Ich frage mich
- a) war sowas genehmigungsfähig? Müssten dann dort feuerfeste Baustoffe benutzt werden?
- b) darf ich nun automatisch genau so breit bauen? Damals wurde wohl für meine Doppelhaushälfte mitgenehmigt.
- c) Da diese Genehmigung in den 1990 ern erfolgte - darf ich mich überhaupt noch auf diese beziehen? Mein Vorbesitzer hat angefangen und nen Balken aufs Flachdach gelegt (hust)?
- d) ich müsste für meine Gaube über meine Doppelhaushälfte breite mit der bereits bestehenden Wand der Nachbargaube anbschließen.. Müsste also in die Bausubstanz des Nachbarn eingreifen (Schiefer abdecken etc.).. Darf ich sowas überhaupt?