Hier stellen wir uns die Frage ob wir uns hier korrekt verhalten oder ob wir für die Garage eine neue Baugenehmigung benötigen?
Danke vorab für die Antworten. Viele Grüße
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Hier stellen wir uns die Frage ob wir uns hier korrekt verhalten oder ob wir für die Garage eine neue Baugenehmigung benötigen?
Danke vorab für die Antworten. Viele Grüße
Der Abstand von min. 0,50 m wäre dann mit § 6 (2) BW LBO konform (zulässig).
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