Bei uns soll ein Baugebiet entstehen. Es gibt ein alt eingetragenes Wasserrecht und etliche Gründe die dagegen sprechen. Brauche Hilfe/Vorlage wie man so einen Einspruch schreibt.
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BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
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nutzlos
Ein Baugebiet soll entstehen, dafür gibt es einen Verwaltungsablauf und eine Bürgerbeteiligung. Dabei können Sie ihre Einsprüche formlos einreichen bzw. vortragen. Danach gibt es eine Klagemöglichkeit. Wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, ist das endgültig. Wasserrechte und "etliche" Gründe werden von der Verwaltung ausgehebelt. Mit dem Argument "Gemeinwohl" setzt die Verwaltung alles durch. -
Dankeschön
Hallo Dankeschön ... -
nicht ganz nutzlos
Ein wenig muss ich widersprechen. Ihre Bedenken zu äußern ist nicht komplett nutzlos. Es gibt durchaus Sachverhalte die der Gemeinde im Vorfeld der Planung nicht bekannt waren und die eben im Zuge der Beteiligung der Bürger und der Fachstellen abgefragt werden. Diese Informationen der Gemeinde mitzuteilen, kann durchaus hilfreich sein und in Einzelfällen auch das ganze Verfahren beeinflussen.Wenn die Gemeinde und die anderen Beteiligten im Vorfeld ihre Arbeit halbwegs richtig gemacht haben und es sich nicht nur um den "Wunsch des besten Freunds des Bürgermeisters" geht, sondern eben sachliche Gründe für die Ausweisung des Gebiets vorliegen, werden Sie die Planung in den meisten Fällen nicht verhindern können. Aber in vielen Fällen wird versucht auf Bedenken einzugehen und (wenn auch ggf nur eine geringe) Veränderung / Verbesserung erreicht.
Muster sind nicht notwendig, die Gemeinde sollte grundsätzlich auch laienhaft formulierte Begründungen angemessen würdigen.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - bau (de) Haus
- … Einspruch Euer Ehren RS, …
- … Also als erstes stellen wir mal eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage ins dig-Forum Wer plannt uns den Prototyp des baude-Hauses mit Arcon 08/15 . Nachdem Ablauf der zehnstündigen Frist wird aus den Vorschlägen durch unsere Boardarchitekten ein Entwurf bestimmt. Dieser Entwurf wird dann zur totalen Überarbeitung noch einmal zur Diskussion gestellt, bis er zur völligen Unkenntlichkeit umgeplant wurde. Da wir bei baude nicht kleckern, sondern klotzen werden die Hausaußenmaße schnell noch verdreifacht, ein Keller dazugegeben, und die Dachform durch diktatorischen Beschluss der Mehrheit als Krüppelwalm verabschiedet. Nachdem nun der erste Schritt getan ist und GP mit den verdichten von Beiträgen gar nicht mehr hinterherkommt, treten wir in die zweite Phase des baude-Haus-Projekt ein. Wir beginnen mit der Ausschreibung für unser klein Häuschen. Hierfür wird eine eigens für dieses Projekt anzufertigende Ausschreibung erstellt, natürlich erst nachdem wir uns alle überzeugt haben, dass wir nicht noch etwas vergleichbares in irgendeiner Schublade rumliegen haben. Die Ausschreibung wird unter dem Aspekt der Kostenneutralität gestellt, sodass wir hier einen Architektenwettbewerb ausloben werden. Wer das Beste LVAbk. schreibt darf seinen Lebenslauf bei der Grundsteinlegung verewigen. Nachdem daraufhin zahlreiche Ausschreibungen bei uns eingetroffen sind, vergessen wir natürlich nicht, diese auch auf Vollständigkeit zu prüfen. Hierfür nehmen wir eine handelsübliche Küchenwaage. Alles unter einem kg fliegt raus. Obs inhaltlich richtig ist, ist uns erstmal egal, die Handwerker sollen ja schließlich auch noch ein bisschen was tun für ihr Geld, und wir sehen dann schnell, ob die auch was auf dem Kasten haben. Jetzt treten wir dann in den Bauablaufprozess des jetzt zum allseits beachteten BAUDE-Musterhauses ein. MB ist mittlerweile der einzige der noch neu …
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- … damals die Aussage gemacht hat, dass mein Haus ein Architekten- / Musterhaus mit entsprechend hohem Qualitätsstandard werden soll. Vom Inhalt der Ausschreibungen z.B. gegenüber dem Zimmermann erhielt ich erst Kenntnis, als es bereits zu spät war, und außerdem hatte ich damals auch nicht mein Halbwissen (mancher Sachverständige hat es noch nicht mal heute, aber bitte nicht gleich wieder angesprochen fühlen!) - somit konnte ich zum damaligen Zeitpunkt z.B. nicht auf die ATV DINAbk. 1833 abheben, zudem ist es auch gar nicht meine Aufgabe, Architekten, Sachverständige oder Zimmermeister auf etwas hinzuweisen, was eigentlich deren Fachwissen sein sollte! …
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