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Dachanschluss zum Nachbargebäude: Regeln der Technik?
BAU-Forum: Dach

Dachanschluss zum Nachbargebäude: Regeln der Technik?

Hallo,
Vorweg: Ich habe Fotos und Pläne, die ich aber nur per email zusenden kann, was ich gerne machen werde. Ich habe jedoch keine Seite, um sie einstellen zu können.
Zunächst zum Sachstand:
Mein Nachbar, (noch) ein Bauträger, hat gemäß Bebauungsplan sein Nebengebäude an unser Nebengebäude angeschlossen. Beide Gebäude haben die gleiche Tiefe und die gleiche Firstlinie. Seine Dachlinie verläuft etwa gleich mit unserer  -  aber eben nur etwa: Der First des Nachbarn ist etwa 15 cm höher als unserer, am Trauf liegt das Nachbardach ca. 5 cm niedriger (Dem Architekten gehört die Zulassung entzogen ...).
An unserem Dachabschluss am Giebel ist (besser war) ein senkrechtes Stirnbrett von ca. 10 cm Breite angebracht. Es bildet auch den seitlichen Abschluss des Dachüberstandes am Trauf. Ein Zinkblechprofil überdeckt dieses Brett von oben und ist "hoch-rechts-runter-rechts" bis unter die Dachziegel geführt.
Der Ringanker über den Giebel des Nachbargebäudes ist bereits betoniert. Zwischen Beton und unserem Stirnbrett ist nun eine 3 cm Styrodurplatte regelrecht eingeklemmt, d.h. das Stirnbrett und das Teile des Zinkblechs sind "zugemauert" und nicht mehr zugänglich. Der Dachstuhl ist auch schon drauf.
Ich habe gemäß Nachbarrecht die Anzeige der Bauausführung des Dachanschlusses verlangt (dazu musste ich erst eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken!). Der Bauträger hat mir nun eine Zeichnung des Dachdeckers vorgelegt. Danach soll die Giebelwand des Nachbarn soweit erhöht werden, dass die Wand zwischen den beiden Dächern durchgehend nach oben übersteht. Das ganze soll dann mit Zinkblech überdeckt werden. Auf meiner Seite soll das Blech einfach senkrecht runter bis auf das vorhandene Abschlussblech heruntergeführt werden  -  ohne irgendwelche Abdichtung. Auf der anderen Seite wird mit Blei abgedichtet.
Hintergrund für diese Bauausführung: Der Bauträger will um jeden Preis vermeiden, mein Dach anzufassen, zu betreten, geschweige denn irgendetwas daran zu verändern, weil ich dann  -  berechtigterweise  -  eine Sicherheitsleistung verlangen werde.
Frage:
Entspricht das den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)? Welche sind einschlägig? Ist der nach Nachbarrechtsgesetz geforderte "dichte Anschluss" damit gewährleistet? Muss ich einen solchen Anschluss von der technischen Seite her akzeptieren oder ist das einfach unzureichend.
Meine Sorge vor allem: Das Stirnbrett bleibt drin. Am Trauf wird es irgendwann ersetzt werden müssen. Aber ich werde es gar nicht mehr entfernen können, ohne Murks zu produzieren.
Besten Dank schon jetzt.
  • Name:
  • Thomas Rätz
  1. mal bitte die ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... Bilder an die unten angegebene Addi senden.
    MfG
    Stefan Ibold
  2. Schon unterwegs ...

    unterwegs ...
    • Name:
    • Herr TomTz
  3. angekommen

    Foto von Herr TomTz

    Moin,
    und weil einfacher, auch schon wieder per rE-Mail beantwortet.
    Grüße
    Stefan Ibold
  4. und hier

    Foto von Herr TomTz

    Moin,
    noch der Link zu den Bildern und die rE-Mail.
    Moin,
    die Skizze stellt sicherlich eine Möglichkeit dar, bei der u.A. auch den Anforderungen an den Brandschutz genüge getan werden kann.
    So kann man aus der Not eine Tugend machen.
    Weiterhin können Sie bei dieser Ausführung unabhängig vom Nachbarn die Eindeckung erneuern.
    Probleme sehe ich allerdings bei dem Dachflächenfenster, weil dieses m.E. zu nah an der Brandwand liegt. Da sollten Sie in der
    Landesbauordnung
    nachsehen.
    Das das für Sie fragwürdig ist, kann ich mir schon vorstellen. Wenn es technisch gut ausgeführt wird, dann sollte es aber keine Probleme
    geben.
    Optisch bekommt man soetwas immer hin.
    MfG
    Stefan Ibold
  5. was ist mit dem Schallschutz?

    Ist eine schalltechnische Trennung beider Häuser gewährleistet? Gibt's evtl. Schallbrücken? Sieht fast so aus ...
  6. wenn's mein's wär ...

    würd ich anstelle holzgebastel auf meine Rechnung ein aufgekantetes Blech
    einbauen lassen  -  da kann *vertrauenerweckend* angeschlossen werden.
    macht auch Sinn, weil das Anschlussproblem nur in einem (!) schnitt
    dargestellt ist  -  in Wirklichkeit gibt's aber e. schleifenden schnitt
    der Dachflächen. da sehe ich noch Klärungsbedarf.
  7. hmm

    Foto von markus l. sollacher, dipl.-ing.

    Moin,
    es dürfen bei einer Brandwand keine brennbaren Materialien über Dach geführt werden. Von daher verbietet sich eine Holzkonstruktion von alleine. Die Mauerabdeckung muss als Bewegungsfuge, d.h. mit Bewegungsfähigen Befestigungen (Haftblechen) ausgebildet werden.
    Wichtig ist aber die Dämmung eben dieser Trennwand, um Wärmebrücken nicht entstehen zu lassen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  8. Zwischenfrage, Herr Aselmeyer

    zum Schallschutz: die beiden Grenzwände haben 3 cm Abstand. Dazwischen Filz oder so was. Soweit OK. An allen Stellen jedoch, wo beim Nachbarn betoniert wurde (Decken, Ringanker), hat der Nachbar Styrodur als "Schalung" benutzt und voll an unsere Wand angelegt. Das Styrodur ist nun fest zwischen seinem Beton und unserer Wand eingeklemmt.
    Sind das etwa Schallbrücken? (Wir haben oben Schlafräume angrenzend, Unsere Wand 30 cm Poroton)
    Besten Dank für alle Hinweise.
    Thomas Rätz
    • Name:
    • Herr TomTz
  9. Noch mehr Nachfragen ...

    und zwar zu dem verbleibenden Abschlussblech bzw. dem Brett unseres Dachabschlusses: Sehen Sie kein Problem darin, dass das am Ende nicht mehr zugänglich ist? Was ist, wenn wir da mal "dran" müssen? Es liegt ja immerhin zum Teil unter den Dachpfannen und zum Teil unter der neuen Abdeckung.
    Besten Dank schon mal.
    Anmerkung zu dem schleifenden Schnitt: Die Giebelwand soll ja keilförmig soweit erhöht werden, dass sie auf der ganzen Länge gleich hoch über unserer Dachlinie übersteht. Der schleifende Schnitt entsteht damit nur beim Nachbardach.
    • Name:
    • Herr TomTz
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