wir wollen ein Haus auf die Grundstücksgrenze bauen. Wir wissen das dazu die "Übernahme der Abstandsfläche" vom Nachbarn notwendig ist. Dies ist auch schon geklärt. Wir werden den Bauantrag mit dem dazu gehörigem Formular abgeben.
Nun zu unserer Frage. Was passiert mit der "Übernahme der Abstandsfläche" wenn der Bauantrag genehmigt wird, wir uns aber doch aus irgendwelchen Gründen gegen den Bau entscheiden? Verfällt die Übernahme wenn wir den Bauantrag zurück ziehen automatisch oder bleibt diese bestehen? Was muss man tun um die Übernahme rückgängig zu machen?
Bauvorhaben ist übrigens in Bayern.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen