Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe. Ich habe eine Doppelhaushälfte gekauft. Das ursprüngliche Angebot lautete Bezugsfertig. Beim Abschluss vom Kaufvertrag habe ich die Gewerke Trockenbau und Fliesenarbeiten in Eigenleistung geändert. Soweit auch kein Problem. Laut Baubeschreibung und Notarvertrag werden Maler und Tapezierarbeiten durch den Bauherrn erbracht. Auch kein Problem. Nach Aussage des Bauträgers gehört das letzte Streichen/ Versiegeln der Holzverkleidungen außen, an Giebel, den Dachgauben und dem Dachvorsprung ebenfalls zur Eigenleistung. Genauso wie der Sockel. Dies kann ich mir so nicht vorstellen.
Gibt es Unterlagen wo der Umfang dieser Klausel genau definiert ist, oder kann mir sonst jemand etwas hierzu sagen? Vielen Dank
Georg
Umfang von Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten)
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Umfang von Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten)
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Malerarbeiten
tja, laut Baubeschreibung und Notarvertrag werden Maler und Tapezierarbeiten durch den Bauherrn erbracht, dazu gehört auch das Streichen der Holzverkleidung! , eben alles was mit Farbe zu tun hat. Wir haben diese Arbeiten immer extra bezahlt bekommen.
ggf. in der Baubeschreibung nachschauen ...
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