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Mehrwertsteuererhöhung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Mehrwertsteuererhöhung

: Wir haben im Mai 2004 einen Vertrag mit einem Bauträger nach VOBAbk./B abgeschlossen. Seit 08/2005 wohnen wir in diesem Haus. Seit fast einem Jahr sind noch diverse Rest- und Mängelarbeiten vom Bauträger zu erledigen. Es tut sich nichts, außer dass wir nunmehr die Schlussrechnung von ihm erhlten haben. Mit dieser Rechnung sind wir natürlich nicht einverstanden, weil noch einiges zu erledigen ist. Wir haben ihm angeboten, den größten Teil des ausstehenden Betrages sofort zu zahlen und den Betrag für die fehlenden Arbeiten einzubehalten. Er hat sich nicht dazu geäußert. Nun haben wir erfahren, dass er die 3 % Mehrwertsteuererhöhung auf den Preis des kompletten (!) Bauobjektes nacherheben kann, wenn er seine geänderte Schlussrechnung erst in 2007 stellt. Ist das richtig und wenn ja, ist das auch dann der Fall, wenn er sich absichtlich so viel Zeit für die Prüfung unseres Angebotes lässt? Wäre es klüger, den Betrag, den wir bereit sind sofort zu zahlen, bereits zu überweisen und den Rest einfach einzubehalten?
Über Antworten freue ich mich sehr.
  • Name:
  • Sandra
  1. das Rechnungsdatum ist nicht maßgeblich..

    entscheidender ist das Datum der Leistungserbringung.
    D.h. bereits jetzt werden Rechnungen mit 19 % MwSt. ausgestellt, wenn die Leistungserbringung in 2007 liegt. Es werden gleichfalls auch noch 2007 Rechunngen gelegt, die 16 % MwSt. ausweisen. So werden Sie z.B. auf Ihr Leergut bei der Rückgabe am 02.01.07 keine 19 % erhalten, wäre ja auch zu einfach mal eben 3 % "Zinsen" zu erwirtschaften.
    In Ihrem Fall, sehe ich auf ganzer Linie eine 16 vor dem Prozentzeichen, wann immer der feiner Herr Unternehmer seine Mängel beseitigt. Sollte er was anderes sagen, würde ich's auf Konto "Bangemachen" buchen.
    PS: O.a. ist persönliche Meinung, bin kein Steuerberater.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. Kam heute rein.

    Sicher kann da einiges helfen:
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