Hallo,
unser L-förmiger Reihen-Bungalow (Baujahr 1978; NRW) steht mit seiner Nordwand direkt auf Grundstücksgrenze. An diese Nordwand schließen sich auf dem Nachbargrundstück die Terrasse und die Kelleraußentreppe des Nachbarhauses direkt an. Bei der jetzigen Renovierung bemerkten wir, dass unsere Nordwand genau im Bereich der Terrasse und der Kelleraußentreppe des Nachbarn im unteren Bereich nass ist. Bei einer Ortsbesichtigung auf dem Nachbargrundstück war zu sehen, dass sowohl Betonplatte als auch Fliesenbelag der Terrasse oberhalb der Horizontalsperre unserer Wand direkt an den Putz angeschlossen wurden. Eine Abdichtung gegen Wasser oder irgendein Wandanschluss sind nicht zu sehen. Die Kalksandsteine seiner Kelleraußentreppe scheinen auch durchfeuchtet zu sein (Putz hält nicht) und keine Isolierung oder Abdichtung gegen unser Haus zu besitzen. Unser Haus ist in diesem Bereich nicht unterkellert, aber es dringt so Wasser in das Erdgeschoss ein.
Diese Ausführung scheint mir nicht sachgerecht zu sein.
Aber wie kann das Problem gelöst werden?
1. Muss der Nachbar auf seine Kosten sicherstellen, dass über Bebauungen seines Grundstückes kein Wasser in unser Haus dringt? Auch wenn der Baufehler schon 25 Jahre so besteht?
2. Wie kann ich dem Argument entgegentreten, dass ja auch die Horizontalsperre unseres Hauses defekt sein könnte?
3. Wie kann nachträglich ein sauberer Anschluss seiner Terrasse/Treppe an unser Haus ausgeführt werden, wenn er eine möglichst preiswerte - optisch einwandfreie - Lösung ohne Zerstörung seiner Bebauung fordert?
4. Gibt es bei Uneinsichtigkeit des Nachbarn irgendeine Problemlösung, die wir von innen realisieren können?
Digitalkamerafotos können bei Bedarf per E-Mail nachgereicht werden.
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus - Gruß S.M.
Nässeschaden im EG durch Terrasse des Nachbarhauses - wie beseitigen?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Nässeschaden im EG durch Terrasse des Nachbarhauses - wie beseitigen?
-
von
der sachgerechten Abdichtung will ich nicht reden, davon verstehe ich nix.
Aber aus meinem Verständnis hat Ihr Nachbar nur dann Schuld, wenn er mit seiner Terrasse, Treppe etc. Ihren Bau beschädigt und dadurch die undichten Stellen hervorgerufen hat. Alleine die Tatsache, dass es neben Ihrem Bau eine fremde Terrasse, Treppe etc. gibt, ist kein Verschulden. Ihr Bau muss dicht sein und das müssen SIE veranlassen. -
Rückfrage
Wieso gibt es laut Forum in DINAbk. 18195 Regelungen, wie ein Wandanschluss zwischen gefliester Terrasse und Gebäudeaußenwand in mehreren Schichten abzudichten ist (damit halt kein Wasser in die Außenwand läuft), wenn doch eh die Wand dicht sein muss, das verstehe ich nicht! Die Terrasse schließt halt nicht auf ggf. abgedichtetem Kellerniveau an, sondern oberhalb der Horizontalsperre direkt an den Edelputz des Mauerwerkes des Erdgeschosses. Welche Abdichtung muss es denn auf dieser Gebäudehöhe noch geben?
Aber dies ist eine juristische Betrachtung, die mich leider der bautechnischen Problemlösung im Nachhinein nicht näherbringt.
Können Injektionsverfahren ggf. dauerhaft abdichten?
Wie kann im Nachhinein eine Abdichtung zwischen Wand und Terrasse gelegt werden?
Vielleicht hat doch noch ein Fachmann eine Idee? Danke Sylvia
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