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Wohnungstrennwand Trockenbau = i.O.?
BAU-Forum: Innenwände

Wohnungstrennwand Trockenbau = i.O.?

Ist es nicht zu beanstanden, wenn in einem Mehrfamilienhaus (MFH) (Neubau, 8 WEAbk.) eine Wohnungstrennwand eine Trockenbauwand ist?
Das Schlafzimmer der einen Wohnung grenzt an die Küche der anderen Wohnung. Man hört durch die Schlafzimmerwand, wenn in der Küche der Nachbarwohnung die Spülmaschine läuft.
Ich könnte mir (als Laie) vorstellen, dass zwischen den Wohnungen "feste Wände" vorgeschrieben sind. Gibt es dazu Regelungen (in Sachsen)?
  1. Geht schon ...

    Sowohl schallschutzmäßig als auch brandschutztechnisch ist die Herstellung von Wohnungstrennwänden in Trockenbau möglich. Aber man müsste schon den Architekten mal 4 Wochen strafwohnen lassen in Ihrer Wohnung, wenn er bei der Planung die fremde Küche an ihr Schlafzimmer gelegt hat (oder schlafen Sie versehentlich im Wohnzimmer  -  kleiner Scherz!).
    Und nun, wo dies geklärt ist, beginnt wieder die in diesem Forum bereits alte Diskussion über Mindestschallschutz.
  2. DIN 4109 oder besseres ...?

    Noch immer sind viele Planer und Bautröäger der Meinung, dass die DINAbk. 4109 die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Sachen Schallschutz darstellt. Daraus wird dann gefolgert, dass eine bessere Schalldämmung als in DIN 4109 festgeschrieben nicht notwendig ist. Schallschutz für gehobene Anforderungen sei ansonsten vorher gesondert vertraglich zu vereinbaren.
    Es gibt aber auch genügend Fachleute, die Ihren Fall: Schlafzimmer contra Küche zu Ihren Gunsten strenger bewerten würden, da es sich bei einem Schlafzimmer zweifellos um einen schalltechnisch schützenswerten Raum handelt.
    Dann stellt sich noch die Frage, ob es sich um Wohneigentum handelt und wie dieses Wohneigentum im Verkauf beworben wurde. Steht in Verkaufsprospekten der Begriff "gehobene Ausstattung" oder ähnliches, so suggeriert dies einem Käufer eine allgemein bessere Ausstattung, besser als Mindestwerte oder der Durchschnitt, dies gilt dann auch in Sachen Schallschutz. In diesem Fall kann ein guter Anwalt über die sog. "Prospekthaftung" zu Ihren Gunsten argumentieren und einen "erhöhten Schallschutz" als verkäuferseitig geschuldet konstatieren.
    Wenn Sie "nur" Mieter sind, ist die Sache natürlich schwieriger, weil sie dann erstmal gegen den Vermieter ankämpfen, bis der Ihr Problem verstanden hat und seinerseits gegen die Baufirmen bzw. Bauträger vorgeht.
  3. Um all dies abzuwägen ...

    müssten Sie erstmal wissen, wie die Trockenbauwand tatsächlich aufgebaut ist (einschalig oder zweischalig, Art und Dicke der Dämmung, Stärke der Beplankungen etc.). Dann sollte eine Schallschutzmessung vorgenommen werden, um überhaupt den IST-Zustand festzustellen. Vielleicht ist der Schallschutz ja gut genug und sie haben leider nur ein zu gutes Gehör?! Ist dem nicht so und die Schallschutzwerte sind schlecht, dann kann ein Sachverständiger zusammen mit einem guten Anwalt Ihnen sicher weiterhelfen.
    MfG aus Berlin
  4. gewagt

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Den Bogen von "gehobene Ausstattung" auf "gehobener Schallschutz" zu spannen ist gewagt. Entscheidungen fallen aber regelmäßig so aus, dass über den Mindestschallschutz hinaus der Schallschutz geschuldet wird, der mit der gewählten Konstruktion erreichbar ist.
  5. feste Wände

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Zur Frage: "feste Wände" sind nicht vorgeschrieben. Nur ein Mindestschallschutz. Die Konstruktion muss entsprechend gewählt werden.
    Wenn Sie die Konstruktion kennen, können Sie auf Herstellerseiten oder in der DINAbk. 4109 nachsehen, was sie leisten kann. Das muss über dem Mindestschallschutz der DIN liegen und erreicht werden. Sonst ist es ein Mangel.
  6. Brandschutz nicht vergessen!

    Werter Fragesteller
    Wohnungstrennwände müssen Mindestanforderungen an den Brandschutz erfüllen. Hierzu sind i.d.R. spezielle Gipskartonplatten notwendig (GK F statt GK B).
  7. Laut Prospekt: Kinderzimmer

    Der Wohnungsgrundriss im Verkaufsprospekt weist den Raum als Kinderzimmer aus.
    Nun ist scheinbar eine Gipskartonplatte lose. Wenn man mit der Hand gegen die Tapete drückt, bewegt sich bzw.dellt sich die Wand nach hinten (und beim Loslassen kommt sie wieder zurück). Deshalb fingen wir an, uns über den Aufbau der Wand Gedanken zu machen.
    Wir sind Mieter.
    • Name:
    • Lu
  8. @ Herrn Stubenrauch

    der Bogen von der gehobenen Ausstattung zum erhöhten Schallschutz ist kein Witz, sondern funktionierte tatsächlich. Ich könnte sogar den Fall nennen, wenn ich mich vorher rückversichert habe, dass er nicht mehr läuft. Die Argumentation ist sicher genauso sicher oder wackelig, wie die Forderung, dass die eingebaute Wand (inkl. Schallnebenwege) in der Praxis den gleichen Wert bringen muss, der im Katalog dafür ausgewiesen ist.
    Zur eigentlichen Frage: Wenn sogar schon Platten lose sind, lohnt sich ohnehin mal eine genauere Untersuchung der ganzen Wand durch einen Sachverständigen. Vielleicht stellt der Mängel fest, die ohnehin eine "richtige" Sanierung erfordert.
    Gruß aus Berlin
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