Unser Neubau soll so konzipiert werden, dass eine spätere Vermietung des gesamten Dachgeschosses ohne größere Umbauten möglich ist. Sofern aus dem derzeitigen Einfamilienhaus später ein Zweifamilienhaus wird, so sind u.a. besondere Anforderungen hinsichtlich Schall- und Brandschutz (Schallschutz, Brandschutz) einzuhalten. Diese sollen bereits beim Neubau berücksichtigt werden. So weit, so gut.
Wie sieht das aus, wenn das komplette Obergeschoss als Ferienwohnung deklariert und betrieben wird (Ich gehe davon, aus das dieses in einem "WA" laut Bebauungsplan möglich ist)? Gelten dann die selben Auflagen wie bei einer abgeschlossenen Wohnung, oder sind vielleicht sogar noch höhere (= teuere) Bauauflagen zu erfüllen? Ich denke da an höheren Schallschutz, Nachweis zusätzlicher Stellplätze, Nachrüstung sicherheitstechnischer Einrichtungen (z.B. Notbleuchtung?) usw.
Wenn ich sehe, wie manche ihre leerstehenden Räume als Ferienzimmer/-Wohnung vermieten ohne vorherige Investitionen und
Umrüstungen, denke ich, da gelten die selben Auflagen wie im Einfamilienhaus-Bau. Also, doch nichts tun? Muss die spätere Nutzungsänderung im Bauantrag angegeben werden?
Kurz, was ist bei der Einrichtung einer Ferienwohnung zu beachten, schließlich ist das dann ja ein Beherbergungs"Betrieb"?
Besten Dank wieder einmal für die Mithilfe.
Ich poste hier noch mal, da Forum Haus wohl falsch war.