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VOB/B 7 (1), Gültigkeit bei Mehrleistungen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

VOB/B 7 (1), Gültigkeit bei Mehrleistungen?

Hallo Forum,
wenn ein ursprünglicher Grundrissentwurf welcher Vertragsbestandteil ist nicht realisierbar ist, weil u.a. die Treppenführung nicht die notwendige Kopffreiheit ergibt; dann eine Umplanung des Grundrisses stattfindet und sich dadurch Veränderungen in der Position des Schornsteines und der Dachgaube (Umwandlung in einen Zwerggiebel, damit das Fenster die gesetzl. vorgeschrieben Größe erhält) ergeben, darf dann der Bauträger Mehrkosten geltend machen obwohl ein Pauschalpreis vertraglich vereinbart wurde?
Meine RAin meint, hier greift VOBAbk./B § 2,7. (1) und ich kann die Mehrkosten zurückweisen, allein schon deshalb, weil die Fehlplanung bei der Firma lag. Die Mehrkosten sind nicht erheblich (angesetzt wurden ca. 4000,- bei einem Gesamtpreis von knapp 200.000 für das Haus).
Wie sieht es mit VOB/B § 2,7. (5) aus? Die Änderungen betreffen nicht die vereinbarten Außenmaße, sondern nur die Grundrisse; sie wurden von uns nicht angeordnet und auch nicht mit uns abgesprochen, auch wenn sie auf einem Grundrissentwurf unsererseits beruhen. Preisangebot für Änderungen kam erst nachträglich, Bauantrag mit allen Änderungen ist bereits abgegeben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
  • Name:
  • Herr Dedek
  1. die Wahrheit liegt wohl dazwischen

    Hallo,
    Sie meinten wahrscheinlich § 2 Nr. 5. "Änderungen des Bauentwurfs".
    Sie haben mit Ihrem Entwurf schon eine Anweisung getroffen.
    Es lag allerdings wahrscheinlich auch eine mangelhafte Leistung des Unternehmers vor, wenn der vereinbarte Entwurf nicht genehmigungsfähig war.
    Der Unternehmer hat seine Preise allerdings auf der Grundlage des alten Entwurfs gemacht.
    § 2 Nr. 7. (1) Satz 2 VOBAbk./B gibt die Lösung doch eigentlich klar vor.
    Lassen Sie Ihre Anwältin vor der Tür warten und reden dann ein klares Wort mit dem Unternehmer.
    Wenn Sie bereit sind einen Teil der Kosten zu tragen, steht einer Einigung und guten Zusammenarbeit nicht mehr viel im Wege.
    Mit freundlichen Grüßen
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