wir planen den Kauf eines Grundstückes. Auf diesem Grundstück verteilt befinden sich "leider" 7 Bäume (Fichten), die unter die Baumschutzsatzung der Region fallen.
2 dieser Bäume behindern das direkte Bauvorhaben. 3 weitere Bäume sind weniger als 2 Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn hin entfernt.
Somit sehe wir schon mal keine Bedenken die Genehmigung für diese 5 Bäume durchzukriegen. - Oder? - Das eine Ersatzpflanzung auf uns zukommen kann ist klar.
Nun zur zweiten Frage, Fichten, die einen Umfang von weniger als 80 cm (auf 100 cm Höhe) haben, dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Führen die einzelnen Regionen Buch über die Baumbestände und die jeweiligen Baumumfänge?
Grundsätzlich könnte man doch auch die Bäume fälle und sagen, sie hätten einen Umfang von 70 cm gehabt. Wer kann und will das kontrollieren können?
Vielen Dank vorab für eure Antwort.
MfG