: Wir haben im Mai 2004 einen Vertrag mit einem Bauträger nach VOBAbk./B abgeschlossen. Seit 08/2005 wohnen wir in diesem Haus. Seit fast einem Jahr sind noch diverse Rest- und Mängelarbeiten vom Bauträger zu erledigen. Es tut sich nichts, außer dass wir nunmehr die Schlussrechnung von ihm erhlten haben. Mit dieser Rechnung sind wir natürlich nicht einverstanden, weil noch einiges zu erledigen ist. Wir haben ihm angeboten, den größten Teil des ausstehenden Betrages sofort zu zahlen und den Betrag für die fehlenden Arbeiten einzubehalten. Er hat sich nicht dazu geäußert. Nun haben wir erfahren, dass er die 3 % Mehrwertsteuererhöhung auf den Preis des kompletten (!) Bauobjektes nacherheben kann, wenn er seine geänderte Schlussrechnung erst in 2007 stellt. Ist das richtig und wenn ja, ist das auch dann der Fall, wenn er sich absichtlich so viel Zeit für die Prüfung unseres Angebotes lässt? Wäre es klüger, den Betrag, den wir bereit sind sofort zu zahlen, bereits zu überweisen und den Rest einfach einzubehalten?
Über Antworten freue ich mich sehr.
Mehrwertsteuererhöhung
BAU-Forum: Baufinanzierung
Mehrwertsteuererhöhung
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das Rechnungsdatum ist nicht maßgeblich..
entscheidender ist das Datum der Leistungserbringung.
D.h. bereits jetzt werden Rechnungen mit 19 % MwSt. ausgestellt, wenn die Leistungserbringung in 2007 liegt. Es werden gleichfalls auch noch 2007 Rechunngen gelegt, die 16 % MwSt. ausweisen. So werden Sie z.B. auf Ihr Leergut bei der Rückgabe am 02.01.07 keine 19 % erhalten, wäre ja auch zu einfach mal eben 3 % "Zinsen" zu erwirtschaften.
In Ihrem Fall, sehe ich auf ganzer Linie eine 16 vor dem Prozentzeichen, wann immer der feiner Herr Unternehmer seine Mängel beseitigt. Sollte er was anderes sagen, würde ich's auf Konto "Bangemachen" buchen.
PS: O.a. ist persönliche Meinung, bin kein Steuerberater. -
Kam heute rein.
Sicher kann da einiges helfen:
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- … Vorletzte Ratenzahlung an Bauträger wegen MwSt. -Erhöhung schon in 2006 möglich? Bauträger sagt nein …
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- … danke für die schnelle Antwort. Der Verstoß gegen die Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) war die Begründung unseres Bauträgers, …
- … einfach im Dezember überweisen - auch ohne formelle Anforderung seitens des Bauträgers (eventuell dann mit gleichzeitiger Info an diesen). …
- … Mehrwertsteuer-Erhöhung quasi ausgehebelt wäre, da der Geldeingang 2006 auf dem Bauträger-Konto gelandet wäre - oder ob das sowieso keinen Sinn macht, weil in 2007 dann erst die Rechnung käme und diese entsprechend mit neuer MwSt. ausgestellt wäre. …
- … müsste/würde den versehentlich von Ihnen zu früh überwiesenen Betrag zurücküberweisen. Der Bauträger ist verpflichtet/bzw. kann die Rechnung erst 03/07 ausstellen, …
- … das wohl nicht. Ich hätte gedacht, dass es eventuell für den Bauträger auch günstig ist, einen Teilbetrag etwas früher zu erhalten, und dass …
- … Wäre so etwas denn möglich? Oder sieht die Makler- und Bauträger-Verordnung nur diese drei 30 %-Raten und die letzte 3,5 %-Rate …
- … für die Antwort - habe gesehen, dass Sie selbst zu einem Bauträger gehören, von daher scheint es wohl keine Alternativ-Möglichkeit zu geben. …
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- … die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, UST-frei sind. Hier will dann der Bauträger das Risiko einer Vorsteuererhöhung auf den Kunden abwälzen. …
- … niemanden stören dürfte, wenn wir freiwillig früher bezahlen (wir vertrauen unserem Bauträger :) ). Das scheint aber wirklich anders und eben nicht möglich …
- … unterliegt der Grunderwerbsteuer und ist steuerfrei. Im Kaufvertrag sichert sich der Bauträger im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung ab, da er für diese umsatzsteuerfreien Umsätze …
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- … Das würde eigentlich auch bedeuten, dass der Bauträger Gewinn macht, wenn …
- … wird, vielleicht im Dezember 2006 die Fenster drin sind und unser Bauträger so entgegenkommend ist, dann den entsprechenden Abschlag als zusätzliche Rate auch …
- … wahrscheinlich durch den MwSt-Passus im Vertrag kleine zusätzliche Gewinne für den Bauträger entstehen, wenn sich die Raten tatsächlich um 3 % erhöhen. Grund ist …
- … dem niedrigeren Steuersatz unterliegen und somit noch keine Kostensteigerung für den Bauträger bedeuten. …
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Neujahrsfalle?
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Mehrwertsteuererhöhung und Kaufvertrag
- … Mehrwertsteuererhöhung und Kaufvertrag …
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- … der Mehrwertsteuersatz zu entrichten, welcher am Tage der Schlussrechnung Gültigkeit hat. Bauträger legt auf Bauherren um MwSt ist Endverbrauchersteuer . So war's …
- … Weder Bauherr noch Bauträger …
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- … wird ihr Bauträger das in künftigen Verträgen anders machen, denn wenn es jetzt …
- … Ein Bauträger hat trotzdem berechtigtes Interesse, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die er auf …
- … wenn er eine Erhöhung nur auf die ausstehenden Raten umlegt. Der Bauträger hat ja auch nur Mehrkosten für Bauleistungen nach der Erhöhung. …
- … pro 1 % Mehrwertsteuererhöhung erhöhen sich die ausstehenden Raten um 0,8 %. …
- … 2. nicht auf die Wertschöpfung des Bauträgers auswirkt. …
- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - gibt es auch Lösungen zu den Problemen, oder gibt es nur meckerei?
- … in 2005 noch so manch anderer Dachdecker aufgeben muss, weil die Bauträger uns die Brutter vom Brot nehmen. …
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- … für 15.- gibt's eine Gewerbeanmeldung der 35 c Gewerbeschein für Bauträger kostet auch nur ein Butterbrötchen Hauptsache der bringt Kohle ... wenn …
- … der gesamten Branche. Es wurden, soweit ich das gesehen habe, ausschließlich Bauträger-Hütten vorgestellt. Keines, das mit einem Architekt gebaut wurde. Trotzdem sind …
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- … Sepp, und jetzt mal aus Sicht eines Generalunternehmer/Bauträger ... …
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- … auf die kompletten 100 % die MwSt Zahlen? Ich habe extra einen Bauträger genommen, weil ich gedacht habe das was gemacht ist (Bauabschnitt) Zahl …
- … Mehrwertsteuererhöhung wird auf die gesamte Summe fällig, wenn nicht eine ordentliche Teilabnahme (vor/zum 31.12.2006) erfolgte! Das Finanzamt sieht da ganz genau hin. Sie haben bei einem Bauträger ein GANZES Haus bestellt, die Leistung wurde erst 2007 vollendet, …
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- … Mehrwertsteuererhöhung …
- … Im November 2005 haben wir einen Hausbauvertrag mit einem großen Bauträger abgeschlossen. Durch Probleme mit dem Bauuntergrund (Talsohle, Ortskern) und unsachgemäße …
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- … Ein Schreiben bezüglich Rohbauabnahme (was allerdings seitens des Bauträgers nicht als Zwischenabnahme missverstanden werden will) haben wir soeben …
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- … schon von der Möglichkeit einer Teilabnahme gelesen, aber die lehnt der Bauträger kategorisch ab. …
- … Der Bauträger/BU möchte nicht mit 19 % abrechnen , er muss das nach …
- … Bei echten Bauträgermaßnahmen (Bauträger verkauft Grundstück und Haus) fällt keine MwSt an, …
- … Das alles geht nur, wenn beide Vertragsparteien mitspielen. Will der Bauträger/BU den Vertrag nicht ändern, können Sie ihn nicht dazu zwingen. …
- BAU-Forum - Neubau - Rohbaubeginn im November - ist das nicht problematisch?
- … wir haben uns Ende Juli zur Kauf einer Doppelhaushälfte von einem Bauträger entschieden. Dieser Bauträger baut auf dem Gelände zusammen 22 Doppelhaushälfte- Hälften. …
- … Rohbau im Winter zu errichten oder tippe ich falsch und ein Bauträger würde erst im Frühjahr mit dem Rohbau beginnen. Auf welche besonderen …
- … im Gebäude. Worauf muss man beim Einsatz von Trocknungsanlagen durch den Bauträger achten? …
- … gut, denn Baufirmen benötigen auch im Winter Arbeit. Somit kann Ihr Bauträger durchaus den Rohbau im Winter errichten. Gemäß DINAbk.-Vorschriften und Richtlinien muss …
- … der Frage Worauf muss man beim Einsatz von Trocknungsanlagen durch den Bauträger achten? …
- … Kostenvorteil wegen günstigeren Handwerker (und nicht zu vergessen die eventuell anstehende Mehrwertsteuererhöhung)? …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Eigenheimzulage durch Baugenehmigung sichern
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