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Schwellenhöhe Terrasse
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Schwellenhöhe Terrasse

Hallo, in den letzten Tagen haben wir eine Terrasse bekommen (zum Teil Holzterrasse, zum Teil Pflaster). Unser Haus (Massiv) ist nicht unterkellert und das Haus wurde im Fensterbereich mit spezieller Folie abgedichtet. Die Terrasse liegt auf einem Kiesbett. Wir wünschten uns eine möglichst niedrige Schwelle und unser Terrassenbauer hat die Terrasse nun ohne jede Schwelle ans Haus angeschlossen (d.h. außen und innen gleiche Höhe, beim Holzdeck liegt die Terrasse sogar ca. 1 cm höher als innen). Erst während der Arbeiten erwähnte der Gartenbauer, dass es eine Norm gibt, die wir unterschreiten. Er sagte, dass wäre kein Problem, er würde oft ohne Schwelle bauen. Trotzdem bin icn nun sehr beunruhigt. Was kann uns passieren? Die Terrasse hat ein leichtes Gefälle vom Haus weg. Die Türen öffnen sowohl zum Holzdeck, als auch zum Pflasterbelag. Wer haftet bei Problemen? Hätten wir nicht besser beraten werden müssen? Oder ist das ganze tatsächlich kein Problem? Ich wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort.
  1. die Schicht,

    Foto von Lieselotte Tussing

    die das Wasser führt, muss 15 cm unter der Eingangsschwelle liegen.
    Ist der Holzbelag dicht oder läuft das Wasser unter dem Belag auf dem Kies weg?
    • Name:
  2. @TU

    OK fertiger Belag = 15 cm.
    Ausgenommen Türanschluss = 5 cm bei angeordneter Rinne mit
    Entwässerungsmöglichkeit. teufelnochmal :)
    Grüße
  3. @Andy

    Foto von Andreas Reitmeier

    wärste mal schneller gewesen ;-)) )
    ok, Andreas Reitmeier hat natürlich Recht, er ist nämlich der Fachmann!
    • Name:
  4. Frage

    Hallo Lotte + Andy ;-)
    es wurde bei mir einiges begutachtet. Der Gerichts-SV hat gemeint, dass im Falle einer ordnungsgemäßen Abdichtung müssen Türschwellen zu Terrassen oder Balkonen keine Mindesthöhe aufwiesen ... Er hat aber kein DINAbk. o.ä. genannt.
    Liegt dieser SV falsch? Weiß jemand, wo genau die 15 cm bzw. Türschwellen Regelung steht?
    Es wurde anscheinend bei mir verschiedene Regeln benutzt: :-)
    ~ Nebeneingang: Türschwelle = ca. 5 cm + Rinne
    ~ Terrasse: Türschwelle = ca. 5 cm (keine Rinne, alles Pflaster)
    ~ Balkon: Türschwelle = 15 cm (Balkon = Attika-Ausführung)
    Wer kann dieses Rezel lösen? :-)
    bto-Grüße,
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  5. der Gerichts E.V.

    hat RECHT ... es gibt die Art der SCHWELLEN losen BAU weise ...
    barriere freies bauen, oder so ... nur was meint jetzt ordnungsgemäß? Fachregeln? DINAbk. 18336, DIN 18195?
    Grüße
  6. ordnungsgemäß

    Thanks Andy ;-)
    gilt die Abdichtung automatisch als "ordnungsgemäß" wenn der Bereich mit Kemperol abgedichtet wurde?
    Hier geht es nicht um "barriere freies bauen" ...
    (eher das Gegenteil :-)) )
    Grüße
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  7. so mancher gutachtler

    kennt kemper als allerheilmittel auf aller Art von Untergründen.
    nur auch hier gilt
    Anschlüsse mit Abdichtungen
    5.2.1 Anschlusshöhe
    Die Höhe der Abdichtung soll im Hinblick auf Spritzwasser- und Überflutungsschutz (Spritzwasserschutz, Überflutungsschutz)
    • bei Dachneigungen bis 5 ° (8,8 %) mindestens 0,15 m und
    • bei Dachneigungen über 5 ° (8,8 %) mindestens 0,10 m

    über Oberfläche Belag, z.B. Kiesschüttung, Vegetationsschicht, betragen. In schneereichen Gebieten ist gegebenenfalls eine größere Anschlusshöhe erforderlich.
    (1) Anschlussbahnen müssen gegen Abrutschen gesichert werden. Die Sicherung soll mit mechanischer Befestigung im oberen Randbereich erfolgen.
    (2) Bei Flüssigabdichtungen mit ausreichender Haftung am Untergrund kann auf eine mechanische Befestigung am oberen Rand verzichtet werden.
    (3) Das obere Ende von Anschlüssen muss regensicher verwahrt werden. Bei nicht regensicheren vorgesetzten Außenwandbekleidungen muss der Anschluss hinter dieser an der Wand hochgeführt werden. Bei Vorsatzmauerwerk, Wärmedämmverbundsystemen oder Putzschichten muss die Hinterläufigkeit der Abdichtung vermieden werden. Hierfür sind z.B. Z-förmige Feuchtigkeitssperren, eingelassene Überhangstreifen oder Z-Profile geeignet. Schädliche Wärmebrücken sind zu vermeiden.
    (4) Die Ausführung des regensicheren Anschlusses am aufgehenden Bauteil mit Überhangstreifen oder vorgefertigten Metallprofilen erfolgt entsprechend den "Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk".
    (5) Flächen, an denen die Dachbahnen des Anschlusses hochgeführt, aufgeklebt oder befestigt werden, müssen eine glatte, ebene Oberfläche aufweisen. Betonflächen im Anschlussbereich dürfen keine Kiesnester, Risse oder ausgebrochene Kanten aufweisen. Bei unebenem oder stark strukturiertem Mauerwerk muss der Anschlussbereich mit einer fest haftenden Putzschicht versehen sein.
    (6) Bei senkrechten Fugen im Anschlussbereich, z.B. bei Fugen von Betonfertigteilen oder Bauwerksfugen, muss der Anschluss so ausgebildet werden, dass eine Bewegung über dem Fugenbereich möglich ist. Pressschienen dürfen über beweglichen Fugen nicht durchlaufen. Die Fugen selbst müssen so ausgebildet sein, z.B. durch Wasserabweiser, dass der Anschlussbereich nicht durch Niederschlagswasser hinterwandert werden kann.
    (7) Bei zu erwartenden geringfügigen Bewegungen im Anschlussbereich (z.B. bei Betonfertigteilen, Holzaufkantung o.Ä.) dürfen Anschlussbahnen im Übergangsbereich von der Dachfläche zur Anschlussfläche nicht fest mit dem Untergrund verbunden werden. Gegebenenfalls kann der Einbau von Trennstreifen notwendig sein.
    (8) Einlagige Dachabdichtungen mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen sind im Anschlussbereich bei Anschlusshöhen von mehr als 0,50 m an der senkrechten Fläche aufzukleben oder mechanisch (Linienbefestigung oder lineare Befestigung) zu befestigen.
    (9) Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich gegen mechanische Beschädigung zu schützen, z.B. durch Schutz- oder Abdeckbleche (Schutzbleche, Abdeckbleche), Steinplatten oder dergleichen.
    (10) Bei Dachabdichtungen aus Bitumenbahnen soll der Anschlussbereich mit einer Haftbrücke versehen werden. Anschlüsse aus Bitumenbahnen sind mindestens zweilagig auszuführen. Am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil soll ein Keil, z.B. aus Dämmstoff, angeordnet werden. Die Lagen der Flächenabdichtung sollen im Bereich des Keiles abgesetzt werden. Die Anschlussbahnen werden im Rückversatz in die Lagen der Dachabdichtung eingebunden und an den senkrechten oder schrägen Anschlussflächen bis zur erforderlichen Höhe hochgeführt. Die Verlegung der Anschlussbahnen soll senkrecht zum Anschluss erfolgen. Dabei sollten die Anschlussbahnen die Rollenbreite nicht überschreiten.
    UND AN Türen
    (1) Die Anschlusshöhe soll 0,15 m über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dadurch soll möglichst verhindert werden, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau durch verstopfte Abläufe, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt.
    (2) Eine Verringerung der Anschlusshöhe ist möglich, wenn bedingt durch die örtlichen Verhältnisse zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich im unmittelbaren Türbereich Terrassenabläufe oder andere Entwässerungsmöglichkeiten befinden. In solchen Fällen sollte die Anschlusshöhe jedoch mindestens 0,05 m betragen (oberes Ende der Abdichtung oder von Anschlussblechen unter dem Wetterschenkel/Sockelprofil).
    (3) Barrierefreie Übergänge sind Sonderkonstruktionen. In diesen Fällen ist eine Koordination zwischen Planer und Ausführenden erforderlich. Die Abdichtung allein kann die Dichtigkeit am Türanschluss nicht sicherstellen. Deshalb sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, z.B. :

    • Terrassenabläufe im Türbereich,
    • beheizbarer, wannenförmiger Entwässerungsrost mit direktem Anschluss an die Entwässerung,
    • Gefälle,
    • Spritzwasserschutz durch Überdachung,
    • Türrahmen mit Flanschkonstruktion,
    • Abdichtung des Innenraumes,
    • Dachaufbau mit vollflächig verklebten Schichten.

    (4) Rollladenführungen müssen so konstruiert sein, dass die Abdichtung oder die Anschlussbleche unter diese geführt werden können. Entwässerungsöffnungen von Schlagregenschienen o.Ä. müssen zur Außenseite des Anschlusses entwässern. Obere Anschlussenden oder Kanten von Wetterschenkeln müssen sich mindestens 30 mm in der Höhe überdecken. Türpfosten müssen so gestaltet sein, dass ein einwandfreier Dichtungsanschluss in gleicher Höhe möglich ist.
    (5) Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Dachabdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Anschlüsse müssen hinter Rollladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden.
    (6) Bei Anschlüssen an Türkonstruktionen aus Kunststoffen sind bei Verwendung von Bitumenwerkstoffen mit erhitztem Bitumen, mit Flamme oder mit Heißluft, Verformungen oder Verfärbungen der Kunststoffteile nicht vermeidbar.
    (7) Hochgezogene Abdichtungen sollen am Türrahmen entsprechend Abschnitt 5.2.2 gesichert werden.
    (8) Anschlüsse mit Blechen an Türrahmen müssen in allen Ecken sorgfältig eingepasst, alle Nähte dicht gelötet und seitlich mindestens 0,12 m in die gerade Wandanschlussfläche fortgeführt werden.
    Auszug aus Fachregeln 9/03 und weiter geht's (kleine Nachtlese )
    Grüße

  8. kleine Nachtlese

    Wow!
    Danke für die Infos, AR! :-)
    Good night,
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  9. Und was bedeutet das nun?

    Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Infos. Ehrlich gesagt habe ich aber nur verstanden, dass bei uns alles falsch gelaufen ist. Was könnte uns denn nun schlimmstenfalls passieren (Innen- und Außenbelag liegen auf gleicher Höhe, nur vom (Kunststoff-) Fensterprofil getrennt, vor dem Pflaster/Holz liegt ein 3 cm breites Aluprofil, welches an das Fenster angeschraubt wurde, unter dem Profil steckt ein Stück Hartschaumplatte, das Haus wurde mit schwarzer Folie (?) abgedichtet. Man merkt  -  ich bin blutiger Laie. Ich bekomme jetzt richtig Angst, dass uns das Wasser reinläuft, andererseits regnet es jetzt schon den ganzen Tag und der Bereich vor der Terrasse wird fast überall vom Dachüberstand trocken gehalten.
    Wer haftet denn jetzt eigentlich? Und nochmal  -  was kann denn eigentlich passieren? Morgen früh werden wir die Terrasse "abnehmen". Was soll ich tun? "Abriss"? Wir hatten uns ja eine möglichst niedrige Schwelle gewünscht, allerdings wurden wir von niemandem auf die möglichen Gefahren und Abweichungen von irgendwelchen DINAbk.-Normen hingewiesen (erst, als die Terrasse schon halb fertig war ...). Wer ist nun "Schuld"? Der Gartenbauer sah übrigens keine Probleme, er baut oft so ...
    Wäre nochmal dankbar für Tipps
  10. nana, gleich mit

    Abriss Birne, muss ja nicht ... genügend Dachüberstand, trotz Dauerregen keine Prob's, Gewährleistungsreihenfolge ... Planer
    =>Ausführender, einhalten und je nach Bauchschmerzen entsprechend schriftlich verlängern.
    Grüße
  11. Gitterroste

    Vielen Dank  -  das beruhigt mich schon etwas. Unser Gartenbauer will jetzt (wirklich unglaublich hässliche und klobige) Roste einbauen. Die liegen dann direkt vor der ca. 3 cm breiten Metallleiste. Sollen wir da aus Sicherheitsgründen zustimmen? übrigens haben sie das Pflaster nochmal richtig nachgerüttelt, sodass ein kleines Gefälle weg vom Fenster entstanden ist. Offensichtlich ist ihnen jetzt auch etwas mulmig geworden, sonst würden sie doch nicht diese Maßnahmen ergreifen ...
    Vor der Holzterrasse ist wohl nichts notwendig, denn die "Fugen" zwischen den Brettern sind breit genug. Allerdings ist dieser Terrassenteil sogar ca. 1 cm höher, als unser Fußbodenbelag im Inneren!
    Vielen Dank für die wiederholte prompte Hilfe und liebe Grüße
  12. es gibt ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    z.B. von Sita vernünftige Rosten mit Stelzen, die sich höhenmäßig anpassen lassen. Die Roste sind nicht sehr klobig, etwa 15 cm breit.

    als Prinzipskizze der Link

    Grüße
    Stefan Ibold

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