Hallo,
mein Lebensgefährte und ich haben uns vor ca. 3 Monaten ein Haus gekauft (S. -H.). Es besteht aus einem Hauptgebäude (Baujahr 51) und einem Anbau von ca. 60 m² aus dem Jahr 1998. Der Vorbesitzer hat darüber hinaus 2001 eine Baugenehmigung für ein Carport und ein (gemauertes) Gartenhaus beantragt. Das Carport hat er jedoch nie gebaut und das Gartenhaus hat er auch nur angefangen zu mauern.
Nun bekommen wir die Aufforderung, den Anbau, das Carport und das Gartenhaus auf unsere Kosten einmessen zu lassen.
Bei dem Carport sehe ich kein Problem (es gibt ja keins) und das halbe Gartenhaus wollen wir wahrscheinlich abreißen. Aber der Anbau besteht seit 9 Jahren und ist in der Flurkarte eingetragen. Wie kann es sein, dass das Katasteramt uns erst jetzt auffordert, dies einzumessen? Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gebäudeeinmessung nach 8 Jahren?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Gebäudeeinmessung nach 8 Jahren?
-
8 Jahre sind doch nix
Hallo Frau Josefine,
uns ist es ähnlich ergangen. Mein Schwiegervater hat vor 33 Jahren an seine Gaststätte ein Nebenzimmer angebaut. Das ist letzte Woche eingemessen worden. Die Einmessungen haben nichts mit Genehmigungen und ähnlichem zu tun. Die Vermessungsämter müssen nur ihre Daten auf den neuesten Stand bringen. Und wenn sie das tun, ist derjenige zur Zahlung verpflichtet, dem das Grundstück zum Zeitpunkt der Einmessung gehört.
Ist halt so.
Freundliche Grüße
Nicole Unger
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- … vorsichtig. die ehz können sie nicht einrechnen, die wird über die Jahre für anderes draufgehen. man hat viele Ideen in einem neuen Haus. …
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- … Gebäudeeinmessung für 300,- Mark? …
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- … auch nicht vergessen, obwohl bei unseren vier Nachbarn, welche vor 6 Jahren gebaut haben, nach Fertigstellung auch nicht mehr vermessen wurde. Schönen …
- … fest der Überzeugung bin, dass ich es schaffe. Ich bin 32 Jahre, bekomme im Dezember 300,- mehr Gehalt und im März nochmal …
- … Nach 9,5 Jahren 60.000 DM? …
- … 9,5 Jahren 60.000 DM ausspucken sollte und Du die dann voll als Tilgung verwenden willst. Ein paar Kommentare später steht von Dir geschrieben, dass Du den Bausparvertrag durch die vermögenswirksamen Leistungen und zusätzlich 60 DM ansparen willst. Da kommen nie und nimmer nach 9,5 Jahren 60.000 DM zusammen. Ich schätze mal höchstens ein Drittel …
- … Bei moderatem Lebensstil sollten Sie in MAX. 3 Jahren über 90 TDM verfügen. Wie sonst wollen Sie die 3300 …
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- … wie vor 8 Jahren, von Urlaub oder neuem Auto ganz zu schweigen. Sie sind doch Banker?! Da müssten sie wissen, dass sich die Konstellation, wie sie sie haben, nie rechnen und sehr wacklig wird. Ihrer Argumentation, dass sie es mit 32 nicht zu EKAbk. in angemessener Höhe bringen konnten bzw. bis ins Alter für ein entsprechendes EK sparen müssten, kann ich nicht zustimmen. Wir sind 26/29, haben 1 Kind und bis jetzt gut 110 TDM selbst gespart, ohne zu geizen. Mein Tipp: unter den Bedingungen wie sie sie haben, lassen Sie es! Vielleicht ihrem (zukünftigen) Kind zuliebe! …
- … Marcel hat sich doch entschieden. Alle Bedenken (meiner Meinung nach auch zu Recht) sind doch geäußert worden. Und überhaupt, diese Prozentsätze sind doch sooo relativ, was heißt den 40 Prozent Eigenkapital bzw. vor allem was heißt 42 Prozent des Netto (René)? Also wenn ich 58 Prozent von 15000 Mark habe, kann ich doch davon gut leben, auch mit Kindern, bei 58 Prozent von 5000 Mark sieht es aber anders aus. Jeder weiß doch was heute ein Brot kostet und ein Liter Sprit, was zählt sind doch Beträge und nicht Prozentsätze. Ich gehöre auch zu denjenigen, die soviel Eigenkapital einschiessen konnten, seit meiner Ausbildung zusammengespart, dass ich jetzt wirklich locker mein Haus bezahlen kann, aber ich arbeite eben auch schon seit 16 Jahren. Vielleicht hat Marcel ein Studium, Bundeswehr etc. hinter sich …
- … und verdient erst seit 1,2 Jahren. Das kann man hier im Forum nie genau beurteilen, viel zu viele Faktoren können nicht berücksichtigt werden. Man kann halt nur Denkanstöße geben. Marcel hat halt Mut und, wie schon gesagt, ich kenne eine Reihe Leute, die mit ähnlichen finanziellen Mitteln ihr Häuschen abbezahlen, und das auch schon länger als 10 Jahre und dabei glücklich und zufrieden sind. Meins wäre es …
- … Es ist tatsächlich so, dass ich erst seit 2 1/2 Jahren arbeite und vorher BW und Studium absolviert habe. Ich stehe …
- … natürlich eine Milchmädchenrechnung. Ich denke mir, dass ich natürlich noch 5 Jahre sparen könnte (das mit dem Altersheim sollte eher ironisch gemeint sein …
- … ;-), aber ich denke auch, dass die Immobilien in 5 Jahren nicht unbedingt billiger sein werden eher das Gegenteil. In die Zukunft sehen kann niemand. Was ist, wenn in 5 Jahren die Zinsen bei 8 % sind? (Das ist nicht unwahrscheinlich). …
- … es erforderlich ist. Wer weiß, falls es dieses Forum in einem Jahr noch gibt, würde ich gerne mal von meinen Erfahrungen berichten. …
- … Es ist tatsächlich so, dass ich erst seit 2 1/2 Jahren arbeite und vorher BW und Studium absolviert habe. Ich stehe …
- … natürlich eine Milchmädchenrechnung. Ich denke mir, dass ich natürlich noch 5 Jahre sparen könnte (das mit dem Altersheim sollte eher ironisch gemeint sein …
- … ;-), aber ich denke auch, dass die Immobilien in 5 Jahren nicht unbedingt billiger sein werden eher das Gegenteil. In die Zukunft sehen kann niemand. Was ist, wenn in 5 Jahren die Zinsen bei 8 % sind? (Das ist nicht unwahrscheinlich). …
- … es erforderlich ist. Wer weiß, falls es dieses Forum in einem Jahr noch gibt, würde ich gerne mal von meinen Erfahrungen berichten. …
- … PS2. : Die ersten 5 Jahre mit einem Kind kann man mit Familien und Bekanntenkreishilfe wirklich weniger …
- … erinnert mich das an meine eigene Situation. Ich habe vor 3 Jahren ein schlüsselfertiges Reihenhaus in der Nähe von Frankfurt für 440.000 …
- … damals durch eine Risiko-LVAbk. und Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Wir haben im ersten Jahr tatsächlich viel Geld gebraucht für Einrichtung, Rasenmäher, Terrasse, usw. Aber wenn …
- … locker mit 300 aus. Auch wir haben unseren Lebensstandard im ersten Jahr nach unten schrauben müssen. Aber irgendwann gewöhnt man sich daran, dass …
- … ein neues Auto gekauft. Und der Nachwuchs ist letzten Monat 1 Jahr geworden. Es hat sich also alles positiv entwickelt. …
- … ein Tipp: Vergleichen Sie Ihre Prognosen mit den Kontoauszügen vom Vorjahr, dann wissen Sie, ob sie richtig liegen. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Rechnung des Katasteramtes 2 Jahre später gerechtfertigt?
- … Rechnung des Katasteramtes 2 Jahre später gerechtfertigt? …
- … im März 2003 wurden durch unseren Vermesser die Gebäudeeinmessungsunterlagen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. …
- … ich damit ja noch keine Rechnung für Tarifstelle 7.1. (Übernhame der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster) erhalten. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Gebäudeeinmessungen / unverlangtes Angebot d. Vermessungsingenieur
- … Gebäudeeinmessungen / unverlangtes Angebot d. Vermessungsingenieur …
- … Mehr als zwei Jahre nach Bezug unseres Reihenhauses (Bauträgermaßnahme) bekomme ich heute unaufgefordert …
- … zur Durchführung einer Gebäudeeinmessung. …
- … Wozu ist also eine Gebäudeeinmessung gut und ist das Angebot des Vermessungsingenieur seriös? -Vielen Dank …
- BAU-Forum - Neubau - Wer trägt die Gebäudeeinmessungskosten bei schlüsselfertigen Bau?
- BAU-Forum - Neubau - Gebäudeeinmessung? Wer zahlt das Bauträger oder Erwerber?
- … Gebäudeeinmessung? Wer zahlt das Bauträger oder Erwerber? …
- … verpflichtet sind, das seit einem guten Jahr bezogene Gebäude einmessen zu lassen! …
- … diesen Jahres eine neue Gebührenordnung, welche die Kosten annähernd verdoppelt hat! Stimmt das? …
- … Da aber nun mal der Eigentümer verpflichtet ist, die Kosten der Gebäudeeinmessung zu bezahlen, wäre das in diesem Falle sicher der Bauträger …
- … dann vergessen Sie bittschön nicht Miete, für das Jahr, an den Bauträger zu zahlen ;-) …
- … die Überschreibung der Erwerber Eigentümer wird. Das kann sich ja u.U. jahrelang hinziehen ... …
- … Die Gebäudeeinmessung kann der Bauträger selber machen. Die Vermessung für das Katasteramt aber …
- … der Neue im Grundbuch steht. D.h. also Schlussfolgerung, auch nach einem Jahr müsste er die Vermessungsgebühren, für ein Haus, was er nicht in …
- … Die Gebühren für die Gebäudeeinmessung richten sich nach den Kosten des Objektes und liegen in BW …
- BAU-Forum - Neubau - Vermessungskosten = Erschließungskosten?
- … bezahlt. Dabei war auch ein Pauschalbetrag für Vermessungskosten. Jetzt, fast 5 Jahre später, erhalten wir vom Vermessungsamt eine Rechnung für Kosten nach dem …
- … Vermessungs- und Katastergesetz für die Gebäudeeinmessung und die Abmarkung (Grenzmarkierungen an bestimmten Grenzpunkten setzen). Wir haben das aber nicht beauftragt, sondern die Gebäudeeinmessung in Bayern wird angeblich von Amts wegen getan. Die Abmarkung …
- … Gebäudeeinmessung geht m.E. zu Ihren Lasten, da Sie von der Stadt ja nur das Grundstück erworben haben und die Pauschale für Vermessung dann eigentlich auch nur im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf zu sehen ist. Es sei denn, vertraglich ist irgendwo was anderes explizit geregelt. …
- … das mit der Gebäudeeinmessung stimmt. Kann man sich nicht gegen wehren, muss man hinnehmen …
- … Gebäudeeinmessung …
- … hat nur mit dem (neu errichteten) Gebäude zu tun und muss vom Grundbucheigentümer bezahlt werden. Da sich die Kosten in der Regel nach der Bausumme des Gebäudes richten, können sie auch nicht vorweg pauschal angegeben werden. Wenn sich die Abmarkung aber auf die Grundstücksgrenzen bezieht (nicht das Gebäude!), müssten Sie Ihre Pauschale allerdings auf diesen Bestandteil der Gesamtvermessungskosten anrechnen können. Ob sie das durchsetzen können (Streitweg) ist fraglich. Das das Katasteramt ohne Hinweis und erst nach 5 Jahren eigenmächtig die Gebäudeeinmessung vornimmt, ist natürlich seltsam. Normalerweise geht …
- … Gebäudeeinmessung - Gebührentabelle …
- … Es ist keine Seltenheit, dass Geb. auch nach 10 und mehr Jahren eingemessen werden. Oft wird auch angeführt, dass das Gebäude …
- … Kosten für Gebäudeeinmessung in der Steuererklärung …
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