gleich vorweg:
Mein Bauantrag nach § 69 LBOAbk.-S. -H. für die Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes aus 1964 (bisher nur eine Dauerwohnung laut damaligen Bauplan) wurde jetzt genehmigt und man hat mir zwei Formulare für den "Baubeginn" und die "Nutzungsaufnahme" zusammen mit den (Grünstempel) Unterlagen zugeschickt.
Die mündlich geforderte statische Berechnung der Treppe in das DGAbk. sowie der Energieausweis wurden ohne Grün-Stempel zurückgereicht.
Hintergrund der Bezeichnung (Nachträglich):
Der Vorbesitzer hat das Dachgeschoss ca. 1990 - ohne Baugenehmigung - als Ferienwohnung ausgebaut. Dies wurde mir aber beim Kauf 2004 verschwiegen. Die vorgelegten Bauunterlagen / scheine waren unvollständig. Erst Ende 2016 entdeckte ich diesen Mangel durch Zufall. Dieser Status war/ist dem Finanzamt hingegen seit 1990 bekannt (Zweifamilienhaus). Der Einheitswert-Begriff Zweifamilienhaus und die Wohnflächenberechnung über EGAbk. und DG ließen keinen Verdacht aufkommen.
Ohne lange zu warten habe ich Kontakt zur lokalen und unteren Baubehörde aufgenommen und mit Hilfe eines Architekten einen Bauantrag gestellt der, wie Eingangs schon gesagt, jetzt "durch ist".
Da es sich hier aber um eine reine Nutzungsänderung - also ohne jede bauliche Tätigkeit handelt - und die Nutzung als Dauerwohnung und Ferienwohnung schon lange besteht (auch der Bauamt-Sachbearbeiter hat diese Information in einem Klärungsschreiben bereits zur Kenntnis genommen) frage ich mich nun, wie ich eine Baubeginnsanzeige bzw. die Nutzungsaufnahme bei diesem Bestandsgebäude korrekt ausfüllen soll? (etwa fiktives Datum in der Zukunft?)
Bei der Baubeginnsanzeige soll ich zudem einen Bauleiter angeben. Wer soll mir so etwas eigentlich - pro forma - unterzeichnen?
Der antragstellende Architekt ist wohl gerade in Osterurlaub und nicht erreichbar. Aber die Frage macht mir echt "Kopfschmerzen".
Danke schon einmal für Hinweise / Antworten.
Gruß