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Umbauter Raum für Gartenhaus in NRW/Kerpen wie groß?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Umbauter Raum für Gartenhaus in NRW/Kerpen wie groß?

Hallo,
ja ich weiß ... Anfrage beim Bauamt. Leider bin ich aber ständig unterwegs und sehr spät zu Hause.
Wie groß darf der Umbaute Raum eines Gartenhauses in NRW/Kerpen sein? Einmal mit und einmal ohne Fundamentplatte.
Grenzbebauung ist laut Bebauungsplan möglich, da auch zwei Garagenlängen auf Grenze möglich sind. Wir wollen aber keine Garage, sondern nur einen Carport und dahinter anschließend ein Gartenhäuschen.
Wie machen wir es richtig ohne Bauanzeige/Baugenehmigung?
Weiß jemand Rat?
Viele Grüße aus Köln
Ulrich Loehl
  • Name:
  • Ulrich Loehl
  1. 10 m³

    sind genehmigungsfrei möglich. Der Carport ist immer genehmigungspflichtig.
    • Name:
    • Carsten
  2. Wirklich?

    Ich lese aus Bauordnung NRW 30 m³ Brutto Rauminhalt genehmigungsfrei und Abstellräume ohne 3 m Grenzabstand Grundfläche 7,5 m², bin kein Baurechtsexperte!
    • Name:
    • SR
  3. Danke für die Antworten, Ergebnis amtlich hier..

    Hallo zusammen,
    es hat sich heute per Zufall ergeben, sodass ich mit 100 Prozentiger Sicherheit sagen kann ... das:
    Für den Raum NRW/Kerpen: Ohne Grenzabstand bis 30 m³ umbauter Raum Genehmigungsfrei sind. Dazu zählt aber auch ein Schleppdach oder überdachte Terrasse.
    Carport's mit einer Bauanzeige beantragt werden können.
    (Kostet nur die Hälfte der Baugenehmigung)
    Quadratmeterangaben haben keine Gültigkeit, es gilt der umbaute Raum.
    Die 3 m Abstand zur Straßenfront in jedem Fall einzuhalten sind.
    Danke für Eure Antworten
    MfG Ulrich Loehl
  4. Andere Bauordnung als BauO-NRW in Kerpen?

    Meine Auskunft bei der Bauaufsichtsbehörde Aufgrund der Bauordnung (nicht Nachbarschaftsrecht) war bezüglich einer überdachten Terrasse-Abstand mind. 3 m, da Gebäudeähnliche Wirkung, und Abstellraum im privilligierten Bereich (0 m Grenzabstand oder 1-3 m) max. 7,5 m² Grundfläche. Ist das alles Auslegungssache. Nennen Sie doch bitte mal Ihre Quelle der 100 % Aussage.
    • Name:
    • SR
  5. Zum Gartenhaus Nachtrag

    Hallo,
    vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, das wir in einem Neubaugebiet bauen. Es besteht hierzu ein Bebauungsplan.
    Man sollte halt drauf achten, was die Gemeinde sagt/vorschreibt.
    Es ist meist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
    Die Auskunft stammt von der Gemeinde selbst, ein Bekannter hat das für mich erledigt.
    Bei Ihrem Objekt handelt es sich um eine überdachte Terrasse.
    Ich glaube das ist etwas anders gelagert als ein Carport oder ein Gartenhäuschen. Bei diesem Objekt mag es auch stimmen mit der
    Grundfläche.
    Lt. Bebauungsplan und Auskunft dürfen wir auf die Grundstücksgrenze.
    Aber im Prinzip ähnelt sich alles. Ob nun 7,5 m² ... 30 m³ ... oder
    wie auch immer.
    Man sollte immer bei der Gemeinde anrufen, im dortigen Bauamt denke ich wissen die dchon was geht und was nicht.
    Herzliche Grüße
    Loehl
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