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Wassereintritt bei Fensterzarge / Kellerfenster
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Wassereintritt bei Fensterzarge / Kellerfenster

Wir habe vor ein paar Tagen wieder einmal Wasser im Keller gehabt. Diesmal konnten wir feststellen woher es kam. Es tritt zwischen Kellerfensterzarge und Dichtbetonwand ein und das gewaltig  -  es standen auf 70 m² Keller ca. 5 cm Wasser. Die Polymerbetonzarge lässt sich auch bewegen wenn man draufdrückt. Die Baufirma die dann da war, meinte einfach das sei so und es wäre unsere Schuld denn wir müssten einen Lichtschacht anbringen. Nun ist das Fenster aber oberhalb des Bodens  -  nur die Zarge liegt bereits im Erdreich. Da hängt dann der Lichtschacht einfach im Garten herum? Mit dem Lichtschacht habe ich aber auch den Luftaustausch nicht beseitigt
Es gibt keine Dränage um den Keller, man hat uns seinerzeit (vor einem Jahr= gesagt dies sei nicht notwendig da es sich hier um einen Dichtbetonkeller (B300/WU) mit Verpressungbändern handelt  -  da könne kein Wasser rein.
Wie sieht denn nun die technische Seite wirklich aus und muss die Baufirma den Mangel korrigieren?
Wir leben in Österreich
Danke für die Antworten  -  Melitta
  • Name:
  • Melitta
  1. Bitte dringend um Hilfe!

    Mittlerweile war ein Sachverständiger der Versicherung hier (Architekt) der auch nicht wirklich wusste ob eine Zarge im Keller Wasserdicht sein muss.
    Nochmalige Frage: Ist es möglich eine Polymerbetonzarge im Dichtbetonkeller (WU) dicht zu bekommen (ausschäumen, Silikon, Einschlämmen ...)?
    Diese Frage IST KEIN SCHERZ!
    Danke für Eure Hilfe!
    Melitta
    • Name:
    • Melitta
  2. kenne Ihre Verträge nicht

    aber aus meiner unverbindlichen Bauherrensicht heraus muss doch Ihre Baufirma dafür geradestehen, dass das Haus dicht ist. Wieso sollten Sie als Bauherr einen Lichtschacht anbringen? Ist doch wenn dann deren Aufgabe. Wieso machen Sie sich Gedanken, wie das Haus dicht zu bekommen ist? Ist doch eine Sache der Gewährleistung!
    Haben Sie das Haus komplett schlüsselfertig bauen lassen? Oder Einzelvergabe? Architekt? Bauträger? Fragen über Fragen ...
    Lassen Sie mal die vertragliche/rechtliche Situation abklären!
  3. @WA

    Foto von Lieselotte Tussing

    dachte ich auch zuerst.
    Beim näher Nachdenken allerdings kam die Frage: steht die Fensterzarge IM Wasser? Sind Fensterzargen dazu gemacht, um IM Wasser zu stehen? Müssen sie infolgedessen WasserDICHT sein?
    Weiß ich nicht ... Glaube ich aber eigentlich nicht.
    Den Schilderungen glaube ich entnehmen zu können, dass die Baufirma nicht alles in einer Hand hatte. Denn dann hätte sie mit Sicherheit eine Hinweispflicht gehabt.
    • Name:
  4. Sachverständigen in Österreich

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Sie sollten evtl. einen Sachverständigen in Österreich konsultieren.
    Denn die Frage ob drainiert werden sollte oder nicht, lässt sich vom Forum aus nicht beantworten.
    Auch ob ein Lichtschacht in dieser Situation verpflichtend kann "blind" nicht beantwortet werden.
    Wenn eine Fensterzarge allerdings wackelt, kann was nicht stimmen. Egal wie die einzelnen nationalen Bauvorschriften lauten, wackelde Fensterrahmen sind sicherlich nirgends zugelassen.
    MfG
    Jürgen Sieber
  5. Oberflächenwasser

    Wir haben seinerzeit eine Doppelhaushälfte gekauft. Als wir den Vertrag unterzeichneten stand der Keller bereits und war aufgeschüttet bzw. zugeschüttet. Das Wasser dringt nur dann ein, wenn es z.B. einen Platzregen gibt und es einfach nicht schnell genug ablaufen kann. Da ja wie gesagt, der Keller nur mit dem Aushub aufgeschüttet wurde, kann da dann auch nichts versickern. Als wir den Keller übernommen hatten fehlten noch die Lichtschächte. Da wir nicht vorhatten alles aufzuschütten, sagten wir dem Baumeister damals er solle die Lichtschächte weg lassen. Wir wurden nicht darauf hingewiesen das dadurch Wasser eindringen kann. Unser Nachbar (Doppelhaus) hat sich bei einem Kellerfenster einen Lichtschacht montieren lassen, musste dann aber im nachhinein selber für die Dränage sorgen da dies die Baufirma nicht gemacht hat. Was also wenn durch wiedrige Umstände Wasser in den Lichtschacht kommt und es nicht schnell genug ablaufen kann  -  dann habe ich doch erst wieder Wasser im Keller? Wie bereits gesagt konnte auch der Sachverständige keine Angaben machen (anscheinend gibt es in Österreich keine Eindeutigen Vorschriften dafür) Auch im Vertrag konnten wir nichts genaueres finden außer eben das wir einen Dichtbetonkeller gekauft haben. Was wir aber durch nochmalige Begutachtung der Schlussrechnung festgestellt haben war, das der Keller auch nicht richtig gedämmt wurde. Im Angebot / Rechnung wurden uns Hartschaumstoffplatten (XPS), 5 cm stark, mit Bitumenklebermasse aufgebracht, angeboten und verrechnet. Alles bis Kelleroberkante. Nicht nur das die Dämmung bei der Erdkante aufhört (also 90 cm unter Kelleroberkante), sind wir beim graben nicht auf Hartschaumstoffplatten sondern auf Styroporplatten gestoßen. Hätte man mit der richtigen Dämmung (Bitumenkleber) nicht auch den Wassereintritt verhindern können?
    Ich hoffe sie können mir doch noch helfen
    • Name:
    • Melitta
  6. Forum Nr. 6

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Offenbar muss man das Problem hauptsächlich in der fehlenden Drainage des Kellers suchen.
    Ich rate Ihnen, Ihre Frage im Forum Nr. 6 "Keller" nochmals reinzustellen.
    Dort sitzen die Fachleute für den Tiefbau. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Österreich keine Normung für Kellerdrainagen gibt.
    Die Jungs dort geben Ihnen sicherlich innerhalb von 48 Stunden eine fundierte Antwort zum Keller.
    MfG
    Jürgen Sieber
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