung und der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach den Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird.
Gruß
Johannes -
War etwas vorschnell ...
Das galt nur zu der Frage, ob 120 mm ausreichen für den beheizten Raum.
Viel interessanter scheint mir die Frage zu sein, ob es Sinn macht, den unheizten Dachraum gleich mitzudämmen?
Mal davon ausgegangen, dass die oberste Geschossdecke ungedämmt ist und eigentlich gedämmt werden müsste. (und zwar nicht knapp!)
Gruß Johannes -
Geht es auch Ohne Unterspannbahn
Kann man nicht bei den angegebenen 53 Grad unter Verwendung von Betondachsteinen (wg größerer Maßhaltigkeit als Ziegel) auf eine Unterspannbahn völlig verzichten. Evtl. bräuchte man dann keine Dampfsperre auf der Innenseite nachträglich einbauen und könnte vollsparrendämmen? -
auf die
Moin Herr Knauber,
auf die Unterspannung können Sie sicherlich verzichten. Ich würde es allerdings nicht tun.
Auf eine Dampfbremse nur dann, wenn raumseitig sichergestellt ist (rechnerischer Nachweis) dass eine ausreichende Sperre durch die Innenbekleidung erreicht wird, und dass die Luftdichtschicht vorhanden ist.
Alles andere führt zu
Schäden.
MfG
Stefan Ibold -
Was hier nicht richtig ist - OT
Nicht der Dachdecker MUSS die EnEVAbk. erfüllen, sondern der Bauherr hat die Pflicht!
Was der Dachdecker muss, ist darauf hinweisen dass nicht nur umgedeckt werden kann, da der Bauherr Baulaie ist und nicht unbedingt weiß wie die derzeitigen rechtlichen Vorgaben sind. Hier ist der Handwerker in der Hinweispflicht -
interessanter Gedanke ...
mit der Vollsparrendämmung ... hat mich jezza a bissi zum grübeln gebracht.
bin ja eigentlich auch kein Hinterlüftungsfan, gibt immer wieder konstruktive Probleme.
aber wie ist das denn mit dem diffusionswiederstand der Eindeckung? weil, Hinterlüftung
is nich, jedenfalls nicht planmäßig, aber a bissi Feuchtigkeit kommt von innen nach -
und wohin damit?
ich denke, ein positivnachweis ist kaum möglich, oder?
also, konservativ, sd mind. 100 m - ist aber auch nur "aus dem bauch raus"
aber grad bei altem gespärre sind so komplizierte Abdichtungen/Anschlüsse
erforderlich - da habe ich kein gutes Gefühl.
und ... mal ganz naiv gefragt: wo ist die nicht-Notwendigkeit einer Unterspannbahn eigentlich geregelt? -
das ist so
Moin MLS,
die Sache ist doch die, es macht m.E. Sinn den ganzen Sparrenraum auszunutzen. Bei einer reinen energetischen Sanierung geht das leider nicht immer. Die Eindeckung selber ist bei z.B. glasierten Dachziegeln rechnerisch diffusionsdicht, in der Praxis natürlich nicht, denn durch das Kleinformat findet immer noch eine gewisse Konvektion statt.
Die Notwendigkeit einer Unterspannung findet sich in den Fachregeln wieder. Unterspannungsen sind eigentlich Zusatzmaßnahmen, die eingehalten werden MÜSSEN bei Unterschreitung der Regeldachneigungen. Auf der anderen Seite können durch mechanische Beanspruchungen, wie Sturm, herabfallende Äste, etc., Ziegel/Betondachsteine beschädigt werden und dadurch können Undichtigkeiten auf. Die Unterspannung hält dann Niederschlagswasser vorübergehend ab.
Weiterer Aspekt: bei dem normalen Temperaturwechsel Tag/Nacht kann ja auch Tauwasser an dr Unterseite der Eindeckung ausfallen. Dieses kann dann in die Wärmedämmung abtropfen.
Fazit: bei einer rein energetischen Sanierung immer einen Abstand gem. Fachregeln zwischen Dämmung und Eindeckung belassen. Dieser Raum kann bei der Dachsanierung zusätzlich mit Dämmung aufgefüllt werden. Notfalls eine Aufdopplung nach Außen vornehmen.
Grüße
Stefan Ibold -
Eternitplatten
haben Sie wohl wahrscheinlich nicht als raumseitige Bekleidung, oder? Ich tippe da eher auf Heraklith-Platten als Putzgrund. Die gibt es in der von ihnen angegebenen Stärke. Und sind bei der Berechnung des Wärmedurchlasswiderstandes auch positiv zu berücksichtigen. Außerdem haben sie ein recht gutes Wärmespeichervermoegen und sind daher günstig zur Temp. -Amplitudendämpfung.
Wenn nach außen nur noch fiffusionsoffenere Schichten folgen, können Sie evtl. auf eine Dampfbremse innenseitig verzichten. Das BMI BRAAS-Dachhandbuch sagt dies zumindest auch.
Jetzt hagelt es bestimmt gleich Widersprüche ...
Halte ich bei mir aber genauso. -
Wieso Widerspruch?
Kann ja hinkommen. Wir wissen eben den genauen Aufbau nicht (geometrisch meine ich jetzt) um beurteilen zu können, was überhaupt machbar ist.
Je nach Dachlandschaft käme hier evtl. auch eine Aufsparrendämmung in Betracht.
Hehe, oder wir sägen uns Schaumglas zureccht (habe ich schon erwähnt, dass das meine Lieblingsdämmung ist? *g*). Das ist natürlich kostenmäßiger Quark.
Man müsste bei bekanntem Aufbau mal durchrechnen, ob sich eine von oben eingelegte Dampfsperre lohnt. Die darf natürlich nicht über die Sparren geführt werden. -
Dampfsperre aus dem Himmel
Danke an das Forum für die fachlichen Hinweise.
Die von dem Herr Beisse angedeutete Einbringung einer Dampfsperre von oben wäre doch die Lösung. Gibt es hierzu Erfahrungsberichte. -
Ja, gibt es
Wenn die Dampfsperre seitlich an die Sparren luftdicht angebracht wird, geht es. Auf keinen Fall über die Sparren ziehen.
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