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Außenwände-Innenputz-EnEV
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Außenwände-Innenputz-EnEV

Hallo,
eine kurze Frage. In meinem EnEVAbk. Nachweis steht für die Außenwände ein Innenputz von 15 mm. Draufgekommen ist aber nur 10 mm. Unser EnEV Nachweis ist ganz knapp kalkuliert. 119.6 kWh/m²a dürfen wir höchstens und der Berechnete Wert ist 119.3 kWh/m²a. Der Wandaufbau ist 20 mm Außenputz 365 mm YTONG und 10 mm Innenputz. Sollen wir jetzt drauf bestehen das der Außenputz 5 mm Dicker wird oder ist das eher nebensächlich.
Danke für eure Antworten
Torsten Nickel
  • Name:
  • Torsten Nickel
  1. Hallo der Transmissionswärmeverlust ihrer Außenwand hängt neben dem ...

    Hallo,
    der Transmissionswärmeverlust ihrer Außenwand hängt neben dem U-Wert auch von der Fläche ab. Also mal eben gerechnet, ändert sich bei einer angenommenen Wärmeleitfähigkeit des YTONG Mauerwerks von 0,12 W/ (mK) der Wärmedurchgangskoeffizient nur in der dritten Nachkommastelle! Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass durch die geänderte Ausführung der Wärmeschutznachweis kippt.
    Wie sich das aber rechtlich verhält, sei noch zu klären. Schließlich haben Sie doch für ein Mauerwerk mit einheitlich 15 mm Putzstärke innen bezahlt, oder?
    Grüße
    A. Bückle
  2. Danke für die schnelle Antwort Wie sich das ...

    Danke für die schnelle Antwort.
    Wie sich das rechtlich verhält kann ich nicht sagen. Die 15 mm stehen halt nur in der EnEVAbk. und nicht im Bauvertrag. Da steht nur lapidar es wird ein Innenputz aufgebracht aber nicht in welcher Stärke. Hat man denn ducht die EnEV auch schon einen Anspruch auf die 15 mm?
    Gruß
    Torsten
  3. Wenn man jetzt ganz pingelig wäre,

    dann müsste der Mensch, den Sie nach Durchführungsverordnung zur EnEVAbk. "einkaufen" müssen, um Ihnen die Ausführung gemäß EnEV-Berechnung zu bescheinigen, auf die 15 mm bestehen.
  4. "Normale" Innenputze haben eine zu vernachlässigenden Einfluss auf den k-Wert/u-Wert der Wand. Wie Herr Bückle schon erwähnte, ändert sich da erst an dritter Kommastelle was.

    "Normale" Innenputze haben eine zu vernachlässigenden Einfluss auf den k-Wert/u-Wert der Wand. Wie Herr Bückle schon erwähnte, ändert sich da erst an dritter Kommastelle was.
    Für die Schadensfreiheit der Wand ist die Putzdicke aber sehr wohl von Bedeutung vgl. DINAbk. 18550
  5. Sorry Herr Ulrich mit DIN Nummern kann ich ...

    Sorry Herr Ulrich mit DINAbk. Nummern kann ich nichts anfangen.
    Was sagt denn die 18550 aus?
    Inzwischen habe ich mit meinem Bauleiter telefoniert und er war der Meinung das halt 15 mm geputzt worden wären. Was allerdings nicht stimmt, da ich die putze gefragt habe und den Abstand der Putzschienen ausgemessen habe. Ist halt eins der ewigen Ärgernisse. Ich habe eben noch einen Beitrag unter Neubau eingestellt :-))
  6. In der DIN 18550 Teil 2 stehen einige Positionen zur Putzdicke.

    In der DINAbk. 18550 Teil 2 stehen einige Positionen zur Putzdicke.
    "Die mittlere Putzdicke von Putzen, die allgemeinen Anforderungen genügen, muss außen 20 mm (zulässige Mindestdicke 15 mm) und innen 15 betragen (zulässige Mindestdicke 10 mm), BEI EINLAGIGEN PUTZEN AUS WERKTROCKENMÖRTEL sind 10 mm AUSREICHEND (zulässige Mindestdicke 5 mm). Die jeweils zulässigen Mindestdicken sinmüssen sich auf einzelne Stellen beschränken. "

    Das heißt, hat man bei Ihnen einen einlagigen Putz aufgebracht hat (was innen eigentlich fast immer passiert) sind 10 mm ausreichend.

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