Hallo Forum,
wenn ein ursprünglicher Grundrissentwurf welcher Vertragsbestandteil ist nicht realisierbar ist, weil u.a. die Treppenführung nicht die notwendige Kopffreiheit ergibt; dann eine Umplanung des Grundrisses stattfindet und sich dadurch Veränderungen in der Position des Schornsteines und der Dachgaube (Umwandlung in einen Zwerggiebel, damit das Fenster die gesetzl. vorgeschrieben Größe erhält) ergeben, darf dann der Bauträger Mehrkosten geltend machen obwohl ein Pauschalpreis vertraglich vereinbart wurde?
Meine RAin meint, hier greift VOBAbk./B § 2,7. (1) und ich kann die Mehrkosten zurückweisen, allein schon deshalb, weil die Fehlplanung bei der Firma lag. Die Mehrkosten sind nicht erheblich (angesetzt wurden ca. 4000,- bei einem Gesamtpreis von knapp 200.000 für das Haus).
Wie sieht es mit VOB/B § 2,7. (5) aus? Die Änderungen betreffen nicht die vereinbarten Außenmaße, sondern nur die Grundrisse; sie wurden von uns nicht angeordnet und auch nicht mit uns abgesprochen, auch wenn sie auf einem Grundrissentwurf unsererseits beruhen. Preisangebot für Änderungen kam erst nachträglich, Bauantrag mit allen Änderungen ist bereits abgegeben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
VOB/B 7 (1), Gültigkeit bei Mehrleistungen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
VOB/B 7 (1), Gültigkeit bei Mehrleistungen?
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die Wahrheit liegt wohl dazwischen
Hallo,
Sie meinten wahrscheinlich § 2 Nr. 5. "Änderungen des Bauentwurfs".
Sie haben mit Ihrem Entwurf schon eine Anweisung getroffen.
Es lag allerdings wahrscheinlich auch eine mangelhafte Leistung des Unternehmers vor, wenn der vereinbarte Entwurf nicht genehmigungsfähig war.
Der Unternehmer hat seine Preise allerdings auf der Grundlage des alten Entwurfs gemacht.
§ 2 Nr. 7. (1) Satz 2 VOBAbk./B gibt die Lösung doch eigentlich klar vor.
Lassen Sie Ihre Anwältin vor der Tür warten und reden dann ein klares Wort mit dem Unternehmer.
Wenn Sie bereit sind einen Teil der Kosten zu tragen, steht einer Einigung und guten Zusammenarbeit nicht mehr viel im Wege.
Mit freundlichen Grüßen
Interne Fundstellen
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- … -://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44396/publicationFile/11321/vob-teil-a-und-b-ausgabe-2009-mit-berichtigung-vom-19-februar-2010.pdf …
- … -://www.dstgb-vis.de/home/aktuelles_news/aeltere_beitraege/vob_2009_im_bundesanzeiger_veroeffentlicht/vob_teil_a_und_b_ausgabe_2009_fuer_internet.pdf …
- … steht in der VOBAbk./B etwas von Mängelhaftung? …
- … eine Buchhandlung aufsuchen. Die 09er VOBAbk. ist Geschichte. Nur so als dezenter Hinweis. …
- … Sorry, also auch diese Ihre Argumentation ist für den Zweck der Debatte hier, leider wieder mal egal. Locken Sie also hier nicht wieder auf die fasche Fährte, dass ändert an den Mängelhaftungs-§§ nichts. In der VOB wird von Mängel und Haftung gesprochen, also die Mängelhaftung, gelle …
- … und in der VOBAbk. finden Sie nichts mehr in der Richtung der Gewährleistung, auf dessen Begriff Sie hier herum reiten. Ob Sie von Gewährleistung reden oder nicht, ist mir egal, weil ich weiß, was Sie meinen, nämlich die Mängelhaftung, wem dass Wort Mängelhaftung aber nicht gefallen hatte und wer damit die Debatte losgetreten hat, ist doch wohl auch klar oder für Sie wieder mal nicht Herr Dühlmeyer, Sie waren es, der über meine absolut korrekte und up to Date - Wortwahl gepoltert hatte Herr Dühmeyer und selbst wieder einmal weit hinter den Neuerungen zurück hängt. Nebenbei bemerkt weit zurück hängt, weil die Neuerungen ja nun bereits wirklich wieder alt sind. Wann war die Schuldrechtsreform noch einmal, ohne nachzusehen schätze ich mal 2002 Herr Dühlmeyer, mithin (soory, aber es ist nun einmal so) hinken Sie mal wieder 10 Jahre hinterher. …
- … VOB oder BGB Vertrag …
- … doch noch was vergessen: nach VOBAbk. …
- … doch noch was vergessen: nach VOB …
- … übrigens in den Vertrag schauen, wann die Gewährleistung/Mängelhaftung ausläuft. Nach VOBAbk. sind es im Normalfall vier Jahre und nach BGBAbk. fünf Jahre. …
- … innerhalb der Gewährleistungszeit/Mängelhaftungszeit erfolgte, in dem Fall, in dem die VOBAbk. vereinbart wurde, die Mängelhaftung - auf das nachgebesserte Teil- erneut zu …
- … IMMER 5 Jahre (Davon ausgehend, der TE ist Endverbraucher), weil die VOBAbk. mit ihren 4 Jahren, wie Sie in einem anderen Strang so …
- … Die Mangelhaftung nach ist und bleibt VOBAbk. vier Jahre und nach BGBAbk. fünf Jahre. …
- … sodenke ich - klar, dass natürlich die VOBAbk. rechtsgültig vereinbart sein muss, damit die vorstehend genannte Behauptung - der vierjährigen Mangelhaftung beim VOB Vertrag- zutreffend ist, andernfalls wäre sie - die VOB- …
- … Man kann nicht nur nur die VOBAbk. hinsichtlich der Mängelhaftungsfrage vereinbaren, weil dies sodann ein Verkürzung der Mängelhaftungsdauer …
- … Ihnen schon jetzt, Herr Dühlmeyer, dass auch in diesem Fall die VOBAbk. erst gar nicht vereinbart ist. Zwar hat dies der Fragesteller geschrieben …
- … durch einen Architekten oder sonst Jemanden - der sich mit der VOBAbk. auskennt - vertreten? Ist er selbst Kaufmann oder Handwerksmeister und kann …
- … man Ihm Aufgrund dessen unterstellen, dass er die VOBAbk. kennt? , oder wurde die VOB nur in den Vertrag hinein geschrieben und ganz wichtig vom …
- … Sodann er die VOBAbk. alleine vereinbart hat und er auch nicht durch einen Architekten vertreten …
- … oder anders herum gesagt wieder mal ganz einfach, weil dann der VOBAbk. keinerlei Bedeutugn zukommt, dies aber auch nur sodann der Vertrag nach …
- … der Urteilsverkündung stattgefunden hat, die sodann eine Vereinbarung der VOBAbk. mit Verbrauchern würdigt. …
- … Sodann er die alleine vereinbart hat, hätte Ihm der Text der VOB Teil B übergeben werden werden müssen, so wie der Text …
- … der VOBAbk. Teil C auch, dies aber wiederum auch nur in dem Zeitraum bis zu der vorstehend bereits genannten Urteilsverkündung. Alle ATV-en müssen bzw. mussten übergeben werden und das wage ich sehr stark zu bezweifeln, dass dies geschehen ist. …
- … Der Fragesteller selbst hat geschrieben, dass er einen VOB Vertrag hat, gekauft bei einem Generalunternehmer, was keinerlei Bedeutung hinsichtlich …
- … aber wenigstens nachgefragt, welche Vertragsart, woraufhin der Fragsteller geantwortet hatte, nach VOBAbk.. Wobei er dies auch sicher antwortet und das alleine deswegen denn …
- … weil es im Vertrag steht, ohne darüber nachzudenken, dass denn die VOBAbk. ggf. überhaupt nicht vereinbart sein kann, weil er die näheren Umstände …
- … einer rechtsgültigen Vereinbarung der VOBAbk. möglicherweise selbst gar nicht kennt und nur meint, die VOB wäre vereinbart, ohne dies jemals geprüft zu haben, ob dies …
- … Abnahme 11/2008, was wiederum nicht bedeutet, dass nicht vielleicht die VOBAbk. vielleicht doch rechtsgültig vereinbart worden sein kann und dies vielleicht noch …
- … durch die Übergabe der VOBAbk. Teil B und C, weil der Vertrag vielleicht aus 2007 noch stammt ..., haben Sie das auch vergessen darüber nachzudenken, Herr Dühmeyer, darüber nachzudenken, dass auch dies möglich wäre, theoretisch zumindest. …
- … Grundsätzlich, kann ich hier nicht mehr als nur darauf hinweisen, welche Voraussetzungen für eine rechtsgültige Einbeziehung der VOB überhaupt vorliegen müssen und ggf. denn dann noch nachfragen, ob …
- … War der Bauherr durch sonst wen - der sich mit der VOBAbk. auskennt - vertreten? …
- … Ist der Bauherr selbst derjenige gewesen, der die VOBAbk. im Bauvertrag vereinbart haben wollte und das nachweislich (dann wäre er …
- … Auftragnehmer (als so genannter Verwender) den Vertrag vorgelegt bekommen, wo die VOBAbk. halt eben einfach nur drinnen gestanden hat? …
- … VOBAbk./B in Schriftform vorgelegt bekommen (nur wenn er selbst und ohne …
- … Hat der Bauherr die VOBAbk./C in Schriftform vorgelegt bekommen (nur wenn selbst und ohne Vertretung …
- … auch, die ebenfalls die Nachricht dieser Änderung hinsichtlich der Wortwahl in VOBAbk. und BGBAbk. seit 2002 nicht erreicht hat. …
- … Hallo Herr Dühlmeyer, hinsichtlich meines Vortrages zur wirksamen Einbeziehung der VOBAbk./B! …
- … Auch er bezieht Stellung zu der rechtsgültiogen Einbeziehung der VOBAbk./B und sieht dies offenbar ähnlich wie ich. …
- … Ob ein VOBAbk.A- oder BGBAbk.-Vertrag vorliegt, ist nicht wichtig, denn der § 650 …
- … gilt in beiden Bereichen. Falls Sie bei Vertragsschluss den Text der VOBAbk./B nicht ausgehändigt erhielten, ist für Sie als Verbraucher die VOB …
- … habe - nämlich das bestimmte BGBAbk.-§§ die VOBAbk. quasi überschreiben . …
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- … im vorliegenden Fall hatte ich die Frage, ob denn dann VOBAbk./B Verträge vereinbart werden können zeitlich begrenzt. Mir ging es - …
- … die Zeit bevor dieses Urteil von 2008 heraus gekommen ist, dass VOBAbk./B Verträge mit Verbrauchern nicht mehr vereinbart werden können. Dies deswegen, …
- … Fällen, wo es darauf ankommt, was denn dann nun - ob VOBAbk. oder ob BGBAbk.- vereinbart worden ist. Hier in dem Fall mit …
- … große Rolle spielen, lediglich habe ich unterstellt, dass es bei einem VOBAbk. Vertrag und einem damit einhergehenden Regelverstoß, denn dann halt eben einfacher …
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- … können Sie natürlich auch mit einem Verbraucher immer noch jederzeit einen VOBAbk. Vertrag, allerdings unterliegt dieser dann der AGB Kontrolle, was zur Folge …
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- … von Herrn Wortmann und der zeitlichen Begrenzung für die Vereinbarung der VOBAbk. in Bauverträgen mit Verbrauchern das Thema, auf welches Sie Antworten müssten, …
- BAU-Forum - Keller - Dickbeschichtung nur 50 cm hoch mit "hochwertiger Verkieselung" bei Fertigbetonkeller
- … mit Verkieselung an, auf der anderen Seite verweisst er auf die VOBAbk. B. Laut VOB sind die anerkannten Regeln der Technik (u.a. DIN …
- … Die Texte der VOBAbk./C sind AGB's welche nur durch deren Vertragliche Vereinbarung Anwendung …
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- … VOBAbk.7B zuständig. Wenn nun aber extra AGB's in den Vertrag …
- … eingebaut werden, haben die idR. Vorrang vor den ATV der VOBAbk./C sofern keine Schutzbestimmungen oder für Allgemeinverbindlich erklärte DINAbk. Normen verletzt werden. Die DIN 18195 ist nicht für Allgemeinverbindlich Erklärt worden. …
- … Wenn nun ein Betonkeller als Wasserundurchlässige Konstruktion erstellt wird und der AN hat nun nur Angst um seinen Fußpunkt, dann wäre diese Ausführung zwar den Regeln entsprechend - aber trotzdem in Frage zustellen - da hier einer seiner eigenen Konstruktion nicht traut. Wenn es sich aber um einen Keller aus Mauerwerk oder Beton (keine Wasserundurchlässigekonstruktion) als Wandbildner handelt, dann würde er klar gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen. Er würde einen Mangel produzieren, auch ohne dass es zu einen Schaden kommt. Hier würden seine AGB´S ME nach Ihre Gültigkeit verlieren. - dieses ist aber meine persönliche Meinung. …
- … Verlangen Sie einen Reine VOBAbk. - Vertrag ohne diesen Quatsch in den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen - …
- BAU-Forum - Neubau - VOB
- … VOBAbk. …
- … VOB …
- … VOBAbk. kann man seit 2008 mit Verbrauchern nicht mehr vereinbaren! …
- … .akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/VOBAbk.-Vertraege_201010.pdf …
- … ist die VOB überhaupt vereinbart? …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk. (Teil B par 10,12, 13). …
- … dem Zusatz der Gewährleistung nach BGBAbk. hat er m.W.n. die VOBAbk. endgütlig ausgehebelt. …
- … mir würde sich die Frage stellen, ob Sie Verbraucher sind. Sodann Sie nicht beruflich z.B. Kaufmann oder Jurist sind bzw. dem Personenkreis und der Berufsgruppe zuzurechnen sind, die sich mit der VOB auskennen und inhaltlich sowie im Umgang mit derer kundig sind, …
- … kann man mit Ihnen die VOBAbk. überhaupt nicht vereinbaren. Oder anders gesagt, vereinbaren schon, allerdings nicht rechtsgültig. …
- … Natürlich kann die VOB auch mit Privat weiterhin rechtsgültig vereinbart werden. Allerdings ist die …
- … VOBAbk. nicht mehr privilegiert, sodass die einzelnen VOB Regelungen der Inhaltskontrolle nach …
- … Natürlich gilt wie bisher, dass VOBAbk. (auch mit o.a. Einschränkung) generell nur als wirksam vereinbart gilt, wenn …
- … der Text der VOBAbk. dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde. …
- … Der einfache Hinweis es gilt VOB o.ä. reicht da nicht aus. …
- … Außerdem muss die VOB/B …
- … Wenn wie hier nur vereinbart ist Für Haftung/Abnahme/Gewährleistung gilt VOBAbk. dürfte die VOB/B als nicht vereinbart gelten. …
- … Es bleibt dabei, mit einem nur Verbraucher, kann die VOBAbk. nichts rechtswirksam vereinbart werden. …
- … Meine Aussage bezieht sich darauf, dass - sodann die VOB als Vertragsgrundlage gemacht wurde - die VOB und deren Klauseln …
- … auch Gültigkeit haben sollen und genau das haben diese denn dann eben gerade nicht, sodann der Auftraggeber nicht Verwender ist, selbst Kaufmann ist oder durch einen Architekten bei der Vertragsunterzeichnung rechtsgültig - mit entsprechender Vollmacht - vertreten worden ist. …
- … Mittlerweile gibt es ebenfalls schon Urteile zu den Klauseln der VOBAbk. die den nichtsahnenden Verbraucher über das normale Maß hinaus benachteiligen. …
- … BEFRAGEN SIE ihren Anwalt Herr PETERS. DIE Vob KANN als GANZES MIT einem VERBRAUCHER NICHT mehr vereinbart werden (JEDENFALLS NICHT SO, DAS ALLE KLAUSELN Gültigkeit HÄTTEN ODE BEHALTEN würden/geht NICHT), EGAL ob SIE diese …
- … Ergänzend: Die VOBAbk. als Vertragsgrundlage zu vereinbaren erfolgt, in dem die VOB/B vereinbart …
- … wird. Die VOBAbk./B verweist jedoch auf VOB/C. Auch aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die VOB zu vereinbaren, weil eben gerade die VOB/C wiederum sodann …
- … dies (auf Seite 130, Randnummer 13) so. So auch Beck'scher VOBAbk. Kommentar, Teil C, Motzke Syst IVA Rn 105 und Vogel Syst …
- … Rainer Franz/Klaus Englert, VOBAbk./C Kommentar, Seite 10,2. Abschnitt. …
- … Diese Debatte darüber - ob die VOBAbk. mit Verbrauchern noch vereinbart werden kann - ist auch schon des …
- … VOBAbk./B ist nicht mehr privilegiert, die einzelnen Paragr. Unterliegen der Inhaltskontrolle und können unwirksam sein. Werden dann durch die Regelungen des BGBAbk. ersetzt. …
- … Nach wie vor können aber VOB Verträge geschlossen werden und sind nicht von vornherein unwirksam. …
- … etwas zu vereinbaren um hinterher feststellen zu müssen, dass dies keine Gültigkeit hat. …
- … Die VOBAbk. unterliegt nun einmal der Inhaltskontrolle und mittlerweile ist …
- … In Kenntnis dessen ist es denn dann so, dass Sie die VOBAbk. vereinbaren - und vorausgesetzt Sie sind in Kenntnis dessen, dass es …
- … §§ tatsächlich unwirksam sind - die von vorne herein schon keine Gültigkeit haben. …
- … Und noch einmal Herr Peters, man kann die VOBAbk. nicht …
- … vereinbaren und alle §§ haben uneingeschränkte Gültigkeit. Geht nicht. Dabei muss ich - in Kenntnis der bereits durch die Gerichte gekippten §§ - bleiben. …
- … Mal ehrlich Herr Peters, es macht doch keinen Sinn etwas zu vereinbaren, von dem man weiß, dass es keine Gültigkeit hat. …
- … Dies gilt auch für den Teil dessen, was ich hinsichtlich der VOBAbk./C geschrieben habe. …
- … Die VOB/B - ohne Teil C - …
- … nur in dem Fall, in dem Fall alle §§ uneingeschränkte Rechtsgültigkeit haben soll (t) en. …
- … bereits in meinem Eingangsbeitrag geschrieben und beschrieben hatte, dass Sie die VOBAbk. mit einem Verbraucher nicht mehr rechtsgültig vereinbaren können, meine ich natürlich, …
- … dass alle §§ Gültigkeit haben sollen. …
- … Ihre Aussage VOBAbk. Verträge kann man seit 2008 mit Privat nicht vereinbaren trifft …
- … auch ich oder auch sonst wer, kann mit einem Verbraucher die VOBAbk. nicht mehr vereinbaren. Natürlich auch hier nur wiederum mit dem Zusatz, …
- … und die §§ alle in Gänze und allumfänglich eine uneingeschränkte Rechtsgültigkeit haben sollen und keiner Derer bei einer inhaltskontrolle heraus fliegen soll. …
- … natürlich grundsätzlich so ziemlich fast alles vereinbaren, obs gilt und/bzw. Gültigkeit hat ist die andere Frage. …
- … Eine VOBAbk. die Sie mit einem …
- … einfachen Verbraucher vereinbaren, hat keine Gültigkeit. Eine VOBAbk./B besteht aus einer bestimmten Anzahl an §§ und wenn nur ein einziger heraus fliegt, dann ist nun halt einmal die VOB halt eben nicht vereinbart. …
- … -://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxishinweise/ph_einbeziehung-vob_10-01.pdf …
- … Die VOBAbk. kann, wenn auch nur …
- … auch und die damit zu unterstellende Kaufmannseigenschaft im Umgang mit der VOBAbk. vorhanden ist, dann geht es natürlich. Auch dann geht es, wenn …
- … der Verbraucher der Verwender der VOBAbk. ist. …
- … Dennoch würde ich den Jenigen sehr gerne sehen, der das schafft, einen Verbraucher vollumfänglich im Umgang mit der VOB fit zu machen. Wie viele Wochen wollen Sie denn mit …
- … Rechtsbeistand etc. kann ein Aufklären des Nichtfachkundigen im Umgang mit der VOBAbk. wohl kaum erfolgreich erfolgen. …
- … Dies sodann sicher auch in 6 Tagen, wenn denn dann die VOBAbk. rechtsgültig vereinbart worden ist, was ich allerdings zu bezweifeln vermag, wenn …
- … und Ihm die Kenntnis im Umgsang und mit der Anwendung der VOBAbk. unterstellt werden kann. …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk./B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen unterliegen jedoch der Inhaltskotrolle/den Folgen wie unter 1) beschrieben. …
- … 4.) Die VOB/B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … - worüber es mittlerweile schon urteile gibt, dass bestimmte Klauseln der VOBAbk. mit Verbrauchern vereinbart keine Gültigkeit haben oder mehr haben können - …
- … geschriebene galt bis zum BGH Urteil aus 2008 nicht für die VOBAbk.A/B. Auch diese sind/waren AGB's, die jedoch - sofern …
- … VOBAbk./B als Ganzes vereinbart war-, nicht der Inhaltskontrolle Unterlagen. …
- … 3.) Seit Urteil aus 2008 kann die VOBAbk./B weiterhin auch mit Privat als AGB vereinbart werden, die Bestimmungen …
- … Recht habe und Sie oder auch ich oder sonst wer die VOBAbk. mit Verbraucher nicht mehr - und die Betonung lag auf rechtsgültig …
- … nichts anderes habe ich geschrieben. Es ist nicht mehr möglich die VOBAbk. mit einem nur Verbraucher zu vereinbaren, ohne dass sich an den …
- … Nebenbei bemerkt, auch ich würde lieber die VOBAbk. vereinbaren. Natürlich nur rechtsgültig - und ohne spätere Änderungen durch ein …
- … 4.) Die VOBAbk./B behält die Privilegierung jedoch, sofern diese zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart …
- … falsch, wie die Ihre Meinung, dass, wenn einzelne Bestimmungen der vereinbarten VOBAbk./B wg. Inhaltskontrolle ungültig werden, die VOB/B als Ganzes nicht …
- … Stimmt nicht Herr Peters. Die VOBAbk. besteht nun einmal aus 18 §§. Und wenn Sie nur einen derer heraus nehmen ist die VOB in der Urform nicht mehr vereinbart. Auch dann wenn dies …
- … bei Gericht passiert, das einer der §§ heraus genommen wird. Die VOBAbk. ist ja dann als ganzes nicht mehr Gültig, weil einer der …
- … worden ist. Sie können dann nämlich nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gilt, sondern höchsten noch behaupten, dass Teile …
- … der VOBAbk. als Vertragsgrundlage als vereinbart gelten, sodann einer der §§ heraus genommen oder auch nur ersetzt worden ist. Insodern ist die VOB als ganzes denn dann auch nicht mehr vereinbart Herr Peters, …
- … falsch sodann ein §§ heraus genommen worden ist, weil dann die VOBAbk. nicht mehr in Gänze und ausnahmslos, sondern nur teilweise noch vereinbart …
- … geschrieben, dass bei z.B. einem heraus genommenen §§ alle anderen keine Gültigkeit mehr hätten. Das habe ich zu keiner Zeit geschrieben oder behauptet. …
- … Paragr. Herausfliegt alle anderen keine Gültigkeit haben. Lesen Sie in Ihrem Beitrag Nr. 10 vom 16.8. : …
- … ..., , , gilt die VOBAbk. als nicht vereinbart. …
- … Doch, die ist richtig, vorausgesetzt, die VOB wäre rechtsgülltig vereinbart. Und nur zur Klarstellung, nicht so vereinbart …
- … dass ggf. noch §§ heraus fliegen, sondern die alle Gültigkeit haben und die auch dauerhaft behalten. Wir waren nämlich, bzw. der Fragesteller war nämlich mit seiner Angabe bei den Regelungen entsprechend einem VOBAbk. Vertrag. …
- … Herr Ibold, vereinbart war die VOBAbk. und so lange hier nichts anderes vom Fragesteller eingestellt wird, wird …
- … bekannt ist und was man weiß und das ist die Vertragsgrundlage VOBAbk.. Auf die Nebenerscheinungen, wie Ungültigkeit einzelner §§ und in welchen …
- … doch nun hier auch schon wieder ausreichend hingewiesen. Und nach der VOBAbk. gibt es in Untätigkeit keine Verpflichtung zur Abnahme. Schauen Sie in …
- … keine Pauschalisierung Herr Ibold. Es war nur der Hinweis, dass die VOBAbk. mitunter als nicht vereinbart gilt. Wenn ich mich hier vielleicht missverständlich …
- … so ist, weil ich schon im ersten Beitrag auf die Rechtsgültigkeit der VOBAbk. Vereinbarung hingewiesen hatte, dann sorry dafür. Wenn ich schreibe …
- … Es gelten die Bestimmungen der VOBAbk.A (Teil B par 10,12, 13). Gewährleistung nach BGBAbk. …
- … hier noch einmal der Fragesteller gefordert uns zu beantworten ob die VOBAbk. in Gänze vereinbart worden ist. …
- … zum Thema Mängelhaftung (Gewährleistung) wohl richtig ist und damit ohnehin die VOBAbk. (natürlich Herr Peters, zumindest teilweise ist hier gemeint und ggf. auch …
- … ausgetragen werden würde, sodass sich die Frage nach der Vereinbarung der VOBAbk. als ganzes ohnehin nicht mehr stellt. …
- … Abnahme § 12 der VOBAbk. (besagt) …
- … Die VOBAbk. gilt dann nicht mehr als vereinbart. …
- … die bestehen bleibenden Restteile der VOBAbk., nämlich die an denen nichts geändert und/oder ersetzt wird, haben dann ggf. noch Gültigkeit. …
- … nur schon ersetzt wird, können Sie nicht mehr behaupten, dass die VOBAbk. vereinbart ist oder sei, weil es ja nach der Änderung (dem …
- … Sie können dann allenfalls höchstens nur noch behaupten, dass die VOBAbk. teilweise vereinbart ist, keinesfalls aber die VOB, und etwas anderes …
- … wenn Sie nach dem Wegfall oder dem Ersetzen von §§ der VOBAbk. nicht mehr einfach nur behaupten können, dass die VOB vereinbart sei, …
- … der verbleibt und nicht geändert oder ersetzt wird - mit der VOBAbk. (die 18 §§ aus der die VOB besteht) nichts mehr zu …
- … Sie nun zumindest teilweise durch die ersetzten anders lauten). Fazit, die VOBAbk. ist somit nicht mehr (unverändert) vereinbart Herr Peters. …
- BAU-Forum - Neubau - separate Teilabnahme Haustür?
- … Grundlage der Bauleistung ist die VOBAbk. Teil B/C in der jeweils gültigen Fassung. (siehe Anlage) …
- … Übrigens die Anlage der VOBAbk. liegt mir nicht vor ... …
- … Zur VOBAbk.: …
- … Ein VOB Vertrag kommt nur Zustande, wenn Ihnen diese von AN ausgehändigt …
- … oder bekannt gemacht wird. Wenn Sie die VOBAbk. jedoch aus beruflichen Dingen her kennen sollten ist das nicht erforderlich. Es ist auch nicht erforderlich wenn Sie z.B. die VOB von Ihrem Bauträger schon erhalten haben und mit diesem ein …
- … VOBAbk. Vertrag abgeschlossen wurde. In diesem Fall ist Ihnen die VOB ja …
- … Tischlers sind interessant, und teilweise überhaupt nicht gültig, da sie der VOBAbk. widersprechen. …
- … Welche Art eines Vertrages ob nach VOBAbk. oder nach BGBAbk. der bessere ist, darüber lässt sich streiten, das …
- … Ungültigkeit VOBAbk. …
- … Gültigkeit der VOBAbk. ausgehebelt haben. Die VOB ersetzt im Rahmen der Vertragsfreiheit …
- … mehrere Urteile ergangen, dass - wenn irgendeine Klausel im Vertrag die VOBAbk.-Bestimmungen zu Ungunsten des Auftraggebers einengt (hier z.B. die Gewährleistungszeit) - …
- … die VOBAbk. als Ganzes nichtig ist und alleine das BGBAbk. gilt - und damit dürften 5 Jahre Gewährleistungszeit vereinbart sein. …
- … 2 der Schreiner handelt juristisch veraltet. nach VOB/a § 13 ist eine andere Gewährleistungsfrist möglich. dies betrifft …
- … ich Sie richtig verstehe und sich der Schreiner tatsächlich an der VOBAbk.-a orientiert (ist diese überhaupt noch gültig?), in seinem Angebot …
- … aber auf VOBAbk. b-c verweist, so dürfte doch das Ergebnis in etwa so aussehen wie von Hr. Ebel beschrieben - oder? …
- … dieser Satz bedeutet 24 Monate Gewährleistung, Herr ebel. wird jedoch die VOB a+b+c stand heute ohne Einschränkung vereinbart haben sie …
- … und warum soll eine VOBAbk./a nicht gelten!? …
- … Fazit: vereinbaren sie die VOB und schließen sie die fiktive Abnahme aus - wichtig! …
- … Wenn aber ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, hat der Schreiner die VOBAbk. selbst ausgehebelt (offensichtlich ohne das ihm das klar ist). Damit tritt …
- … automatisch die 5-jährige BGBAbk.-Gewährleistung ein. Außerdem ist die VOBAbk. auch nur vereinbart, wenn die VOB/B ausgehändigt wurde, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, das der AG …
- … die VOBAbk./B kennt (entweder weil er sie schon vom Bauträger hat, entsprechender Fachmann ist oder auf sie verzichtet) - aber aus Beweisgründen sollte der AN das schriftlich machhen. Dadurch das er die VOB in den Vertrag aufnimmt ist dem Schreiner klar, dass es …
- … sich um einen Werkvertrag handelt und wenn die VOBAbk. nicht gilt, dann gilt eben das BGBAbk. mit seiner 5-jährigen Gewährleistungspflicht - aber nur einmal, während sich beim VOB bei z.B. 2-maliger Mangelbeseitigung im Abstand von jeweils 3 Jahren …
- … mit ihrer Aussage sind sie nicht ganz am stand der VOBAbk. angekommen, Herr ebel! …
- … -://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vob13.htm …
- … es doch nur darum, zu zeigen, dass man nicht sagen kann VOBAbk. oder BGBAbk. ist besser. Beim VOB-Vertrag ist zwar die Gewährleistungszeit …
- … andere - Verteilung aller Rechte und Pflichten beider Partner ist der VOBAbk.-Vertrag vor dem AGB-Gesetz haltbar. In dem Moment, wo einer der …
- … der Gewährleistungszeit) zu seinen Gunsten zu verändern, fällt fast immer die VOBAbk. weg und es gelten die BGBAbk.-Bestimmungen. …
- … auch die VOBAbk. gewährt viele Gestaltungsmöglichkeiten. die Gewährleistung gehört ebenso dazu. wie ich weiter …
- … oben schrieb ist das in VOBAbk./a § 13 geregelt. …
- … Also theoretisch hätte der Schreiner im Rahmen der VOB/a die Garantiezeit verkürzen können. Da er aber nur VOB …
- … jetzt 5 Jahre nach BGBAbk. oder 9 Jahre (inkl. Verlängerung nach VOBAbk.) ist mir ziemlich schnuppe - nur 6 Monate fand ich halt …
- … wieder AGB-Gesetz. Bedenken Sie bitte, dass auch enorme Abweichungen von der VOBAbk. (bzw. dem BGBAbk.) gültig sein können, denn es liegen in der …
- … der Gewährleistungszeit) zu seinen Gunsten zu verändern, fällt fast immer die VOBAbk. weg und es gelten die BGBAbk.-Bestimmungen ist _SO_ nicht haltbar. …
- … Wenn ist die VOBAbk. ist als Ganzes vereinbart, aber nur der Teil B muss ausgehändigt …
- … möglicherweise reicht sogar schon die Verkürzung bei einem Kunden um die VOBAbk. zu Fall zu bringen. …
- … Und bei der geltenden Rechtslage ist eben VOBAbk. 4 Jahre mit ggf. Verlängerung, BGBAbk. einmalig 5 Jahre. Wie die …
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- … Wie verhält sich hier die VOBAbk.? …
- … Ist die VOBAbk. denn wirksam vereinbart und damit Vertragsbestandteil? Wir hatten (haben) in allen …
- … Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr …
- … VOBAbk. nicht wirksam vereinbart …
- … schon allein Ihre Nachfrage zeigt mir recht deutlich, dass Sie die VOB/B nicht kennen. Da Ihnen diese anscheinend nicht ausgehändigt wurde …
- … und Sie offensichtlich im Bauwesen nicht bewandert sind, dürfte die VOBAbk./B nicht Vertragsbestandteil geworden sein. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOB_Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
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