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Eigenheimzulage reicht die Ummeldung oder ...
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage reicht die Ummeldung oder ...

Wir haben die Möglichkeit unser Bauvorhaben so zu forcieren (Kraftakt) das wir dieses Jahr noch unser neues Haus beziehen könnten. Die Frage die sich nun stellt ist folgende, reicht die Ummeldebestätigung aus um die Eigenheimzulage noch für das Jahr 2001 zu bekommen oder gibt es noch irgendeine Abnahme und wenn ja wie schaut die aus und bis wann muss diese durchgeführt werden? Dank und Gruß Horst Grünbichler
  • Name:
  • Gruenbichler
  1. Nö, keine Abnahme

    auf jeden Fall nicht bei uns. Ummelden, Antrag stellen, in wenigen Jahren das Geld auf dem Konto haben (bei uns wurde nach 6 Monaten und vorsichtiger Nachfragerei noch ein paar Dinge nachgefordert).
  2. Das ging auch schneller ...

    die Eigenheimzulage. Ummeldung (bei uns wollten die eine Kopie der Ummeldebescheinigung vom neuen Wohnort). Nach 2 Wochen war das Geld da (Antrag persönlich abgeben). Nach Reklamation dann auch noch die Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage, welche es nur noch für 2001 gibt (... da haben wir wohl das Kreuzchen übersehen ...). Das Haus sollte aber wohl schon halbwegs fertig sein.
    Tipp: Formular holen, anschauen und alle Unterlagen gleich mal zusammen sammeln (was brauche ich denn..). Schauen wann das Finanzamt in 2001 noch offen hat und evtl. Termin vereinbaren (bei uns gab es "zentrale" Annahmestelle).
  3. Und am besten gleich ummelden,

    weil bei Ummeldung am 30.12.2001 die Leute vom Finanzamt doch skeptisch gucken und eventuell wissen wollen, ob es denn tatsächlich schon bewohnbar ist. Bei Datum deutlich vor Jahresende hingegen ist das Misstrauen doch deutlich geringer.
    • Name:
    • Ulf
  4. Fertigstellungsabnahme!

    Die Endabnahme nach Fertigstellung durch das zuständige Bauamt haben Sie sicherlich schon im Terminkalender, oder? Die Termine kurz vor Weihnachten sind nämlich knapp, ohne Endabnahme kein Einzug, dann logischerweise auch keine Eigenheimzulage. Gruß
    • Name:
    • Busse
  5. Welches Bauamt macht denn eine Abnahme?

    Bei uns nicht. In der Baugenehmigung wurde dies explizit nicht verlangt. Obwohl wir mit Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan abweichen.
  6. NRW

    Bei uns in NRW wird die Endabnahme zur Fertigstellungsanzeige verlangt - haben wir letzte Woche gehabt! Da kommt der zuständige
    Sachbearbeiter raus und kontrolliert, ob alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Gruß, Busse
    • Name:
    • Busse
  7. Bei uns reichte Ummeldung

    Bei uns reichte die Ummeldebestätigung. Nachbarn haben sich sogar schon 1/2 Jahr vor Einzug umgemeldet und die Eigenheimzulage kassiert. Aber es mag sein, dass die Handhabung von FA zu FA verschieden ist.
    Prinzipiell ist es richtig, dass der Einzug erst nach Fertigstellungsmeldung ans Bauamt rechtens ist und man sich folglich erst danach ummelden kann.
    Faktisch sprechen die Ämter jedoch nicht miteinander und das Meldeamt fragt bei der Ummeldung nicht nach der Abnahmebescheinigung des Bauamtes. Umgekehrt fragt das Bauamt auch nicht nach der Ummeldebestätigung. Die halten sich eher an das Faktische: Wenn man vor Fertigstellungsanzeige einzieht und das Bauamt bekommt das mit, gibt's ein Bußgeld.
    • Name:
    • Friedrich Meyher
  8. Also doch nicht alles gut in NRW

    sonst gibt es ja 40 % Förderung auf Pelletsofen und so  -  da ist das bei uns mit der Eigenheimzulage einfacher. Da interessiert sich vom Bauamt keiner mehr, wenn die Baugenehmigung ausgesprochen ist und sich keiner beschwert (ein Nachbar musste eine Steinreihe aus dem Kniestock wieder rausnehmen, da er die Traufhöhe überschritt  -  hat wohl einen anderen Nachbarn gestört).
    Davor war es allerdings _richtig_ schwer OZ: "Was wollen Sie mit einem Passivhaus? Ich komme aus Kasachstan, da haben wir große Heizung  -  wenn es zu warm wird, machen wir das Fenster auf! " Unser Architekt hat diese Diskussionen glücklicherweise geführt.
  9. Offensichtlich Bundeslandabhängig ...

    Offensichtlich Bundeslandabhängig habe den Antrag in Ba-Wü am 28.12.99 gestellt  -  Ummeldung ein Tag vorher  -  neue Adresse im Antrag drin  -  wird vom hiesigen Finanzamt eh bei der Gemeinde hinterfragt. Fehlten einige Unterlagen  -  z.B. Gesamtkostenaufstellung (die ist wichtig)  -  Rechnungsnachweise waren nur bis 100 Tsd. notwendig. Habe ich nachgereicht  -  entscheidend war jedoch der Einzugstermin. Die Endabnahme des Hauses durch die Baubehörde des Landratsamt erfolgte erst Mitte diesen Jahres also 1,5 Jahre später. Hierbei wurde nur überprüft, ob das BVAbk. den eingereichten Plänen entspricht und die Vorschriften (Geländerhöhen etc.) eingehalten wurden.
    Übrigens  -  wichtig im Zusammenhang mit dem Bezug ist, wo sich Lebensmitttelpunkt befindet  -  das ist doch die Baustelle wenn man/Frau baut :-)) )
    Der Ulf oben bin übrigens nicht ich (Hallo Namensvetter)  -  ich poste mit blauem Namen ;-)
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  10. Fertigstellungszustand Bauobjekt

    Hallo Herr Grünbichler, Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage ist die Fertigstellung des Bauobjektes sowie Selbstnutzung. Für die Beantragung der Eigenheimzulage werden sie eine Ummeldebescheinigung vom Meldeamt vorlegen müssen und dann das Bauobjekt auch selbst nutzen. Rein vom Gesetz her reicht eine reine Ummeldung ohne Umzug nicht, sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt dies erfährt und die Eigenheimzulage ggfs. zurückfordert. Auch wenn sie vor Fertigstellung umziehen, bspw. weise in einen Rohbau ziehen würden, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, da hat es letztens ein Urteil gegeben (beim stöbern im Internet gelesen).
    Bei uns jedenfalls gab es keine Bauabnahme durch ein Bauamt, wir hatten Genehmigungsfreistellung. Der Generalunternehmer/Architekt hat uns eine Fertigstellungsanzeige geschrieben, aber da waren wir schon längstens umgezogen. Meines Wissens ist vielmehr der tatsächliche Bautenstand maßgeblich, wobei Fertigstellung nicht unbedingt heißt, das nicht noch kleinere Dinge fehlen, aber das Bauobjekt sollte für einen Umzug geeignet sein, d.h. das man darin wohnen kann, da sollte auch Sanitär und in diesen Tagen Heizung enthalten sein.
    Wenn es für Sie dieses Jahr zu knapp wird, dann lieber erst Anfang nächsten Jahres fertigstellen und umziehen, dann verlieren sie auch keine Förderung.
    Wenn sie Eigenheimzulage beantragen, erhalten sie etwa 1 Monat später die Förderung für das Antragsjahr und danach immer im März des Förderjahres, aber das ersehen sie auch dem Bescheid vom Finanzamt.
    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  11. Aber geht doch auch um die Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage ...

    und die gibt es nur noch dieses Jahr (400,- DM). Leider.
  12. Warum soll es nächstes Jahr auch eine Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage geben?

    wo es doch Standard ist.
  13. Niedrigenergiehaus (NEH) Zulage

    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  14. Nu bin ich verwirrt

    sind das nicht unterschiedliche Förderungen?
    2 % der Gesamtinvesitionen pro Jahr / max. 500,- DM als Öko-Zulage, 400,- DM als Förderung zum Niedrigenergiehaus (NEH)?
  15. Komisch..

    Wenn ich auf den Link von RLC klicke lande ich in Schleswig-Holstein  -  muss am doppelten ... liegen
    • Name:
    • Reg2003-UE
  16. Öko-Zulage, Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage, Eigenheimzulage-Gesetz mit Änderungen vom 19.12.2000

    Öko-Zulage siehe Eigenheimzulage-Gesetz § 9 (3). Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage § 9 (4): Der Fördergrundbetrag nach Absatz 2 erhöht sich um jährlich 400 Deutsche Mark, wenn
    1. die Wohnung in einem Gebäude belegen ist, für dessen Errichtung die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 gilt und dessen Jahres-Heizwärmebedarf den danach geforderten Wert um mindestens 25 vom Hundert unterschreitet, und
    2. der Anspruchsberechtigte die Wohnung vor dem 1. Januar 2003 fertig gestellt oder vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat.
    Sorry für den Link mit doppeltem
    • http

    Änderungen siehe Bundesgesetzblatt online BGBl I 1810.

    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  17. Da versteh noch einmal den Gesetzgeber

    erheben etwas zum Standard und fördern das dann weiter. Versteh ich nicht. Wenn der Text wenigstens soweit abgeändert worden wär, dass nur noch Neubauten, die die EnEVAbk. um 25 % unterschreiten gefördert würden, hätt ich das ja verstanden.
    Soll nicht heißen, dass ich das keinem gönn! Nur wird ja immer gejammert, das zu wenig Geld in den Kassen ist.
  18. Öko- / Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage nicht für Neubauten, für die EnEV ab 1.2.2001 gilt

    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  19. Öko- / Niedrigenergiehaus (NEH)-Zulage nicht für Neubauten, für die EnEV ab 1.2.2002 gilt

    Korrektur. Sorry, fat-Finger-type Problem.
    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  20. Da rückt mein Weltbild ja wieder gerade.

    Danke für den Hinweis.
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