Eigenheimzulage reicht die Ummeldung oder ...
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage reicht die Ummeldung oder ...
Wir haben die Möglichkeit unser Bauvorhaben so zu forcieren (Kraftakt) das wir dieses Jahr noch unser neues Haus beziehen könnten. Die Frage die sich nun stellt ist folgende, reicht die Ummeldebestätigung aus um die Eigenheimzulage noch für das Jahr 2001 zu bekommen oder gibt es noch irgendeine Abnahme und wenn ja wie schaut die aus und bis wann muss diese durchgeführt werden? Dank und Gruß Horst Grünbichler
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Nö, keine Abnahme
auf jeden Fall nicht bei uns. Ummelden, Antrag stellen, in wenigen Jahren das Geld auf dem Konto haben (bei uns wurde nach 6 Monaten und vorsichtiger Nachfragerei noch ein paar Dinge nachgefordert). -
Das ging auch schneller ...
die Eigenheimzulage. Ummeldung (bei uns wollten die eine Kopie der Ummeldebescheinigung vom neuen Wohnort). Nach 2 Wochen war das Geld da (Antrag persönlich abgeben). Nach Reklamation dann auch noch die Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage, welche es nur noch für 2001 gibt (... da haben wir wohl das Kreuzchen übersehen ...). Das Haus sollte aber wohl schon halbwegs fertig sein.
Tipp: Formular holen, anschauen und alle Unterlagen gleich mal zusammen sammeln (was brauche ich denn..). Schauen wann das Finanzamt in 2001 noch offen hat und evtl. Termin vereinbaren (bei uns gab es "zentrale" Annahmestelle). -
Und am besten gleich ummelden,
weil bei Ummeldung am 30.12.2001 die Leute vom Finanzamt doch skeptisch gucken und eventuell wissen wollen, ob es denn tatsächlich schon bewohnbar ist. Bei Datum deutlich vor Jahresende hingegen ist das Misstrauen doch deutlich geringer. -
Fertigstellungsabnahme!
Die Endabnahme nach Fertigstellung durch das zuständige Bauamt haben Sie sicherlich schon im Terminkalender, oder? Die Termine kurz vor Weihnachten sind nämlich knapp, ohne Endabnahme kein Einzug, dann logischerweise auch keine Eigenheimzulage. Gruß -
Welches Bauamt macht denn eine Abnahme?
Bei uns nicht. In der Baugenehmigung wurde dies explizit nicht verlangt. Obwohl wir mit Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan abweichen. -
NRW
Bei uns in NRW wird die Endabnahme zur Fertigstellungsanzeige verlangt - haben wir letzte Woche gehabt! Da kommt der zuständige
Sachbearbeiter raus und kontrolliert, ob alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Gruß, Busse -
Bei uns reichte Ummeldung
Bei uns reichte die Ummeldebestätigung. Nachbarn haben sich sogar schon 1/2 Jahr vor Einzug umgemeldet und die Eigenheimzulage kassiert. Aber es mag sein, dass die Handhabung von FA zu FA verschieden ist.
Prinzipiell ist es richtig, dass der Einzug erst nach Fertigstellungsmeldung ans Bauamt rechtens ist und man sich folglich erst danach ummelden kann.
Faktisch sprechen die Ämter jedoch nicht miteinander und das Meldeamt fragt bei der Ummeldung nicht nach der Abnahmebescheinigung des Bauamtes. Umgekehrt fragt das Bauamt auch nicht nach der Ummeldebestätigung. Die halten sich eher an das Faktische: Wenn man vor Fertigstellungsanzeige einzieht und das Bauamt bekommt das mit, gibt's ein Bußgeld. -
Also doch nicht alles gut in NRW
sonst gibt es ja 40 % Förderung auf Pelletsofen und so - da ist das bei uns mit der Eigenheimzulage einfacher. Da interessiert sich vom Bauamt keiner mehr, wenn die Baugenehmigung ausgesprochen ist und sich keiner beschwert (ein Nachbar musste eine Steinreihe aus dem Kniestock wieder rausnehmen, da er die Traufhöhe überschritt - hat wohl einen anderen Nachbarn gestört).
Davor war es allerdings _richtig_ schwer OZ: "Was wollen Sie mit einem Passivhaus? Ich komme aus Kasachstan, da haben wir große Heizung - wenn es zu warm wird, machen wir das Fenster auf! " Unser Architekt hat diese Diskussionen glücklicherweise geführt. -
Offensichtlich Bundeslandabhängig ...
Offensichtlich Bundeslandabhängig habe den Antrag in Ba-Wü am 28.12.99 gestellt - Ummeldung ein Tag vorher - neue Adresse im Antrag drin - wird vom hiesigen Finanzamt eh bei der Gemeinde hinterfragt. Fehlten einige Unterlagen - z.B. Gesamtkostenaufstellung (die ist wichtig) - Rechnungsnachweise waren nur bis 100 Tsd. notwendig. Habe ich nachgereicht - entscheidend war jedoch der Einzugstermin. Die Endabnahme des Hauses durch die Baubehörde des Landratsamt erfolgte erst Mitte diesen Jahres also 1,5 Jahre später. Hierbei wurde nur überprüft, ob das BVAbk. den eingereichten Plänen entspricht und die Vorschriften (Geländerhöhen etc.) eingehalten wurden.
Übrigens - wichtig im Zusammenhang mit dem Bezug ist, wo sich Lebensmitttelpunkt befindet - das ist doch die Baustelle wenn man/Frau baut) )
Der Ulf oben bin übrigens nicht ich (Hallo Namensvetter) - ich poste mit blauem Namen -
Fertigstellungszustand Bauobjekt
Hallo Herr Grünbichler, Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist die Fertigstellung des Bauobjektes sowie Selbstnutzung. Für die Beantragung der Eigenheimzulage werden sie eine Ummeldebescheinigung vom Meldeamt vorlegen müssen und dann das Bauobjekt auch selbst nutzen. Rein vom Gesetz her reicht eine reine Ummeldung ohne Umzug nicht, sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt dies erfährt und die Eigenheimzulage ggfs. zurückfordert. Auch wenn sie vor Fertigstellung umziehen, bspw. weise in einen Rohbau ziehen würden, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, da hat es letztens ein Urteil gegeben (beim stöbern im Internet gelesen).
Bei uns jedenfalls gab es keine Bauabnahme durch ein Bauamt, wir hatten Genehmigungsfreistellung. Der Generalunternehmer/Architekt hat uns eine Fertigstellungsanzeige geschrieben, aber da waren wir schon längstens umgezogen. Meines Wissens ist vielmehr der tatsächliche Bautenstand maßgeblich, wobei Fertigstellung nicht unbedingt heißt, das nicht noch kleinere Dinge fehlen, aber das Bauobjekt sollte für einen Umzug geeignet sein, d.h. das man darin wohnen kann, da sollte auch Sanitär und in diesen Tagen Heizung enthalten sein.
Wenn es für Sie dieses Jahr zu knapp wird, dann lieber erst Anfang nächsten Jahres fertigstellen und umziehen, dann verlieren sie auch keine Förderung.
Wenn sie Eigenheimzulage beantragen, erhalten sie etwa 1 Monat später die Förderung für das Antragsjahr und danach immer im März des Förderjahres, aber das ersehen sie auch dem Bescheid vom Finanzamt. -
Aber geht doch auch um die Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage ...
und die gibt es nur noch dieses Jahr (400,- DM). Leider. -
Warum soll es nächstes Jahr auch eine Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage geben?
wo es doch Standard ist. -
Niedrigenergiehaus (NEH) Zulage
War schon mal da ... -
Nu bin ich verwirrt
sind das nicht unterschiedliche Förderungen?
2 % der Gesamtinvesitionen pro Jahr / max. 500,- DM als Öko-Zulage, 400,- DM als Förderung zum Niedrigenergiehaus (NEH)? -
Komisch..
Wenn ich auf den Link von RLC klicke lande ich in Schleswig-Holstein - muss am doppelten ... liegen -
Öko-Zulage, Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage, Eigenheimzulage-Gesetz mit Änderungen vom 19.12.2000
Öko-Zulage siehe Eigenheimzulage-Gesetz § 9 (3). Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage § 9 (4): Der Fördergrundbetrag nach Absatz 2 erhöht sich um jährlich 400 Deutsche Mark, wenn
1. die Wohnung in einem Gebäude belegen ist, für dessen Errichtung die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 gilt und dessen Jahres-Heizwärmebedarf den danach geforderten Wert um mindestens 25 vom Hundert unterschreitet, und
2. der Anspruchsberechtigte die Wohnung vor dem 1. Januar 2003 fertig gestellt oder vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat.
Sorry für den Link mit doppeltem- http
Änderungen siehe Bundesgesetzblatt online BGBl I 1810.
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Da versteh noch einmal den Gesetzgeber
erheben etwas zum Standard und fördern das dann weiter. Versteh ich nicht. Wenn der Text wenigstens soweit abgeändert worden wär, dass nur noch Neubauten, die die EnEVAbk. um 25 % unterschreiten gefördert würden, hätt ich das ja verstanden.
Soll nicht heißen, dass ich das keinem gönn! Nur wird ja immer gejammert, das zu wenig Geld in den Kassen ist. -
Öko- / Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage nicht für Neubauten, für die EnEV ab 1.2.2001 gilt
Siehe Link. -
Öko- / Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage nicht für Neubauten, für die EnEV ab 1.2.2002 gilt
Korrektur. Sorry, fat-Finger-type Problem. -
Da rückt mein Weltbild ja wieder gerade.
Danke für den Hinweis.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigenheimzulage, Ummeldung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle)
- … Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle) …
- … 1. Ist es möglich sich noch 2005 im Einwohnermeldeamt umzumelden mit dem Ziel die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage auszuschöpfen? …
- … Kann ich Renovierungskosten (Rechnungen) allgemein noch nach dem Einzug für die Eigenheimzulage geltend machen? …
- … Habe ich dann mit Einbußen bei der Eigenheimzulage (geänderte Gesetzeslage) zu rechnen? …
- … Ehrliche Hilfe für die Erschleichung von Eigenheimzulage …
- … vom Gesetzgeber Änderungen/Streichungen der Eigenheimzulage anstehen, will ich auch nichts falsch machen. …
- … ich, das eine Ummeldung 2005 und ein richtiger Einzug in 2006 einer Erschleichung gleich kommt und somit entfällt! …
- … * Kauf 2005 und Verzicht auf 1 Jahr Eigenheimzulage, …
- … b) Habe ich mit Einbußen bei der Eigenheimzulage durch die anstehende Änderung der Gesetzeslage zu rechnen? …
- … jetzt aussieht, ist ab 1.1.2006 endgültig Schicht im Schacht mit der Eigenheimzulage. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage 05 oder 06?
- … Eigenheimzulage 05 oder 06? …
- … Wir bauen und werden bis Weihnachten Schlüsselübergabe haben, sodass der Umzug noch in diesem Jahr stattfindet. sollten wir uns noch in diesem Jahr ummelden und die Eigenheimzulage beantragen oder erst im Januar? …
- … dass 2006 sinnvoller wäre. So hätten wir die Eigenheimzulage bis 2013 sicher, was unseren Monatsetat entlasten würde (Frau noch wegen Kinder zu Hause und erst in ein paar Jahren wieder 2 Einkommen). Ansonsten müssten wir schon ab 2012 auf die EZH verzichten. Ein Freund und auch ich selbst können das nicht nachvollziehen. Die EZH von 2005 können wir ja entweder als Sondertilgung nutzen oder schon für die weiteren Raten zurücklegen. Außerdem: Gibt es im Januar überhaupt noch die EZH? (Der Banker meinte, dazu der Zeitpunkt des Bauantrages zählt und nicht der Einzugstermin). …
- … wie sie zur Eigenheimzulage berät, solltest Du dringend die Bank wechseln! …
- … in diesem Jahr ummelden, um 8 Jahre die Eigenheimzulage zu bekommen, sonst tappt Ihr in die so genannt Neujahrsfalle und bekommt nur noch für 7 Jahre die Eigenheimzulage (bitte rechtzeitig losgehen, nicht das Euer Meldeamt Weihnachtsferien macht). …
- … Derzeit zählt für den Anspruch auf Eigenheimzulage noch der Zeitpunkt des Bauantrages, wenn aber das Eigenheimzulage-Gesetz gekippt …
- … Anträge mehr bearbeitet. Bei der derzeitigen Lage würde ich auch den Eigenheimzulage-Antrag noch in diesem Jahr stellen, auch wenn für die Antragsstellung …
- … schlägt zu, wenn Fertigstellung (hier beginnen die acht Jahre Eigenheimzulage-Anspruch) und Einzug (ab hier hat man Anspruch auf Zahlungen) in …
- … für die Eigenheimzulage ist noch ein weiterer Punkt zu beachten, die Bemessungsgrundlage der positiven …
- … schnellen Antworten. Das kam mir auch gleich seltsam vor. Also doch Ummeldung 05. Die Bank kann/werde ich trotzdem nicht wechseln (sehr gute …
- … Noch mal eine Frage wegen der Ummeldung: Wenn sich einer ummeldet und das Haus ist in einem bewohnbaren …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Kann ich in die Neujahrsfalle tappen?
- … mal 'ne Frage zur Eigenheimzulage. Folgendes ist mein jetziger Zustand. Das Haus ist noch nicht offiziell …
- … schon am neuen Wohnort angemeldet. Gibt es ein Risiko bei der Eigenheimzulage wenn ich diese erst im nächsten Jahr beantrage (die Fertigstellung wird …
- … dann auch erst nächstes Jahr gemeldet) oder war meine Ummeldung ein Fehler. Zur Not müsste ich mich dann wieder in Berlin anmelden, die alte Wohnung existiert ja noch. Hat das schon mal jemand so erlebt? Danke schon mal für alle Beiträge …
- … Da hat man natürlich ein wenig mulmiges Gefühl bei der Beantragung der Eigenheimzulage (und beim schwarz wohnen) …
- … erfolgen, kann erst 2005 oder sogar noch später, der Anspruch auf Eigenheimzulage ab 2004 bleibt bestehen. …
- … wenn ich das also richtig verstehe verliere ich ein Jahr Eigenheimzulage nur wenn ich dieses Jahr fertigstelle und erst nächstes Jahr einziehe …
- … bin und erst im nächsten Jahr die Fertigstellung melde und die Eigenheimzulage beantrage wird für volle 8 Jahre bezahlt. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage und Suchfunktion
- … Eigenheimzulage und Suchfunktion …
- … ich habe eine Frage zur Eigenheimzulage. Brav, wie ich nun mal bin, benutze ich vorher …
- … - Bau Einfamilienhaus, Bauantrag und Werkvertrag Dezember 2002; also alte Eigenheimzulage. …
- … (also nicht für die Finanzbeamten zum drin arbeiten, sondern für die Eigenheimzulage Empfänger zum drin wohnen). Benachrichtigung des FA m.E. nicht mehr in …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage - Neujahrsfalle
- … Eigenheimzulage - Neujahrsfalle …
- … ich möchte hier nochmal eine Frage zur Eigenheimzulage stellen. …
- … wären damit ja beide in 2004. Kann ich den Antrag auf Eigenheimzulage nun bereits im November stellen, oder erst nach erfolgtem Einzug? Würde …
- … -://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Eigenheimzulage.htm …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Kaufpreis-Überweisung und Zeitpunkt des Eigenheimzulage Antrags
- … Kaufpreis-Überweisung und Zeitpunkt des Eigenheimzulage Antrags …
- … Kann der Antrag auf Eigenheimzulage trotzdem schon dieses Jahr gestellt werden? Oder muss ich warten …
- … der Kaufpreis vollständig überwiesen ist? Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn der Eigenheimzulage-Antrag erst im kommenden Jahr gestellt wird oder ist 100 prozentig …
- … sichergestellt, dass wir auf jeden Fall die vollen 8 Jahre die Eigenheimzulage nach altem Recht erhalten? Gibt es dafür irgendwelche Quellen/Links im …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage - schwierige Konstellation!
- … Eigenheimzulage - schwierige Konstellation! …
- … jetzt habe ich schon alle Fragen/Antworten zum Thema Eigenheimzulage durchgelesen, weiß aber immer noch nicht, wie unser Fall gehandhabt …
- … wurde. Das Haus ist nun fertig und wir ziehen gerade um, Ummeldung wurde heute veranlasst. …
- … Sie bekommen Eigenheimzulage …
- … Erste Eigenheimzulage in 2000. …
- … dann stellen Sie möglichst schnell bei Ihrem FA den Antrag auf Eigenheimzulage. Sobald der Antrag durch ist, erhalten Sie auch schon Ihr Geld, …
- … des Umzuges in Ihr neues Heim (bzw. Datum des Antrages auf Eigenheimzulage beim FA), und nicht Datum des Bauantrages. …
- … Ich möchte nur keinen falschen Angaben im Eigenheimzulage-Antrag machen und da wir ja nach Bauantragsdatum gefragt. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - wiedermal Neujahrsfalle
- … Das Ummelden ist keine Voraussetzung für die Eigenheimzulage; aber es ist ein Beweismittel, denn wenn ich umgezogen bin, bin …
- … dass nach Bezugsfertigkeit am 30.12. sofort am gleichen Tag die Abnahme, Ummeldung und dann am 31.12. der Einzug erfolgt?! Oder bin ich zu …
- … genug Zeit ein Umzugsunternehmen für diesen Tag zu beauftragen und die Ummeldung vor Weihnachten zu diesem Termin durchzuführen und wenn am 30.12. fertig …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage: Spezialfrage
- … Eigenheimzulage: Spezialfrage …
- … Auch wenn ich unten relativ pessimistische Gedanken zur Eigenheimzulage vertreten habe (quasi als worst case . …
- … Tag der Ummeldung 16.1.2003;Angabe Umzug 14.12.2002 …
- … für Afa für Vermietung durch Finanzamt anerkant); daraus folgt steuerlich für Eigenheimzulage gilt der Bau als Neubau. …
- … Eigenheimzulage …
- … Bislang habe ich keine Eigenheimzulage bekommen. Ich bin gerade dabei, den Antrag zu stellen. warum …
- … Eigenheimzulage …
- … aber der Thread geschlossen ist und es Ihre Frage war: Die Eigenheimzulage würde - ihre Abschaffung ab 2004 vorausgesetzt - noch die nächsten …
- … stellt sich diese Frage erst im letzten Quartal 2003? Die ersten Eigenheimzulage-Zahlungen hätten doch schon erfolgen können. Ob zwei für 2002 und …
- … 2003. Dann hätten wir die sogenannte Neujahrsfalle, nur max. 7 mal Eigenheimzulage. …
- … Danke für die Antwort, zunächst zu meinem Fall . Die Eigenheimzulage ist anEinkommensgrenzen geknüpft, völlig überraschend hat sich da ein Fenster aufgetan …
- … Bspw. ist Herstellung nicht eindeutig definiert; im Kommentar zum Eigenheimzulage Gesetz heißt es wenn bewohnbar ist . Was ist das genau …
- … Zur Eigenheimzulage generell: …
- … Ich bin immer noch skeptisch, ob die Eigenheimzulage die Verhandlungen …
- … Was ist also vorstellbar? z.B. Abschaffung Eigenheimzulage sofort, Kinderzulage bleibt bestehen (Sozialkomponente); Subventionen werdengleichmäßig prozentual gekürzt (trifft alle …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage, wie beantragen?
- … Eigenheimzulage, wie beantragen? …
- … ich habe auch eine Frage zur Eigenheimzulage. Mein Freund und ich haben zum 1.11.03 ein Haus …
- … gekauft. Einzug, also Ummeldung bei der Stadt, wird am 15.12.03 sein. Wir heiraten am 30.12.03. Wie gehen wir nun vor? …
- … Für Eigenheimzulage gibt es beim Finanzamt ein Formular. Einfach schon mal holen …
- … Antragsteller. Mein Gehalt ist aber zu hoch und ich würde keine Eigenheimzulage bekommen. Wenn wir als Ehepaar zusammen veranlagt werden, bekommen wir sie …
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