Kann Nachbar Grundstücksverkauf verhindern?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Kann Nachbar Grundstücksverkauf verhindern?
diesem Fall beschäftigt. Wir hatten dem Landwirt das Angebot gemacht, das Grundstück selbst zu kaufen. Der Notartermin stand auch schon fest. Als es soweit war, hat er den Termin nicht wahrgenommen, mit der Begründung es darf sowieso keiner auf unserem Grundstück bauen, weil er sich in seiner Landwirtschaft beeinträchtigt fühlt. Es könnte ihn dann der neue Besitzer anzeigen, wenn er seine landwirtschaftlichen Arbeiten ausführt. Da wir selber von einem Bauernhof abstammen, haben wir dem Nachbarn den Vorschlag gemacht, im Grundbuch festzuhalten, dass ihn deswegen keiner anzeigen darf. Aber bis heute ist er nicht darauf eingegangen. Vor vier Jahren hat direkt neben unserem Grundstück einer hin gebaut, bei dem hatte er nichts dagegen.
Dieser Landwirt hatte unterschrieben, als wir den Antrag auf die Bauvoranfrage stellten. Als wir den Käufer unseres Grundstücks den Nachbarn vorstellten, zog er 4 Monate später seine Unterschrift zurück und versuchte mit Hilfe des Bürgermeisters die Bauvoranfragegenehmigung beim Landratsamt zu verhindern. Das ist ihm nicht gelungen. Dann versuchte er es mit sehr gemeinen
Mitteln. Er wollte uns anzeigen, weil wir ihm angeblich jemand geschickt haben, der seine Kinder belästigt.
Wir haben ihm beweisen können, dass das ein Herr vom Landratsamt war, der sich das Grundstück angesehen hatte.
Ein Herr von der Regierung hat mir tel. mitgeteilt, wenn ich an die oberste Baubehörde schreibe, hätte ich keine Chance das Grundstück als Baugrund zu verkaufen. Das ist uns dann auch egal, wir möchten nur Gerechtigkeit, wo Beziehungen zu Behörden keine
Rolle spielen.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Wir sind aus Niederbayern.
Mit freundlichen Grüßen
Maria und Josef Kufner
-
Also, da ist mir einiges noch nicht klar
- was heißt "neben einem Landwirt"? Neben einem Acker im Außenbereich oder neben der Hofstelle im Ort?
- Ist das Grundstück schon Bauland? Was sagt der Flächennutzungsplan?
- Gibt es evtl. schon einen Bebauungsplan?
- Sie schreiben, das Landratsamt hat den Widerspruch abgewiesen. Wurde daraufhin die Bauvoranfrage genehmigt?
Der Nachbar kann den Verkauf des Grundstücks keinesfalls verhindern. Sie müssen ihn ja schließlich nicht um Erlaubnis fragen, wenn Sie das Grundstück verkaufen. Käufer suchen, Notartermin, Kaufpreiszahlung, Umschreibung im Grundbuch und fertig! Das muss der Nachbar gar nicht mitkriegen.
Vermute ich richtig, dass die nicht abschließend geklärte Bebaubarkeit des Grundstücks momentan der "Hemmschuh" ist?
Bitte machen Sie noch ein paar genauere Angaben, dann kann Ihnen vielleicht geholfen werden. -
Nachbar will erreichen dass wir aufgeben
Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl das Landratsamt Passau und die Regierung von Niederbayern den Widerspruch des Nachbarn als unbegründet zurückgewiesen haben, hat er jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Er brauche ja nichts bezahlen weil er einen Rechtschutz hat, so seine Begründung. Er gehe alle Instanzen durch wenn es sein muss. Durch diese Verzögerungen ist uns bereits ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Er hat seinem Rechtsanwalt das Mandat entzogen und schreibt jetzt selbst seitenweise Briefe an das Verwaltungsgericht. Da unsere Bauvoranfrage genehmigt wurde, hatten wir auch Käufer für dieses Grundstück. Aber wenn die erfahren, dass da eine Klage (gegen den Freistaat Bayern) vorliegt,
machen sie einen Rückzieher, was auch verständlich ist. Wenn wir mit dem ersten Käufer gleich zum Grundbuchamt gegangen wären, hätte der Nachbar gar nichts vom Verkauf mitbekommen, weil er ja seine Unterschrift gegeben hatte, die er 4 Monate später zurückzog. Kann uns jemand sagen, wie wir weiter vorgehen sollen. Wir sind bald soweit um aufzugeben.
Wir danken Ihnen im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Maria und Josef Kufner -
Tja, da hilft wohl nur
der inzwischen-Copyright-geschützte-MB-Standard-Satz:
Suchen Sie sich einen im Bau- / Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht) erfahrenen Anwalt und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung (kostete in der alten DM-Welt 350,- Mark + MwSt.).
Wir haben gute Erfahrungen mit einem Anwalt aus München gemacht, hat uns im Umlegungsverfahren (da ging es gegen Gemeinde, Vermessungsamt und gierige Nachbarn) sehr gut vertreten.
Name kann ich Ihnen gern mitteilen, wenn Interesse besteht.
Ich habe damals doch schon ein paar Rückfragen gestellt, vielleicht können Sie die auch noch beantworten?
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