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Holzschuppen abreißen und größere Garage bauen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Holzschuppen abreißen und größere Garage bauen

mein Grundstück befindet sich im Außenbezirk Landkreis Erding, Bayern, freistehendes Einfamilienhaus mit diversen Anbauten und vorhandenem Bestandsschutz vom Landkreis Erding. Nächstes Wohnhaus ca. 100 m weiter. Folgendes Problem: Eine vorhandene Garage oder eher Geräteschuppen (Miscbauweise Ziegel/Holz, leicht baufällig) misst innen nur 4,85 Länge, sodass ich mein Auto nicht einstellen kann. An einer anderen Stelle ist direkt am Wohnhaus noch von den Vorbesitzern ein Holzschuppen 5x5 m Außenfläche mit Flachdach auf einem Betonfundament angebaut worden, mit einem Holztor. Fahrzeug lässt sich hier einstellen, aber eben nur ein kleineres. Die Folge: 2 Fahrzeuge müssen im Freien parken, eins im Carport und das Andere ganz im Freien. Mein Vorhaben: diesen Schuppen abreißen und an gleicher Stelle eine Doppelgarage in Ziegelbauweise auf dem schon vergrößerten Betonfundament 7,5x7,5 m (wurde also an 2 Seiten um 2,5 m verlängert) errichten. Abstand zum Nachbargrundstück (auch Außenbezirk, ist ein kleines unbewohnter Waldgrundstück) ist unverändert. Welche Mühlen muss ich hier zwingend mahlen lassen? Zumal hier zum ersten mal eine Garage gebaut wird, die den Namen auch verdient. Muss ich bei einem Bestandsschutz die Gemeinde hier überhaupt informieren, wenn die Außenflächen bei einer Modernisierung nicht verändert werden (die Vergrößerung mal einfachhalber außer Acht gelassen, die könnte man sich nachträglich genehmigen lassen, falls hier jemand aufbegehrt).
Zusatzfrage: Besteht generell im Außenbezirk ein Anspruch auf eine Doppelgarage, wenn nicht, auf einen geräteschuppen? Wie ist der baurechtliche Unterschied zwischen Garage und Geräteschuppen? Freue mich auf ihre Werte Einschätzung!
  • Name:
  • Rudolph Tschannerl
  1. Irrtum über den Bestandschutz

    Hallo,
    ich vermute einfach mal, dass sich der Bestandsschutz nur auf das Wohnhaus bezieht. Für das wird wohl früher mal ein Bauantrag gestellt worden sein oder der Bau war früher der Üblichkeut nach zulässig (wie alt ist das Haus?).
    Bei den diversen Anbauten wird es schon schwieriger. Möglicherweise wurden diese in Unenkenntnis der Rechtslage nach und nach angebaut, obwohl nach dem zurzeit der Anbauten geltenden Recht Baugenehmigungen nötig gewesen wären. (aus welcher Zeit sind die Anbauten?)
    Es kann also sein, dass man den Bestandsschutz eines Hauses mit Baujahr z.B. 1890 insgesamt verwirken kann, wenn man z.B. 1980 diverse An- und Umbauten (Anbauten, Umbauten) ohne Baugenehmigung durchgeführt hat. Mir ist ein Fall bekannt, wo so ein Außenbereichshaus vor ca. 20-30 Jahren komplett umgebaut und erweitert wurde und dies dem Bauamt erst vor einigen Jahren bekannt wurde. In dem Fall hat es eine Abrissverfügung gegeben, weil aus bautechnischen Gründen der ursprüngliche Zustand nicht mehr herzustellen war.
    Ich schreibe das nur so ausführlich, weil Sie für Ihre Garage einen Bauantrag stellen müssen. Im Außenbereich ist diese Garage nicht genehmigungsfrei. Es ist wahrscheinlich auch kein Problem diese genehmigt zu bekommen, da Sie ein Wohngebäude im Außenbereich haben und da wird Ihnen sicherlich eine angemessen große Garage mit 2 Stellplätzen zugebilligt.
    Sie sollten aber, bevor Sie mit dem Bauamt in Kontakt treten, überprüfen, welche Gebäude, An- und Umbauten (Anbauten, Umbauten) nun ohne Genehmigung errichtet worden sind. Im Falle, dass das Bauamt Ortstermine im Zuge der Garagenbaumaßnahme durchführt könnte das ja auffallen. Deshalb schauen Sie mal genau, was Bestandsschutz genießt, und was nicht.
    Gruß
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