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Kosten für Versäumte Vorarbeit des Bauträgers
BAU-Forum: Neubau

Kosten für Versäumte Vorarbeit des Bauträgers

Guten Tag,
wir haben einen Bauträger in NRW mit dem Bau unseres Einfamilienhauses beauftragt. In den von uns gezahlten Leistungen ist ein so genanntes Freizeit-Paket, welches u.a. beinhaltet: Begutachtung der Lage, Beschaffenheit, Umgebung, angrenzende Grundstücke, Oberfläche, Boden, bewuchs.
Angaben über die unmittelbaren Grundstücksnachbarn, Auszug aus dem Bebauungsplan, textlicher u. zeichnerischer Teil ... usw..
Dann haben wir eine Festpreisgarantie sowie den Bauwerkvertrag mit allen Kosten.
Das Buddeln hat begonnen und plötzlich hat man festgestellt, dass das Fundament des Nachbarhauses höher liegt (70 cm) als unser Fundamentsohle ... heißt.. das Haus muss unterfangen werden und weil die Baufirma ihren Job wie o.g. nicht vernünftig gemacht hat ... bietet diese uns an den Preis für das gezahlte freizeit Paket wieder gut zu schreiben und dann sollen wir noch eine pauschale von 5000 € zahlen, von denen die B aufirma bereit ist 1500 + die Nachweisdokumentation selber zu tragen.. schließlich sei es auch ihr Fehler.
Wer kann etwas dazu sagen? Ich bin nicht bereit und auch nicht in der Lage das zu bezahlen.
  • Name:
  • nakedfish
  1. Also ich habe es jetzt 3 mal gelesen ...

    Also ich habe es jetzt 3 mal gelesen und immer noch nicht verstanden, worum es eigentlich geht. Ich versuche es mal zusammenzufassen:
    Wer ist Bauherr? Wem gehört das Grundstück? Freizeitpaket, netter Name, aber für was? Nur um zu dokumentieren, oder was weiter, also mit welchen Rechtsfolgen? Wenn die nur dokumentieren haben die möglicherweise ihren Job gemacht. Die haben ja festgestellt, dass da ein Nachbar ist.. :-))
    Ist es ein Einfamilienhaus oder eine DHHAbk.?
  2. Also ... wir sind die Bauherren das Grundstück gehört ...

    Also ... wir sind die Bauherren das Grundstück gehört uns und wurde von der Baufirma an uns vermittelt. In diesem Freizeitpaket geht es halt darum dass die Baufirma sich um sämtliche Formalitäten, Anträge etc. kümmert ebenso um alles was das Grundstück (Bodenbeschaffenheit, Nachbarbebauung, etc. pp angeht. Heißt für mich: Vor Baubeginn wäre es Aufgabe der Baufirma gewesen sich über die Nachbarhäuser und deren Fundamente zu informieren ... denn dann wäre dieses Problem VOR Vertragsunterzeichnung erkannt worden und die zusätzlichen Kosten hätten einkalkuliert werden können ...
    So wurde sich nicht drum gekümmert und nun stehen wir vor dem Problem dass das Nachbarhaus abgestützt werden muss da unser Keller niedriger als deren Fundament gebaut wird. Das Ganze wird PAUSCHAL mit 5000 € an uns berechnet und entgegen kommen möchte die Baufirma uns in dem sie uns dis Kosten für eben dieses Freizeitpaket zurückerstatten will.
    Frei nach dem Motto: Wir haben uns nicht gekümmert und die vertraglich geregelten Vorkehrungen nicht getroffen und deshalb geben wir euch dieses Geld zurück.
    Dafür dürft Ihr jetzt die Zusatzkosten tragen ...
  3. PillePalle

    Völlig wurscht ob Freizeit- oder was für ein Paket.
    Wen die Erstellung des Bauantrags Sache des Unternehmers war, dann hat der gefälligst auch die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, also auch Höhenlage Nachbar.
    Aber:
    Die entstehenden Kosten sind wie Architekten immer so schön sagen "Sowieso-Kosten", d.h. auch wenn von vornherein die Höhenlage Nachbar korrekt berücksichtigt worden wäre, wären Mehrkosten im Bereich Bodenplatte angefallen.
    PS:
    Haben Sie das "Freizeitpaket" mit dem Berater der Firma abgerechnet oder mit der Fa. selbst?
  4. Hallo, danke für die Antwort. also.. wir haben dieses ...

    Hallo, danke für die Antwort. also.. wir haben dieses Paket mitgegauft.. es gehört zum Bauwerkvertrag dazu ... und ich bin halt der Meinung, dass wenn die Gegebenheiten, so wie von uns bezahlt,
    vernünftig überprüft worden wäre, diese Problematik im Vorhinein aufgetreten wäre und wir dies in unserer Finanzierung berücksichtigt hätten.. 5000 € sind ja kein pappenstiel und uns sind ohnehin schon Mehrkosten entstanden durch den Keller der plötzlich Wasserundurchlässig sein muss, Rohre die zusätzliche verlegt werden müssen usw. usw..
    Das ist für mich so als wenn ich jemanden 1000 € gebe, vertraglich festgehalten, damit er etwas für mich erledigt und im Nachhinein durch einen dummen Zufall herauskommt dass er das nie getan hat und ich nun die Konsequenzen tragen soll..
  5. Irgendetwas

    muss da aber im Vorfeld geprüft worden sein.
    In den Lageplänen zum Bauantrag/Freistellungsanzeige sind die Nachbargebäude und deren Höhenlage einzutragen. Hat da irgendjemand frei erfundene Daten eingesetzt? Wären die Daten korrekt gewesen, wäre schon bei Bearbeitung des Baugesuchs die Höhendifferenz aufgefallen.
    "Plötzlich muss Keller wasserdicht" liegt daran, dass erst ein Vertrag gemacht wird und dann erst das Bodengutachten.
  6. Also das Problem ist, dass die Höhe des ...

    Also das Problem ist, dass die Höhe des Nachbarhauses etc. gemessen wurde ... jetzt bei den Baggerarbeiten wurde festgestellt, dass der Keller des nachbarhauses (Altbau) ca. 60 cm aus dem Boden heraussteht.. quasi ist sein Erdgeschoss "Hochparterre".. und deshalb gibt es jetzt Probleme da unser Keller tiefer wird und unser Erdgeschoss Parterre liegt ...
    Ich bin einfach der Meinung, dass das durch sorgfältige Recherche frühzheitig erkannt worden wäre ... und für die haben wi gezahlt.
  7. PS: Dieses Freizeitpaket ist eine Sondervereinbarung die wir ...

    PS: Dieses Freizeitpaket ist eine Sondervereinbarung die wir vertraglich festgehalten haben und die im Bauwerkvertrag verankert wurde.
  8. wo steht's?

    ... dass für frühzeitige Recherche bezahlt wurde?
    welche weiteren erkundungspflichten hat der AN noch?
  9. Ich fass mal kurz zusammen.

    Sie haben ein "Freizeitpaket" (mit) beauftragt,
    desssen Inhalt aus Ihrer Sicht u.a. die Feststellung beinhaltet hätte,
    "dass der Keller des Nachbarhauses (Altbau) ca. 60 cm sichtbar! aus dem Boden heraussteht"
    und das (wegen der Nichterfüllung des Freizeitpaketes) erst jetzt, nach Beginn der Baggerarbeiten festgestellt werden konnte.
    Sorry! ;-)
    Da passt wohl einiges zum Verständnis nicht.
    Auch hinsichtlich des Schuldeingeständnis.
    Hat Ihnen das Grundstück denn schon vor Bauvertragsabschluss gehört?
    Wir kennen ja das Geländeprofil nicht, aber haben Sie (neben der Optik) schon an die möglichen Kosten für die Geländebefestigungen an der Grenze gedacht,
    wenn Sie wesentlich von der Nachbarhöhe abweichen und keine wenigstens kleine "Hochparterre" haben wollen?
    Sie bekommen möglicherweise dafür eine "Tiefterrasse" und der Nachbar kann auf Sie "herabblicken".
    Haben Sie die Höhenlage Ihres Hauses nicht vielleicht doch im Laufe der Planungsvarianten nachträglich geändert?
    Wie ist es jetzt genehmigt?
    Mal hier einen Plan einstellen?!
    Was sagt Ihr Baubetreuer in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und des Vertrages?
    Grüße aus Thüringen
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