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Grunderwerbsteuer auf Vertrag mit Bauträger?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer auf Vertrag mit Bauträger?

Eine Frage an die Finanzexperten.
Wir haben ein unbebautes Grundstück gekauft.
Heute haben wir vom Finanzamt einen Erhebungsbogen zur Grundsteuer bekommen. Dort wird auch nach eventuell bestehenden Verträgen mit Bauträgern gefragt.
Letzte Woche haben wir einen Vertrag mit einem Bauträger geschlossen. Müssen wir jetzt damit rechnen auch für den Kaufpreis des noch nicht gebauten Hauses Grunderwersteuer zu bezahlen? Bin etwas verzweifelt, da es sich nicht gerade um einen kleinen Betrag handelt?
Vielen Dank
  • Name:
  • Marcus Elwert
  1. klar

    ... wenn das Grundstück vom Bauträger schon mal beworben wurde.
  2. Ganz so ist es nicht

    Das Grundstück haben wir privat gekauft nicht vom Bauträger.
    Bestandteil des Kaufvertrags beim Notar war daher nur das Grundstück. Wir haben uns dann einen Bauträger gesucht (der rein gar nicht mit dem Grundstück zu tun hat) und einen Werkvertrag unterschrieben noch bevor wir die Angaben zur Grundsteuer machen mussten. Dir Frage ist jetzt werden wir für den Werkvertrag zur Kasse gebeten.
    Sorry falls ich mich vorher nicht klar ausgedrückt habe.
    • Name:
    • Marcus Elwert
  3. Da will das Finanzamt mal wieder hinlangen ...

    Hallo,
    wir hatten dasselbe Problem: Grundstück von der Sparkasse gekauft und dann einen Bauträger gesucht. Das Finanzamt (Niedersachsen) wollte auch genau wissen, ob unser Grundstück zusammen mit einem Bauvertrag erworben wurde. Wir haben dann nachgewiesen, dass wir von mehreren Bauträgern Angebote eingeholt hatten (einfach die Firmen mit Anschrift und Ansprechpartner nennen ...). Somit mussten wir die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks zahlen.
    Generell soll es wohl so sein, dass die Finanzämter bei (fast) allen Grundstückskaufverträgen nachfragen, ob ein Haus mitverkauft wurde. (Ironie-on) Unser Eichel-Hans ist schließlich so gut wie pleite, da zählt jeder Cent. (Ironie-off)
    Tipp: Alle Bauträger, mit denen verhandelt wurde, aufführen, dann gibt sich das Finanzamt zufrieden. Das gesparte Geld kann man sicher besser anlegen ...
    Gruß Michael
  4. Da will sich das Finanzamt nicht austricksen lassen ...

    Hallo,
    Vor einigen Jahren kamen findige Bauträger auf die Idee, nicht mehr mit EFHs bebaute Grundstücke zu verkaufen, sondern zunächst nur das Grundstück und gesondert dazu einen Bauvertrag mit dem Grundstückskäufer abzuschließen. Steuerlich war das ein Vorteil, denn es wurde Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück erhoben.
    Diese Konstruktion kam nicht nur aus steuerlichen Gründen in die Kritik ("missbräuchliche" Gestaltung), sondern barg auch erhebliche Risiken für den Käufer, da er nun Bauherr wurde und eine ganz andere rechtliche Stellung einnahm als ein Hauskäufer.
    Mit dem Fragebogen soll die Beziehung Grundstücksverkäufer und Bauträger überprüft werden.
    Viele Grüße
  5. Da beim Gestaltungsmissbrauch

    ja auch die Steuergerechtigkeit leidet, wäre es vielleicht angebracht.
    a) nur den Grundstückswert zu besteuern (auch bei beb. Grundstck)
    b) oder bei noch unbebauten Grundstücken später das errichtete Gebäude nachversteuern.
    c) oder die Grunderwerbssteuer ganz abzuschaffen ;-)
    Diese Verrenkungen der Bauträger wären dann nicht mehr notwendig. Der Seriöse hat nen Wettbewerbsnachteil, der Unseriöse den Profit.
  6. ich denke, da geht es nicht ums austricksen

    aber wenn ich bestehende Gesetze erfülle, ist das kein Tricksen!
    Wenn ich mir die Mühe mache, mich damit zu beschäftigen, wie ich Geld sparen kann, mich selbst um Grundstücke kümmere etc. etc. ist das doch in Ordnung und erfüllt für mich nicht den Tatbestand des Tricksen.
  7. Herr Elwert

    Foto von Helmuth Plecker

    Sie verwechseln da etwas  -  glaube ich: Schlüsselfertiganbieter sind nicht immer nur Bauträger. Sie haben einen Werkvertrag abgeschlossen mit einem Generalüber- oder -Unternehmer (Generalübernehmer, Generalunternehmer). Dieser Unternehmer kann in anderen Fällen auch als Bauträger arbeiten und deshalb als Bauträger bekannt sein. Bei einem Werkvertrag fallen keine Grunderwerbsteuern an  -  vorausgesetzt, Sie haben nicht vom gleichen Unternehmer das Grundstück vorher gekauft, was Sie ja nicht haben!
  8. Beim Grundstückskauf Grundstück besteuern, beim Bauen das Gebäude..

    Sich selbst kümmern ist schon OK
    Aber was glauben Sie, wie viele sich vor dem Finanzamt schon "selbst gekümmert" haben und sie Wirklichkeit sieht anders aus.
    Wär doch ganz einfach mit meinem Vorschlag. Bei Grundstückskauf das Grundstück besteuern, beim Bauen dann noch das Gebäude. Dann müssten die Leute nicht so tun, als wollten Sie niemals bauen und hätten sich das Grundstück nur aus Jux gekauft. Schlicht und funktionell.
    Da der Staat aber unbedingt Kohle braucht, wird er eher nach neuen Steuern Ausschau halten, als welche abzuschaffen.
    Wir werden uns noch wundern was wir in 1-2 Jahren für ein Horrorszenario haben. Da ist der heutige Zustand noch Gold.
  9. BFH-Urteil

    Hallo,
    zu dem von mir oben beschriebenen Sachverhalt (auch sog. Grunderwerbsteuersparmodell) gibt es bereits ein BFH-Urteil. Es geht hier nicht darum eine neue Steuer zu kreieren oder Vorgänge, die früher nicht steuerbar waren (Bau eines Gebäudes auf einem eigenen! Grundstück), mit in die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Das Finanzamt prüft mit dem Fragebogen lediglich, ob ein ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauerrichtungsvertrag besteht. Wenn ja, liegt nach BFH auch bezüglich des Gebäudes ein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang vor.
    Solch ein Fragebogen kann einem Steuerbürger, der die Hintergründe hierfür nicht kennt, einen gewaltigen Schrecken einjagen.
    Das Beispiel zeigt aber auch wie wichtig es ist, rechtlichen Beistand bei derartigen Vertragskonstruktionen zu suchen. Jeder Vertrag birgt Rechte und Pflichten, Chancen und Risiken, Vorteile und Nachteile. Ich möchte hier einfach mal behaupten, dass damals den Immobilieninteressenten der steuerliche Vorteil einer Grunderwerbsteuereinsparung bewusster war und deutlicher dargestellt wurde, als die Nachteile einer solchen Konstruktion!
    @Helmuth,
    Begriffe geraten oft durcheinander, Bauunternehmer statt Bauträger wäre auch in meinem Beitrag besser gewesen.
    Viele Grüße
  10. Ergänzung

    Falsch ausgedrückt, galt nicht nur in der Vergangenheit, sondern ist auch heute noch so:
    ... Vorgänge, die früher nicht steuerbar waren (Bau eines Gebäudes auf einem eigenen! Grundstück) ...
    Viele Grüße
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