Hallo,
Ich habe ein Ferienhaus gekauft vom Bauträger.
(Notarvertrag 2001, Schlussrechnung 2004, Privatkauf, d.h. ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer)
Auf Grund meiner Optierung zur Umsatzsteuer (2003, Beginn unternehmerische Tätigkeit) und der gewerblichen Ferienhaus-Vermietung (2004, umsatzsteuerpflichtig) bin ich nun Vorsteuer abzugsberechtigt.
Ich konnte damals bei Notarvertrag (2001) nicht abgesehen, dass ich in 2003 umsatzsteuerpflichtig werde.
Alle meine Mieteinnahmen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, allerdings kann ich keine Vorsteuer geltend machen.
Frage:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf korrigierte Schlussrechnung mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer?
(Bin auch bereit Kosten für Neukalkulation des Ferienhauses zu tragen. Bin mir bewusst, dass das Ferienhaus ggf. auch teurer wird. Sollte sich aber im Rahmen von 5-10 % bewegen.)
Wer kann helfen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Inge
Ferienhausbau - Schlussrechnung - nachträglich Mehrwertsteuer
BAU-Forum: Baufinanzierung
Ferienhausbau - Schlussrechnung - nachträglich Mehrwertsteuer
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klassischer Fall für den Steuerberater
der leitet auch (wenn nötig bzw. möglich) alles in die Wege.
Also zum Steuerberater. Achtung es gibt auch Buchhalter, welche sich so nennen. -
Grunderwerbsteuer
Hallo,
in der beschriebenen Situation hat man ja sowieso einen Steuerberater, den man auch fragen kann. Im Idealfall bereits zu Beginn des Projektes.
Ich gehe davon aus, dass es sich beim Kauf des bebauten Grundstückes um einen mit Grunderwerbsteuer belasteten Vorgang handelt, der umsatzsteuerbefreit ist.
Viele Grüße -
Steuerberater hat keinen Vorschlag.
Meine Steuerberater hat keinen Vorschlag für mich!
Habt Ihr Einen?
Grüße Inge -
Da siehst Du den Unterschied ..
zwischen Steuerberater und SteuerVERWALTER.
Ich bin ja nur Laie ...
Gruß -
Was nutzen
Berater, die nicht beraten?
Kriegt der Geld von Ihnen? -
Steuerberater
Hallo,
jetzt hackt's mal nicht auf den Steuerberatern herum.
Der naheliegendste Grund dafür, dass er keinen Vorschlag hat, ist vielleicht, dass es keinen Vorschlag gibt.)
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Steuerberater
Hallo,
ja mein Steuerberater hat keinen Vorschlag,
das Finanzamt (Beratungsgespräch) im Übrigen auch nicht.
Hilfe! Wer einen Steuerberater kennt, der helfen kann, dann her damit. Ich bin sein neuer Klient.
Grüße Inge -
Begründung
Hallo,
wenn weder Finanzamt (seit wann beraten die?) noch Steuerberater einen Vorschlag machen können, haben sie das begründet?
Viele Grüße -
Das Finanzamt hat die Pflicht zur Beratung. Man ...
Das Finanzamt hat die Pflicht zur Beratung.
Man muss allerdings gezielte Fragen haben, d.h. sie machen natürlich auch nicht die Steuererklärung für Einen.
Grüße Ingmar -
Auskunftspflicht
haben Sie sicherlich gemeint und nicht Beratungspflicht.
Was haben denn Steuerberater und Finanzamt nun gesagt?
Viele Grüße -
Frage ist: ...
Frage ist: ist es überhaupt ein Gewerbe? Oder ist es nur " ... bloße Vermögensverwaltung ... " Siehe hierzu Kommentar Landmann/Rohmer zu § 14 GewOAbk.. Danach ist die Sache eigentlich eindeutig, nämlich nichts mit dem Gewerbe, mithin auch keine Umsatzsteuerpflicht! -
Inge = Ingmar?
Dann sollte man/Frau sich aber bitte auch bei der Rechtschreibung mal einigen ... ("Grüße"/"Grüße")
Hat natürlich, daher auch "OT", gaaaaar nichts mit der eventuellen Lösung zu tun.
Schönen Abend noch.
Gruß -
Nix da!
Hallo Morübe,
ob man umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, wird nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften bestimmt und nicht nach der GewOAbk.. Deine Ausführungen haben damit gar nichts zu tun. Auch eine Oma, die ein Zimmer in ihrer Wohnung untervermietet ist Unternehmer im Sinne des UStG. Allerdings führt sie steuerfreie Umsätze aus.
Viele Grüße -
Blödsinn ...
Blödsinn ich bin nur ganz einfach zu müde, um mich jetzt noch zu streiten ... -
Streiten
Hallo Morübe,
du brauchst nicht streiten, aber bevor Du "Blödsinn" schreibst solltest Du Dich vielleicht mal mit dem Thema beschäftigen oder Deinen Steuerberater fragen!
Viele Grüße -
Erst denken, dann streiten ...
Erst denken, dann streiten gilt auch für Dich ...) § 1 (1) UStG: " ... ein Unternehmer ... " und damit ist die Sache tot. Der BFH hat in diversen Entscheidungen dazu Stellung genommen, speziell zum Thema Ferienhausvermietung. Ich habe keine Lust die 300 Seiten Kommentar zu diesem Thema zu zitieren. Fakt ist: Es ist kein Gewerbe, folglich ist der Vermieter auch nicht Unternehmer, und daraus resultiert, UStG güldet nicht. Basta. Nebenbei: für den Fall, das Du es noch nicht wissen solltest: das habe ich gelernt, und zwar von der Pike auf.
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falsch
Hallo Morübe,
in § 2 UStG ist der Unternehmerbegriff definiert. Dieser Begriff geht über den des EStG und des GewStG hinaus.
Viele Grüße -
"von der Pike auf"
aha!
Was ist denn mit den Dingen, die Du Dir angelernt hast?- graus*
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Aktenzeichen
@Rüdige ... Bezüglich Deines Postings:
Hallo,
kannst Du mir bitte eine BFH Entscheidung dazu nennen. Ggf. Aktenzeichen?
Mit freundlichen Grüßen
Ingmar = Inge -
Broschüre
Hallo Inge,
ich habe heute die Broschüre "Steuertipps für Haus und Grund" im Netz gefunden, das in zwei Kapiteln auf die Umsatzsteuer bei Erwerb von Immobilien und beim Besitz von Immobilien eingeht. Vielleicht ist sie ja interessant für Sie, wobei ich aus Ihrer Fragestellung entnehme, dass Ihnen einige Punkte durchaus klar sind.
Ich kann verstehen, dass Sie die im Mietpreis enthaltene USt lieber selbst behalten würden als sie an den Fiskus abzugeben, besonders wenn der vom Urlauber zu zahlende Mietpreis bei Umsatzsteuerbefreiung nicht sinken würde.
Sie schreiben in Ihrer Frage: "Ich konnte damals bei Notarvertrag (2001) nicht abgesehen, dass ich in 2003 umsatzsteuerpflichtig werde. " Sie haben doch diese Pflicht durch Option selbst gewählt. Lag dieser Entscheidung die Annahme zu Grunde, dass sie Vorsteuer aus dem Immobilienerwerb ziehen könnten und wurden Sie damals (bei der Optierung) steuerlich beraten?
Viele Grüße -
Hallo Marion, vielen Dank für Deine Ausführungen. Wenn ...
Hallo Marion,
vielen Dank für Deine Ausführungen.
Wenn man bei Hauskauf nicht zur Steuerpflicht optiert, dann ist man automatisch von der Mehrwertsteuer befreit. So war das auch in meinem Fall. Dadurch kann ich aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Bei meinem notariellem Vertragsschluss (2001) hatte ich noch nicht die Absicht zu vermieten resp. Vorsteuer zu ziehen. Darum habe ich nicht optiert.
In 2003 habe ich mich unternehmerisch selbständig gemacht. Eine Nebeneffekt war meine Option zur Umsatzsteuer. Ohne zu wissen bzw. Hinweise meines Stuererberaters bekommen zu haben, dass dadurch auch die Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig werden.
Nunmehr suche in nach Gerechtigkeit bzw. einer steuerlichen Lösung.
Grüße Inge
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Überhöhte Kosten und kein Honorarvertrag
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- … Sie haben einen Kompromiss geschlossen der m.E. in Ordnung ist. Sie sparen sich das Hickhack um den Beweis der auf 200.000 festgesetzten Kostenobergrenze. Ein ausdrückliches Kündigungsschreiben würde ich nicht mehr machen. Das könnte höchstens falsch ausgelegt werden, Stichwort freie Kündigung mit weiteren Ansprüchen des Vertragspartners. Wichtig ist, dass auf der Rechnung des Architekten Schlussrechnung draufsteht. Das bindet und schließt Nachforderungen aus. …
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- … Mehrwertsteuererhöhung bei Massiv-Fertighäuser-Teilleistungen anrechenbar …
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- … 3. der Bauunternehmer reicht eine Schlussrechnung für die Teilleistung ein …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Mehrwertsteuererhöhung
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- … dazu geäußert. Nun haben wir erfahren, dass er die 3 % Mehrwertsteuererhöhung auf den Preis des kompletten (!) Bauobjektes nacherheben kann, wenn er seine geänderte Schlussrechnung erst in 2007 stellt. Ist das richtig und wenn ja, …
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- … Ferienhausbau - Schlussrechnung - nachträglich Mehrwertsteuer …
- … (Notarvertrag 2001, Schlussrechnung 2004, Privatkauf, d.h. ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer) …
- … Habe ich einen Rechtsanspruch auf korrigierte Schlussrechnung mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer? …
- … Hauskauf nicht zur Steuerpflicht optiert, dann ist man automatisch von der Mehrwertsteuer befreit. So war das auch in meinem Fall. Dadurch kann ich …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Erhöhung der Mehrwertsteuer
- … Erhöhung der Mehrwertsteuer …
- … da wir vor haben ein Haus zu bauen und unsere Finanzierung bereits steht, waren die Meldungen über eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer wie ein Schock für uns. …
- … von einer MwSt. von 16 % ausgegangen sind, wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ein echtes Problem für uns. Unterm Strich würde es bei uns …
- … das alles nicht reicht, dann nehmen wir auch gern eine höhere Mehrwertsteuer, damit diese Niedrigzins-Weicheier mal richtig merken was eine (Männer) Finanzierung ist. …
- … Erhöhungen bringen Abschlagszahlungen mit alter MwSt gar nichts. Das Datum der Schlussrechnung war maßgeblich, d.h. die neue MwSt musste auf den vollen Rechnungsbetrag …
- … Auch die Mehrwertsteuererhöhung ist ein Punkt der gegen die Schlüsselfertigsicherheit spricht. …
- … dem 10000 weniger nicht weh tun. Von der Klientel, die eine Mehrwertsteuererhöhung beim Bau locker wegsteckt, können unsere Handwerker nicht leben. Da …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Mehrwertsteuererhöhung und Kaufvertrag
- … Mehrwertsteuererhöhung und Kaufvertrag …
- … Es ist geplant, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die letzte Erhöhung gab es 1993. Eine Erhöhung …
- … Wenn nun die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte, was ändert sich dann für bestehende Kaufverträge? …
- … Oder ist etwa der gesamte Kaufpreis nun mit der höheren Mehrwertsteuer zu entrichten oder gilt noch der alte bisherige Mehrwertsteuersatz, da …
- … Im Kaufvertrag ist die Mehrwertsteuer nicht erwähnt. Der Kaufpreis ist ein Festpreis (nicht ein Netto-Preis). Es …
- … eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung ist ein wichtiger Punkt …
- … weiter dazu beschrieben steht - zahlt der Käufer die zeche. die mehrwertsteuer ist bei ihnen fällig mit Zahlung der einzelnen raten - also …
- … nur 20.830 . Dumm ist er, wenn er nur eine Abschlussrechnung stellt, von der er die Anzahlungen abzieht, denn dann muss er …
- … - ich würde als bt auch nicht auf den kosten einer Mehrwertsteuererhöhung sitzen bleiben wollen. …
- … Bauzeit ausgestellten Rechnungen um Abschlagsrechungen, dann ist für den GESAMTBETRAG der Mehrwertsteuersatz zu entrichten, welcher am Tage der Schlussrechnung Gültigkeit hat. Bauträger …
- … geschlossen worden. Einige Raten sind auch schon bezahlt. Natürlich ist die Mehrwertsteuer dabei, denn die Grunderwerbsteuer ist ja vom Festpreis bestimmt worden. Die …
- … gestolpert, der dem Lieferanten erlaubt, 4 Monate nach Vertragsabschluss die erhöhte Mehrwertsteuer an den Kunden weiterzugeben. …
- … kann abgemahnt werden, nach 4 Monaten ist die Weitergabe der erhöhten Mehrwertsteuer auch ohne Klausel möglich. …
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- … Auf Immobilienkauf (sie also Käufer, nicht Bauherr!) fällt grundsätzlich keine Mehrwertsteuer an (UStG § 4 Abs. 9a), außer für z.B. Maklerleistung. …
- … Bauträger hat trotzdem berechtigtes Interesse, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die er auf Bauleistungen zahlt, an den Käufer abzuwälzen. Dies muss IMHO aber im Kaufvertrag geregelt sein. Keine Klausel, dann keine Abwälzung. Fair ist, wenn er eine Erhöhung nur auf die ausstehenden Raten umlegt. Der Bauträger hat ja auch nur Mehrkosten für Bauleistungen nach der Erhöhung. …
- … pro 1 % Mehrwertsteuererhöhung erhöhen sich die ausstehenden Raten um 0,8 %. …
- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - § 13 b Umsatzsteuer und Sicherheitseinbehalt
- … Wird der Sicherheitseinbehalt (5 % der Schlussrechnungssumme) nun von dem Nettobetrag, der in Rechnung gestellt wurde berechnet, …
- … - auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat - die Mehrwertsteuer abführen. In diesem Falle dann den höheren Betrag. …
- … Fälligkeit angefordert und in diesem Moment entsteht auf diesen Betrag die Mehrwertsteuerschuld / Vorsteuerforderung. …
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- … Zahlungen nach Baufortschritt zählen die Einzelraten nur als Abschläge. Wird der Mehrwertsteuersatz vor der Schlussrechnung erhöht, ist der höhere Steuersatz auch auf …
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- … das Finanzamt mit einer Konstruktion wie von H. Blücher vorgeschlagen (Teilschlussrechnung vor Erhöhung) bei z.B. Bauträgerverträgen mit Zahlungen nach Makler- / Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, …
- … der letzten (von 15 auf 16) hat das mit den Teilschlussrechnungen hingehauen ;-)). War eine verdammte Viecherei, die ganzen Rechnungen durchzuprüfen …
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