Hallo zusammen,
wir hoffen in diesem Forum auf tatkräftige Unterstützung, denn wir haben ein großes Problem. Wir bauen mit einem Bauträger, jedoch machen wir einige Dinge in Eigenleistung. So auch den Trockenbau, der nun mit Schimmel bedeckt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht unser Fehler, denn unser Bauträger hat gefordert, dass wir den Trockenbau vor Innenputz- und Estricharbeiten (Innenputzarbeiten, Estricharbeiten) machen müssen. Der Trockenbau ist seit Ende Dezember fertig. Wir haben einen Gutachter und Sachverständigen danach schauen lassen, dieser stellte 2 Schimmelarten (Cladosporium und Penicillium) fest. Laut Aussage des Sachverständigen hatten wir trotz Stoßlüften keine Chance dies zu verhindern, da ja auch die Heizung erst nach Estricheinbau (auch eigene Leistung über eine Firma) anlaufen konnte. Wir hatten auf unsere Kosten Bautrockner und Heizstrahler gemietet, das half aber nichts.
Wir würden aus Sicherheitsgründen am liebsten die Platten tauschen lassen und alle Rechnungen dem Bauträger überlassen. Was sagen Sie dazu, haben wir eine Chance?
Vielen Dank für die Mithilfe
Schimmelbildung Trockenbau
BAU-Forum: Neubau
Schimmelbildung Trockenbau
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Da Sie bereits einen Gutachter und Sachverständigen vor ...
Da Sie bereits einen Gutachter und Sachverständigen vor Ort hatten, sollten Sie diese beiden dazu befragen. Denn diese Herren kennen Aufgrund des Vor-Ort Termins die Randbedingungen.
MfG
Schwabe -
Klares ...
Nein!
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Sie haben m.E. keinerlei Chance Ihren Hausersteller für Fehler haftbar zu machen, die durch Ihre (ggf. mangelhaften) Eigenleistungen einstanden sind. Außer Sie können dem Bauträger ein schuldhaftes Verhalten nachweisen, (also bspw. die vom Bauträger beauftragten ausführenden Firmen haben Ihre Eigenleistung beschädigt, etc.).
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Ich möchte daher, hier nochmals, dringend davon abraten bei einem zu erwerbenden Haus (Käufer nicht Bauherr) Leistungen in Eigenregie zu erbringen.
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Ihr SV sollte schon die genaue Ursache für den vorliegenden Schaden bezeichnen können. Also von diesem explizite Ausführungen verlangen.
MfG
R. Kaiser -
Vielen Dank für die Antworten, die Gutachter sehen ...
Vielen Dank für die Antworten, die Gutachter sehen das aber genauso wie wir.
Es handelt sich zwar um eine Eigenleistung (Trockenbau), doch die anderen Gewerke wie Innenputz wurden vom Bauträger vorgenommen. Der Fehler liegt m.E. nicht an den Eigenleistungen, sondern am Bauplan, der explizit vorgegeben hat, dass wir den Trockenbau VOR den Leistungen des Bauträgers (Innenputz) vorzunehmen haben. Wie gesagt, laut Gutachter hätten wir es mit Lüften nie geschafft, das Haus trocken zu bekommen. Nochmal, wir sind der Meinung, dass der Fehler nicht in der Eigenleistung (Trockenbau) liegt. Dieser wurde ordnungsgemäß ausgeführt, der Bauleiter hat uns sogar dafür gelobt. -
unklare
Formulierung zur Eigenleistung?
Zitat:
"da ja auch die Heizung erst nach Estricheinbau (auch eigene Leistung über eine Firma) anlaufen konnte. "
also Estrich auch noch Eigenleistung?
Grüße -
Ja, der Estrich war auch Eigenleistung, die Vorgabe, ...
Ja, der Estrich war auch Eigenleistung, die Vorgabe, wann er einzubringen war, wurde uns vom Bauträger vorgegeben. Das ganze war natürlich auch nach dem Trockenbau. -
der
Sachverständige wird das Ausmaß des Befalls einschätzen
und ein Sanierungskonzept festlegen.
Die Schuldfrage klären andere.
Ich hoffe für sie, dass es nicht so weit ist wie im Link.
(siehe Seite 54 Nr.7.2)
Grüße -
Wenn der Estrich, ...
wie auch der Trockenbau eine Eigenleistung war, so sehe ich keine Verschuldung des Bauträger für den Bauschaden. Anderes würde m.E. gelten, wenn die Bauleitung des Bauträger Ihnen genaue Angaben zur Ausführung und zum Baumaterial (dies ist wichtig!) gegeben hätte.
Einmal abgesehen davon, ist es die Regel, dass der Trockenbau vor dem Einbau des Estrichs erfolgt.
. -.
Da Sie diese Eigenleistungen (vgl. mein Beitrag oben) selbst erbracht haben, haben Sie zumindest hier die Gewährleistung für diese Arbeiten zu tragen.
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überhinaus würde ich als Folgeunternehmen (also bspw. als Bodenleger) auch die Gewährleistung für meine (Folge) Arbeit enischränken, da ich ja auf (Vor) Leistungen eines Nichtfachmannes aufbauen würde.
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Ich sehe keine Chance, dass Sie für Bauschäden, die Sie selbst (zumindest mit-) verursacht haben, andere haftbar machen können, außer s.o.
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Ich möchte hier nochmals dringend von solchen Baukonstrukten abraten, insbesondere auch wegen der Gewährleistung der sonstigen vom Bauträger beauftragten Unternehmen.
MfG
R. Kaiser
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