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Eigenheimzulage und Suchfunktion
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage und Suchfunktion

Eigenheimzulage und Suchfunktion
Hallo, liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage zur Eigenheimzulage. Brav, wie ich nun mal bin, benutze ich vorher (um bloß nicht eine Frage zu stellen, die vielleicht schon mal so ähnlich gestellt wurde) die legendäre Suchfunktion von BAU.DE .  -  Wow, nur 540 Einträge ...
Auch auf die Gefahr hin, gescholten zu werden, weil ich nur 475 Beiträge geschafft habe, Stelle ich meine Frage trotzdem:
  • Bau Einfamilienhaus, Bauantrag und Werkvertrag Dezember 2002; also alte Eigenheimzulage.
  • Behördliche Abnahme und Endabnahme: 7. Dezember 2004
  • Termin kann sich verschieben; Innentüren und Treppe kommen erst Mitte Dezember
  • Küche wird direkt nach Weihnachten aufgebaut.

Nun meine Fragen:

  • Verliere ich ein Jahr Förderung, wenn ich erst im Januar einziehe?
  • Was muss denn schon drin sein im neuen Haus, um einen Umzug glaubhaft wirken zu lassen?
  • Muss ich mich dieses Jahr noch ummelden?
  • Wann muss ich das Finanzamt benachrichtigen?

Ich wäre sehr dankbar für sachkundige Tipps.
Liebe Grüße
Friedhelm
PS: Wo ist eigentlich Marion abgeblieben?

  1. Mal

    nach neujahrsfalle suchen, 22 Treffer!
    Gruß, Fabian
  2. ummelden

    auf jeden Fall dieses Jahr, für das Finanzamt ist es sogar zumutbar wenn noch Tapeten und Bodenbeläge fehlen (also nicht für die Finanzbeamten zum drin arbeiten, sondern für die Eigenheimzulage Empfänger zum drin wohnen). Benachrichtigung des FA m.E. nicht mehr in diesem Jahr notwendig (Laienmeinung!). Sonst ist der Suchbegriff oben schon ganz gut ...
  3. Antworten

    1. Ja
    2. Ziehen Sie unbedingt noch in diesem Jahr ECHT ein, das FA führt zwischenzeitlich Kontrollen durch, also Sylvester im neuen Haus!
    3. Wenn Sie dann umgezogen sind, JA, Sie können sich sicher auch schon vor Weihnachten zum Umzugstermin z.B. 30.12. ummelden.
    4. Reicht in 2005, aber nach Umzug und Ummeldung, das FA möchte mindestens Ummeldebescheinigung (aus 2004) sehen!
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