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Alter Baumbestand aus Wald wächst mehr und mehr in Privatgrundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten

Alter Baumbestand aus Wald wächst mehr und mehr in Privatgrundstück

Hallo Forum. 1967/68 haben wir in Nordrhein Westfalen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Stadt Overath ein Wohngebäude errichtet. Unser Grundstück, ca. 1000 m². groß, grenzt mit seiner südlichen Seite an einen bestehenden Waldrand. Der Baumbestand nähert sich immer mehr unserer Grundstücksgrenze, die Bäume werden höher und höher, die Äste ragen zum Teil bis 15 Meter auf unser Grundstück. Auf unser Gebäude fallen ab und an Äste, die teilweise die Dachpfannen zerbrechen und dadurch das Haus undicht werden lassen. Im Frühjahr, Sommer und Teilen des Herbstes (bis die Blätter fallen ), ist es uns kaum noch möglich, fern zu sehen, da die Antenne/Sat-Schüssel keinen Empfang bekommt. Wir führen grundsätzlich ein gutes Verhältnis zu unserem Nachbarn, aber immer wenn wir ihn auf unser Problem aufmerksam machen, wird uns mitgeteilt; "ihr habt schließlich am Waldrand gebaut"! Was können wir unternehmen, welche Rechte haben wir?
  1. Nachbarrecht und Forstrecht

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Ein Waldbesitzer muss auf benachbarte Grundstücke Rücksicht nehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den Bestimmungen des Forstrechts. Auch das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes wird zu beachten sein, einen Anspruch auf Beseitigung bestehender Bäume werden Sie meiner Meinung nach aber nicht haben (§ 51). Streben Sie im Sinne des guten nachbarlichen Verhältnisses eine einvernehmliche Lösung an. Erkundigen Sie sich ggf. bei der Gemeinde nach einem geeigneten Schiedsmann.
    Unten ein Link zum Nachbarrecht.
  2. BGB

    Ich empfehle Ihnen einen Blick ins BGBAbk.. Dort steht wahrscheinlich drinnen, ob/dass sie mit dem Zeug, das über die Grundstücksgrenze hängt, machen können, was Sie wollen. Nichts genaues weiß ich aber nicht.
    Sparsam
  3. §§ 903 BGB

    Ich habe mittlerweile im BGBAbk. mal nachgeschaut  -  das finden Sie z.B. unter

    (Justizministerium) dort unter Bundesrecht suchen.
    Insbesondere § 910 dürfte für Sie interessant sein. Dort steht, wann Sie überstehende Äste abschneiden (und sogar behalten) dürfen. Aus den anderen §§ können Sie ggf. Schadensersatz (z.B. für die zerstörten Dachziegel) ableiten. Genau beurteilen kann ich das alles aber nicht, weil ich kein Jurist bin. Daher empfehle ich: 1. Gesetz lesen. 2. Mit Nachbarn reden. 3. Schlüsse aus beidem ziehen. 4. Anwalt hizuziehen oder selbst handeln  -  diese Entscheidung kann und darf Ihnen hier im Forum keiner abnehmen.

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