Guten Abend,
wir haben 2003 einen Vertrag bei einem Notar mit einem Bauträger abgeschlossen. Im Oktober erhielten wir auch den Bescheid vom Finanzamt für Grunderwerbsteuer. Dieser enthielt keinen Hinweis auf Vorläufigkeit o.ä.
Mitte März 2008 erhalten wir plötzlich einen neuen Bescheid mit dem Hinweis, dass dass dieser nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert wurde.
Die Änderung beruht darauf, dass damals die Sonderausstattungen, die wir mit dem Bauträger während der Bauphase vereinbart haben, der Notar nicht kannte und daher nur den Grundpreis gemeldet hat.
Jetzt die Frage: Darf nach so langer Zeit der Bescheid einfach geändert werden?
Oder gibt es eine Möglichkeit (die auch Aussicht auf Erfolg hat), dagegen vorzugehen?
Freue mich über jede Antwort.
F. Flass
Änderung Grunderwerbsteuerbescheid nach fast 5 Jahren (NRW)
BAU-Forum: Baufinanzierung
Änderung Grunderwerbsteuerbescheid nach fast 5 Jahren (NRW)
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Änderung, Grunderwerbsteuerbescheid". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Änderung, Grunderwerbsteuerbescheid" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Änderung, Grunderwerbsteuerbescheid" oder verwandten Themen zu finden.