Hallo,
wir wohnen in einem Nds. Baugebiet (ausgewiesenes Baugebiet, § 69a NBauO möglich) und möchten gerne an unsere vorhandene Garage ein Schleppdach als Carport anbauen.
Derzeitig ist die Situation wie folgt:
Unsere Garage ist in Massivbauweise errichtet und hat ein Satteldach, dessen First parallel zur Grundstücksgrenze des Nachbarn verläuft. Die Außenwand hat einen Abstand von 3,50 Metern zur Nachbargrenze. Die Garage ist 8,365 Meter lang (Wandmass), wobei sowohl vorne als auch hinten noch jeweils 0,51 Meter Dachüberstand vorhanden sind, sodass das Dach eine Länge von 9,385 Metern hat. Der Nachbar hat den 3-Meter-Streifen (zumindest derzeit) nicht bebaut.
Ich möchte nun quasi im Traufbereich auf ganzer Länge neue Dachsparren ansetzen, die auf der Fußpfette der vorhandenen Garage aufliegen und das Dach als Schleppdach mit geringerer Dachneigung (vorhandenes Dach 42 Grad) fortführen. Die nachbarseitige Begrenzung (derzeit steht dort eine Hecke) soll lediglich durch vier Pfosten (Kanthölzer, die in einbetonierten Pfostenträgern stehen) erfolgen, d.h. es entsteht dort keine Wand o.ä..
Frage:
Was ist baurechtlich möglich? Muss ich das genehmigen lassen? Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn usw.?
Danke,
Bernd
Anbau Schleppdach an Garage - Grenzbebauung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Anbau Schleppdach an Garage - Grenzbebauung
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eventuell nicht
Zuerst müssen Sie klären, ob in Ihrem Bundesland ein Carport im Freistellungsverfahren möglich ist oder ob das Bauwerk eine Nachbargenehmigung mit Abstandflächen benötigt.
Danach reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ein.
Ablehnungsgründe können sein:
.-- Nachbareinspruch
.-- Verweigerung von Abstandsflächen
.-- Dachneigung und Entwässerung
.-- Garage schon vorhanden
Letzteres könnte gelten wenn Sie die Garage anders nutzen.
Gruß
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