ich habe Ende letzten Jahres einen Bauantrag durch einen Architekten eingereicht, Objekt: Doppelhaushälfte mit unbebautem Grundstück auf der anderen Hälfte. Die Leistungen wurden nach HOAIAbk., Phasen 1-4 vereinbart.
Nach Rechnungsstellung durch den Architekten habe ich zunächst einmal hinterfragt, ob was der Stand der Genehmigung ist. Der Architekt hat darauf - meine Initiative - das zuständige Bauamt kontaktiert: Ergebnis ist, dass ich nun noch eine Baulastübernahmeerklärung nach § 71 LBOAbk. (baue in BW) beibringen muss.
Meine Fragen dazu:
- muss der Architekt sich vorab um solche Anforderungen Gedanken machen und diese kennen/erledigen?
- habe ich evtl. einen Architekten erwischt, der evtl. für diese Art von Objekt nicht das notwendige Know-how besitzt?
Wenn ich mir einen Fachmann für ca. € 6000/20000 (Planung/Durchführung nach HOAI) im freien Markt einkaufe, würde ich erwarten, dass eine solche Dienstleistungen/Know-how selbstverständlich ist. Ansonsten bin ich nicht überrascht, dass das Bauen mit Bauträger immer mehr Boden gewinnt!
Viele Grüße
- Bernd Bachmann