so ähnlich und vieles andere in dieser Hinsicht. Ist in München schon seit vielen, vielen Jahren bekannt. Also, sollte auch Ihr Architekt hierüber Bescheid wissen und Sie entsprechend beraten. Und schließlich sollte er imstande sein entsprechend mit den Behörden zu verhandeln. Dies gehört alles, neben vielem anderen zu dessen Pflichten.
Nebenbei, in München gibt es besonders viele, und bes. grausame Vorschriften und Pflichten die der Bauherr erfüllen müssen sollte (bspw. Denkmalschutz, Bauschutzordnung, und örtliche Satzungen und alles natürlich zum finanz. Vorteil der Stadt, aber, wenn auch so viele in diese schöne Stadt wollen, etc.). Zugegeben ist schon ein bisschen viel, aber ein Fachmann (Architekt, Ing.) sollte diese schon in den Grundzügen kennen, s.o. In München immer sinnvoll ist eine frühzeitige Einbeziehung der LBK und vor allem eine Bauvoranfrage zur baurechtl. Situation des Baugebietes i.A. und i.B. des Grundstücks.
Entschuldigung, aber mich würde der genaue Wortlaut der Genehmigung insgesamt interessieren, sowie die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Ich habe schon so einiges seit 1992 in München erlebt, aber, wenn der Wortlaut so ähnlich sein sollte, wie Sie schreiben, dann ist das schon ein besonderes "Zuckerl". Hiergegen können Sie natürlich (versuchen) Fachanwaltlich (priv. Baurecht) vorgehen.
Man könnte hier viel schreiben, ohne, dass Ihnen damit geholfen ist. Daher schalten Sie einen Fachanwalt, bzw. zuvor zu empfehlen einen unabhängigen (nicht in das Verfahren involvierten) erfahrenen Fachmann (bspw. Architekt) zur Prüfung des Vorgangs ein. Dann haben Sie mehr Klarheit, wissen wie Sie ggf. vorgehen können und sollten, etc. Aber Achtung Einspruchsfristen beachten.
4385: Baumschutz geht vor Menschenschutz, oder ...
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