Hallo,
meine Frau und ich haben vor circa 4 Monaten ein Grundstück in München gekauft und wollen dort nun mit einem Baupartner eine Doppelhaushälfte bauen. Wir haben gleich nach dem Grundstückskauf die Baugenehmigung beantragt und diese vor 1 Woche auch bekommen, allerdings nur mit horrenden Auflagen. So dürfen alle Bäume bis auf einen gefällt werden, allerdings nur unter Zahlung von jeweils 750 € pro Baum. Dabei sind diese teilweise morsch und müssten sowieso allein aus Sicherheitsaspekten gefällt werden. Was uns jedoch am meisten Kopfzerbrechen bereitet, ist ein Walnuss, der stehen bleiben soll. Die Baumkrone reicht laut Baugenehmigung bis auf 2 m an das neu zu bauende Haus ran, wir haben aber nochmal nachgemessen und es ist definitiv nur 1 m. Wir sollen jetzt außerdem noch einen Zaun um den Baum errichten, Stützwände im Erdreich errichten sowie ein Teil des Fundamentes des noch abzureißenden Hauses auf dem Grundstück soll erhalten werden, da sich dort wohl Teile der Wurzel des Walnusses befinden. Für uns steht das alles in keinem Verhältnis. Wir haben jetzt bei der genauen Untersuchung des Baumes festgestellt, dass er an diversen Stellen in Richtung des Hauses blutet. Eine Floristin meinte, dass dieser dann sowieso gefällt werden müsste, da das bei Kernobst regelmäßig ein Anzeichen ist, dass er demnächst sowieso abstirbt. Wir haben natürlich auch eine haftpflichttechnisch Verantwortung den Nachbarn gegenüber, die wir auch wahrnehmen wollen.
Wir wollen in unserem dann eventuell baumfreien Garten natürlich etliche Bäume neu pflanzen, vor allem einheimische, aber solche Argumente scheinen bei der unteren Naturschutzbehörde nur auf taube Ohren zu stoßen.
Habt Ihr Ratschläge für uns? Uns interessieren vor allem auch die Abstandsflächen, die von Bäumen zum Haus eingehalten werden müssen.
Danke und viele Grüße!
Abstandsflächen Walnussbaum Haus
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstandsflächen Walnussbaum Haus
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4385: Baumschutz geht vor Menschenschutz, oder ... 20.10.08
4385: Baumschutz geht vor Menschenschutz, oder ... 20.10.08
so ähnlich und vieles andere in dieser Hinsicht. Ist in München schon seit vielen, vielen Jahren bekannt. Also, sollte auch Ihr Architekt hierüber Bescheid wissen und Sie entsprechend beraten. Und schließlich sollte er imstande sein entsprechend mit den Behörden zu verhandeln. Dies gehört alles, neben vielem anderen zu dessen Pflichten.
Nebenbei, in München gibt es besonders viele, und bes. grausame Vorschriften und Pflichten die der Bauherr erfüllen müssen sollte (bspw. Denkmalschutz, Bauschutzordnung, und örtliche Satzungen und alles natürlich zum finanz. Vorteil der Stadt, aber, wenn auch so viele in diese schöne Stadt wollen, etc.). Zugegeben ist schon ein bisschen viel, aber ein Fachmann (Architekt, Ing.) sollte diese schon in den Grundzügen kennen, s.o. In München immer sinnvoll ist eine frühzeitige Einbeziehung der LBK und vor allem eine Bauvoranfrage zur baurechtl. Situation des Baugebietes i.A. und i.B. des Grundstücks.
Entschuldigung, aber mich würde der genaue Wortlaut der Genehmigung insgesamt interessieren, sowie die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Ich habe schon so einiges seit 1992 in München erlebt, aber, wenn der Wortlaut so ähnlich sein sollte, wie Sie schreiben, dann ist das schon ein besonderes "Zuckerl". Hiergegen können Sie natürlich (versuchen) Fachanwaltlich (priv. Baurecht) vorgehen.
Man könnte hier viel schreiben, ohne, dass Ihnen damit geholfen ist. Daher schalten Sie einen Fachanwalt, bzw. zuvor zu empfehlen einen unabhängigen (nicht in das Verfahren involvierten) erfahrenen Fachmann (bspw. Architekt) zur Prüfung des Vorgangs ein. Dann haben Sie mehr Klarheit, wissen wie Sie ggf. vorgehen können und sollten, etc. Aber Achtung Einspruchsfristen beachten. -
Ergänzung ...
Bäume haben keine Abstandsfläche und zu Grundstücksgrenzen müssen diese gewisse Abstände einhalten.
Machen Sie sich kein Kopfzerbrechen- fragen Sie Ihren Bauplaner.
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