in Hessen könnte man meines Wissens nach seinen Dachboden ohne extra Baugenehmigung zum Aufenthaltsraum Ausbauen, wenn (!) alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - beispielsweise entsprechende Treppe, zweiter Rettungsweg, Fenster in ausreichender Größe ... und 2,20 m Höhe über 50 % der Grundfläche.
Kann man, wenn ausschließlich diese Mindesthöhe nicht gegeben ist (2,05 Höhe), in Form einer Ausnahmegenehmigung oder ähnlichem eine Genehmigung bekommen) - ein Schwarzbau steht nicht zur Debatte! Wie gesagt, zweiter Rettungsweg etc. wäre gegeben.
Natürlich ist die Raumhöhe nicht toll und grenzwertig - insbesondere aber für ein Kinderzimmer oder Schlafzimmer aber durchaus realisierbar ...
Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen oder Kenntnisse, ob ein derartiges Vorhaben Erfolgsaussichten haben könnte?
greetz