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An angrenzende Garage anbauen ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

An angrenzende Garage anbauen ...

Hallo;
Ich habe mir von einen Architekt ein Einfamilienhaus Planen lassen, auf dem Grundstück meiner Eltern. Habe die Pläne auch schon vor einiger Zeit eingereicht (06.12.2006), aber alles schön und gut. Das Grundstück ist noch nicht vermessen und geteilt worden, mein Haus sollte direkt an die bestehende Garage meiner Eltern angrenzen und haben deshalb eine Abstandsflächenübernahme erstellt. Habe nun mal nachgefragt, wie es denn jetzt aussieht und wie weit der verfahrensstand ist:
Es wurde mir gesagt, das es mit den Abstandsflächen Probleme gibt und ich so etwas überhaupt nicht machen könnte; da dort ja eine Garage stünde. Es gäbe allerdings eine Möglichkeit, und zwar wenn ich eine Feuerschutzmauer errichten würde. "Da habe ich mich gefreut. " Hätte so etwas nicht der Architekt auch wissen müssen, das man keine Abstandsflächen auf Gebäude übernehmen kann?!? Kann mir das evtl. jemand erklären, so das sogar ich das verstehe?
Würde mich freuen, wenn Inteligenzbolzen und Sprücheklopfer erst gar nicht auf die Idee kommen hier zu schreiben, Rechtschreibfehler gehören absichtlich dazu.
Danke; Wolfi
  1. Ich will auf keinen Fall Sprüche klopfen ...

    Ich will auf keinen Fall Sprüche klopfen aber es gibt in Deutschland 16 Landesbauordnungen und da müsste man schon wissen, in welchem Bundesland gespielt wird.
    Freundliche Grüße
  2. Wer ...

    Wer nach dem abschließenden Vorab-Rüffel auf diese Frage sinnvoll antwortet, dem muss aber schon ziemlich langweilig sein.
    Pff.
  3. Sorry, spreche von Mittelfranken  -  Nürnberger Land; zuständige ...

    Sorry, spreche von Mittelfranken  -  Nürnberger Land; zuständige Behörde ist Lauf.
    Herr Kinzkopf; Sie waren nicht weit von 1. "Vorab-Rüffel" entfernt; Sie waren der 2.
    Danke einstweilen
  4. In gänzlicher Unkenntnis ...

    ... der Örtlichkeit mal etwas Grundsätzliches:
    Ich gehe mal davon aus, dass das Grundstück später entlang der Außenwand der elterlichen Garage getrennt werden soll, richtig?
    Sofern ein Bebauungsplan einer derartigen Bebauung nicht entgegensteht (Baugrenzen, Baufenster ... erklärt Ihnen Ihr Architekt sicher und hat er sicher auch alles geprüft ... hoffentlich) sind erstmal grundsätzlich Grenzabstände (Abstandsflächen) einzuhalten. Diese sind in der BayBO Art. 6 ausführlich erklärt und berechnen sich nach den Gebäudehöhen.
    Artikel 7 definiert "Abweichungen von den Abstandsflächen".
    So können z.B. Garagen auf die Grenze gebaut werden. Grundsätzlich gilt aber, dass diese Gebäude eine Gesamtnutzfläche von 50 m² nicht überschreiten dürfen. Dies dürfte für die Garage wahrscheinlich hinhauen. Für das neu zu errichtende Gebäude aber wohl kaum. So etwas funktioniert normalerweise nur bei Reihen- oder Doppelhäusern (Reihenhäusern, Doppelhäusern) (wo ja logischerweise auch auf die Grenze gebaut wird) oder wenn dies aus gestalterischen/städteplanerischen Gründen im Bebauungsplan so gewollt bzw. vorgeschrieben ist.
    Daher: man kann nicht grundsätzlich auf die Grenze bauen! Zudem: Wenn dies doch möglich sein sollte, so ist eine Grenzbebauung immer als Brandwand auszuführen, d.h. dass hierin keinerlei Öffnungen sein dürfen, also auch keine Fenster!
    Letztendlich sollte Ihr Architekt dies im Vorfeld abklären ... hat er ja anscheinend auch.
    Trotzdem: Ganz wird sich das hier ohne genaue örtliche Kenntnis nicht klären lassen. Also lassen Sie doch bitte Ihren Planer nochmals antreten. Der schuldet ja nicht das muntere Bemalen von weißen Blättern mit hübschen Bildern, sondern den Erfolg, hier also die Baugenehmigung (außer er hat Sie darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung  -  aus welchen Gründen auch immer  -  hier wahrscheinlich versagt werden würde und Sie auf eigenes Risiko einen Bauantrag erstellen lassen ... als Versuchsballon quasi.
    Gruß ... ebenfalls aus Mittelfranken ... und: Wir sind der Club!
    Thomas Bock
  5. So, erstmal Danke;

    So erstmal Danke;
    Ja, hatte doch noch einiges vergessen zu erwähnen;
    Der Grenzverlauf sollte, wie du schon gesagt hast zwischen der bestehenden Garage und den Neubau verlaufen. Dennnoch hat die bestehende Garage 56 m² umbaute Fläche mit Flachdach, die Außenmaße sind (8x7 m). Der Architekt hat aber auch an der "Grenzwand" im ersten Stock Fenster geplant; Anscheinend hat er im Vorfeld überhaupt nichts abgeklärt; Sobald ich etwas schriftliches von der Behörde habe; Werde ich ihn mal kontaktieren. Ich hatte schon so meine bedenken wegen der Grenzbebauung; er meinte immer, es währe das kein Problem. Ich kann nämlich aus Platztechnischen Gründen keine 3 m Abstandsflache einhalten und wenn es so nicht funktioniert; kann ich das ganze zeug nehmen und in die Tonne schmeißen. Von wegen Versuchsballon den erzähl ich schon was.
    Wenn noch gute Ratschläge vorhanden; immer her damit!
    Riesen Dank; Glubb an die Macht!
  6. Im Augenblick ...

    Im Augenblick kann das schon gehen, denn im Augenblick ist da ja noch keine Grenze und somit auch keine Grenzbebauung. Ist halt nur die Frage, ob dann eine Teilung möglich ist. Was die Grenzbebauung mit 56 m² anbelangt, so sehe ich das unproblematisch: Zum einen handelt es sich um einen Bestandsbau (den man schlecht um 6 m² abzwacken kann) und bei so einer Konstellation habe ich die Behörden eigentlich zumeist verständnisvoll erlebt.
    Aber eine Giebelwand auf die Grenze mit Fenstern.
    1. Semester Baurecht verpennt, setzen!
    Man Stelle sich einfach mal folgendes vor: Eltern verkaufen. Neuer Besitzer reißt Garage ab und baut ein Haus an die Grenze (was Du darfst, darf der auch). Dann wird es aber ruckzuck finster in den Räumen dahinter. Oder er steigt ab und d zu auf seine Garage um das Dach zu warten und Eure Aktivitäten in den Räumen mit plattgedrückter Nase intensiv in Augenschein zu nehmen ... usw ... usf.
    Scheint alles etwas unausgegoren!
    Wie ist denn der Zuschnitt des Baugrundstückes? Kann man evtl. an Deiner elterliche Garage eine weitere Garage bauen (zulässig!)?
    Gruß
    Thomas
    PS: UEFA Cup Platz oder Champions League?
  7. Hallo; Erstmal ist mir das vollkommen klar, dass ...

    Hallo;
    Erstmal ist mir das vollkommen klar, dass wenn eine Grenzwand mit Fenstern bestückt ist und darunter eine Garage sich befindet, doch mit neugierigen Blicken zu rechnen ist; Das angrenzende Zimmer ist mein Bad und dort ist sowieso Milchglas o.ä. vorgesehen.
    Ich würde dort ja auch auf die Fenster verzichten und und auf Giebelfenster umsteigen. Nur was mich stört ist, dass ich, 23 und gelernter Müller (Mehlmahler) das schon im Voraus gesagt habe; Und einer der sich damit eigentlich auskennen müsste nur Schrott verzapft; das sind Kosten und Zeit ... außerdem stehe ich im Moment im ungewissen. Ich kann allerding auch nicht mein neues Haus und die neue Garage nicht tauschen, sonst bräuchte ich ein Hebewerk für das Abwasser. Wenn der Architekt überhaupt richtig gemessen hat; das wird nämlich verdammt knapp. Meinst du, das es besser ist mit der Grundstücksvermessung noch zu warten oder besser gleich zu vermessen?
    Vielen Herzlichen Dank im Voraus!
  8. Nun mal Butter bei die Fisch ...

    Nun mal Butter bei die Fisch etzatla: Zitat:
    "Erstmal ist mir das vollkommen klar, dass wenn eine Grenzwand mit Fenstern bestückt ist und darunter eine Garage sich befindet, doch mit neugierigen Blicken zu rechnen ist; Das angrenzende Zimmer ist mein Bad und dort ist sowieso Milchglas o.ä. vorgesehen. "
    " Ich würde dort ja auch auf die Fenster verzichten und und auf Giebelfenster umsteigen"
    Nö das ist keine Frage ob da Milchglas oder Strukturglas drin ist oder sonst noch was ... das ist verboten z.B. wg. Brandgefahr oder eben wg. nachbarschaftlicher Belange => Loch/Fenster in Brandwand iss nicht (es gibt möglicherweise die Möglichkeit der Belichtung, dann aber mit entsprechender Verglasung G90 ... wie gesagt: eventuell. So etwas wäre im Einzelfall zu prüfew, erscheint mir aber weder sinnvoll, noch wahrscheinlich, dass dies genehmigt werden wird.
    Zitat:
    " Ich kann allerding auch nicht mein neues Haus und die neue Garage nicht tauschen, sonst bräuchte ich ein Hebewerk für das Abwasser. "
    Das wäre möglicherweise das geringere Problem. Auch das ist leider ohne Kenntnis der Örtlichkeit nicht näher bestimmabr, aber wenn es um eine Hebeanlage geht, könnte dies doch eine Lösung sein. Das aber bitte schön soll sich der Herr Kollege selbst ausdenken ...
    Grüße
    Thomas
  9. Sorry ...

    aber bei Dir/Euch scheint einiges nicht optimal zu laufen. Tut Euch einen Gefallen und redet mal mit dem Architekten. Es kann eigentlich nicht sein, dass ein Kollege Löcher = Fenster in eine Brandwand plant.
    Was die Höhenlage anbelangt, so kann auch dies nicht aus der Ferne beurteilt werden. misstrauisch wäre ich aber nach diesen Granaten schon :-)
    Gruß
    Thomas
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