Der Abstand nach den Absätzen 1 und 2 darf unterschritten werden von 1. Dachüberständen und Gesimsen um nicht mehr als 0,50 m.
Also müsste es doch jetzt möglich sein, z.B. : erforderlicher Grenzabstand 3,00 m, tatsächlich geplanter Abstand 3,30 m, geplanter Dachüberstand 0,80 m ... gleich 0,50 m in den Grenzabstand ... Richtig oder was würde dagegen sprechen?