vor kurzem haben wir in einem Neubaugebiet ein Grundstück erworben. Am 13.3. wurde nun bei der Einmessung des geplanten Hauses ein Überbau seines Garagenanbaus (Länge 6, Breite 1 Meter, also vermutlich ein verputzter Holz-Schuppen mit Ziegeldach) auf einer Länge von ca. 6 Metern mit einer Breite von ca. 5 cm festgestellt.
Der Schuppen wurde nachträglich erstellt, da die Garage bereits 2009 vom Vermessungsamt im Plan eingetragen wurde. Im Auszug vom 23.1.12 dieses Jahres ist der Anbau nicht erfasst.
Laut Bebauungsplan ist Grenzbebauung für die Garage grundsätzlich zulässig.
Der Bordstein mit Einmarkung der Grundstücksgrenze ist vom Anbau ca. 30 cm entfernt. Direkt an der Grundstücksgrenze verläuft ein Betonsockel bis zum inneren Grenzstein. Die Grundstückstücksgrenze ist somit visuell ersichtlich, ich nehme also an, dass der Überbau vorsätzlich erfolgte.
Kann ich einen Rückbau verlangen? Soll ich einen Rechtsbeistand beauftragen? Wie sind die Erfolgsausssichten?
Soll ich bei der Gemeinde anfragen, ob es für den Anbau eine Genehmigung gibt?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten und Hilfe.