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Anschlussfinanzierung  -  Zusatzbedingungen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Anschlussfinanzierung  -  Zusatzbedingungen

Hallo,
meine Bank hat mir ein Anschlussfinanzierungsangebot unterbreitet: Effektiv 4,79 %/10 Jahre mit folgenden Bedingungen:
Frage: Ist das alles so in Ordnung? Was sollte ich noch fordern?
Grüße!
Zusatzbedingungen
1. Künftig werden die neuen Raten aus dem neuen Nominalbetrag von € xxxxxxx berechnet. Werden mit einer Rate Zins- und Tilgungsleistungen erbracht, so werden aus dieser Rate zunächst die fälligen Zinsen (berechnet aus dem jeweils geschuldeten Betrag) abgedeckt. Der verbleibende Teil wird zur Tilgung verwendet. Tilgungsleistungen werden sofort verrechnet und sind über die vereinbarte Tilgung hinaus nicht zulässig.
2. Die Zinsbindung (Zinsbindungszeitraum) entspricht der Rückzahlungssperrfrist. Das heißt: Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Zinsbindungszeitraumes kündigen, solange keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist (Konditionenanpassung). Das gesetzliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGBAbk. sowie das Kündigungsrecht gegen Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 490 Abs. 2 BGB bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere bei einem Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung des Beleihungsobjekts, bleiben unberührt.
3. Läuft der Zinsbindungszeitraum ab, wird die Bank frühestens ein Vierteljahr, spätestens jedoch einen Monat vor diesem Termin neue, für Darlehen dieser Art bei ihr dann übliche Konditionen anbieten. Kommt eine Verlängerungsvereinbarung bis zum Ablauf des Zinsbindungszeitraumes nicht zu Stande, so ist das Darlehen ab dem Ende des Zinsbindungszeitraumes bei im Übrigen gleichbleibenden Vertragsbestimmungen mit einem "bis auf weiteres" geltenden Zins, den die Bank im Rahmen des § 315 BGB nach billigem Ermessen festlegen kann, zu verzinsen. Für diesen 11 bis auf weiteres 11 geltenden Zins gilt:
4. Erhöht sich der letzte veröffentlichte Monatsdurchschnittssatz für EURIBOR Dreimonatsgeld gegenüber dem im Vormonat der letzten Zinsanpassung bzw. Zinsvereinbarung ermittelten Monatsdurchschnittssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB ) anzuheben; entsprechend wird die Bank den Vertragszinssatz nach billigem Ermessen senken, wenn sich der Monatsdurchschnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld um mehr als 0,25 Prozentpunkte ermäßigt hat. Bei der Ausübung des billigen Ermessens bleiben Faktoren wie Veränderungen des Kreditausfallrisikos des Kunden, des Ratings der Bank sowie der innerbetrieblichen Kostenkalkulation außer Betracht.
5. Zinssenkungen erfolgen unverzüglich nach Veröffentlichung der vorbezeichneten Änderung des Monatsdurchschnittssatzes durch Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer. Zinserhöhungen darf die Bank innerhalb von drei Monaten, gerechnet von demselben Zeitpunkt an vornehmen. Die Unterrichtung über die Zinsänderung darf auch in Form eines Ausdrucks auf dem Kontoauszug für das laufende Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird. Bei einer Erhöhung des Vertragszinssatzes kann der Kreditnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Kredit nach Ziff. 12 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank kündigen.
6. Hinweis: Bei der Dreimonats-€-Interbank-Offered-Rate (EURIBOR ) handelt es sich um einen Satz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der €päischen Wirtschafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Dreimonatsgelder leihen. Die Durchschnittssätze für EURIBOR-Dreimonatsgeld werden monatlich in der amtlichen Zins Statistik der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diese spiegeln jedoch wegen der vielschichtigen Refinanzierungbioethodik der Bank die Änderungen der Refinanzierungsbedingungen nicht exakt wieder. Falls die Restschuld am Ende der Zinsbindung (ZB) mit € 0,00 ausgewiesen ist, ist eine erneute Konditionenänderung nicht mehr erforderlich.
7. Die Darlehensnehmer sind verpflichtet, eine Teilrückzahlung in Höhe von € xxxxxxx zum 31.10.2013 zu leisten. Diese ist bei der Restschuld am Ende der Zinsbindung berücksichtigt und wird als effektive Kapitalvorauszahlung verrechnet. Bei gleichbleibender monatlicher Rate erhöht sich somit der Tilgungsanteil. Der Einzug der Sondertilgung erfolgt termingerecht im Lastschriftverfahren. Tilgungsleistungen über diese und die in Ziffer 1 genannten Tilgungen hinaus sind während eines Zinsbindungszeitraumes nicht zulässig.
  • Name:
  • sesam
  1. Wieso Kopplung an EURIBOR?

    Na ja, etwas merkwürdig klingt das schon ...
    Im Prinzip keine Sondertilgungsmöglichkeit, außer der verpflichtenden im Jahre 2013 und dann trotzdem ein Zinsrisiko, wegen der Kopplung an den EURIBOR Zinssatz ...
    Habt ihr Alternativangebote bei anderen Banken erfragt?
    ICH würde das so NIE unterschreiben!
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  2. EURIBOR

    Hallo,
    das mit 2013 geht schon in Ordnung, da ich eine Sondertilgung in diesem Jahr leisten möchte.
    Ist das mit EURIBOR nicht so, dass diese Variante nie zum tragen kommt, da sich dieser Punkt lediglich für nach dem Zinsbindungszeitraum beschränkt und ich ja nach 10 Jahren mit der Rückzahlung fertig bin?
    Hoffe, ich habe das alles richtig verstanden?
    Grüße!
  3. @ Gab-1542-För: Nein,

    das ist wohl ein Missverständnis: Nach 3) gelten die folgenden Regelungen 4-6 für das Verfahren NACH Ablauf der 10 jährigen Zinsbindung. Es ist allerdings sehr dämlich formuliert (oder gewollt ...), zur Klarstellung sollten 4-6 mit 3a-3 c bezeichnet werden.
    Gruß
    Volker Leue
  4. Sondertilgung

    Hallo,
    was sollte ich noch in Richtung Sondertilgung unternehmen?
    Grüße!
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