Klärung zu Bauvorschriften für Stadtvilla im Baugebiet mit spezifischen Vorgaben
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Klärung zu Bauvorschriften für Stadtvilla im Baugebiet mit spezifischen Vorgaben

Hallo zusammen,

wir planen ein Bauvorhaben in einer Gemeinde und haben dabei eine spezifische Frage zu den örtlichen Bauvorschriften, die uns etwas Kopfzerbrechen bereitet. Wir möchten gerne das Hausmodell "Flair 152 RE" errichten, sind uns aber unsicher, ob dieses Vorhaben mit den gegebenen Bauvorschriften konform geht.

In den Bauvorschriften des betreffenden Baugebiets stießen wir auf folgenden Passus:

"In Baugebieten, in denen zwei Vollgeschosse zulässig sind, ist das zweite Vollgeschoss als Dachgeschoss zu errichten."

Unser Wunschhaus, das Flair 152 RE, ist so konzipiert, dass es zwei Vollgeschosse mit einem Zeltdach beinhaltet. Unsere Frage ist nun, ob unter diesen Vorschriften eine Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen, wobei das zweite Vollgeschoss als reguläres Geschoss und NICHT explizit als Dachgeschoss mit Kniestock geplant ist, überhaupt realisierbar ist. Bedeutet die Vorschrift, dass jedes zweite Vollgeschoss zwingend als Dachgeschoss mit entsprechenden Dachneigungen und -formen gestaltet werden muss? Oder gibt es Interpretationsspielraum bzw. bekannte Ausnahmen, die eine Umsetzung unseres Wunschhauses ermöglichen würden?

Es stehen dort Stadtvillen jedoch ist das obere Stockwerk kleiner als das drunterliegende.

Wir würden uns sehr über Einschätzungen, Erfahrungen oder Hinweise von euch freuen, die uns bei der Klärung dieser Frage helfen könnten. Jede Hilfe oder Verweis auf ähnliche Fälle wäre sehr willkommen.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Klärung zu Bauvorschriften für Stadtvilla im Baugebiet mit spezifischen Vorgaben" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Robin
  1. Dachform

    Foto von Thorsten Bulka

    ist die Dachform in dem Gebiet überhaupt zulässig Schaut mal weiter nach
    • Name:
    • TB
  2. Staffelgschoss

    Die Lösung könnte ein sog. Staffelgeschoss sein, das gibt es offensichtlich in der Umgebung. Ein Haus wie im Bild wäre nicht zulässig. Das obere Geschoss muß mindestens einen Rücksprung bei einer Außenwand haben.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Danke für euer Feedback!

    Foto von wiki

    Herzlichen Dank für die hilfreiche Erläuterung! Sie erleichtert es mir als Bau-Neuling, die Bauvorschriften besser zu verstehen, insbesondere im Hinblick darauf, dass auch andere Stadtvillen mit Staffelgeschossen gemäß diesen Vorschriften in der Umgebung realisiert wurden. Es ist oft eine Herausforderung, die subtilen Unterschiede und Anforderungen der Bauvorschriften auf Anhieb zu erkennen.

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