ich hätte gerne gewusst, zu welchem Gewerk die äußere Fensterabdichtung gehört. Es handelt sich bei den Fenstern um Aluminium-Holzfenster. Die Fenster wurden vor Beginn der Klinkerarbeiten (2schaliges Mauerwerk mit Kerndämmung) eingebaut (Klinker hatten zu lange Lieferzeiten, sodass mit dem Fenstereinbau nicht so lange gewartet werden konnte).
Nun stellt sich die Frage, wer die äußere Abdichtung, d.h. Einbau einer Folie im unteren Bereich sowie Versiegelung der Fugen zwischen Fensterrahmen und Klinker durchführen muss. Im Vertrag habe ich es leider versäumt, dies zu klären.
Die Fenster und die Fensterbänke werden von mir in Eigenleistung erbracht bzw. von mir selbst beauftragt, Rohbau und einige andere Gewerke sind an einen Generalunternehmer vergeben worden.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich die Abdichtung einbringen muss oder der GUAbk.? Gehört die äußere Abdichtung der Fenster mit zum Fenstergewerk oder zum Einbau der Fensterbänke oder ist diese den Klinkererarbeiten zuzurechnen?
Noch etwas: reicht es bei den Bodentiefen Fenstern im EGAbk., die ca. 15 cm über dem Gelände liegen, die Folie unter der Natursteinbank einzulegen, an das untere Fensterprofil anzuschließen sowie die Fugen der Fensterbänke zu versiegeln oder worauf muss hier noch geachtet werden. Außer Hinweisen auf die einzubringende Folie sowie eventuelle Fugenversiegelung habe ich auf den einschlägigen Seiten
Gruß,
Stefan