Wer/Welche Versicherung ist zuständig: Haftpflicht von OG, oder LW-Versicherung vom Haus, oder höhere Gewalt, EG Pecht gehabt?
EG bekommt Wasserschaden durch OG Bad. Es ...
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
EG bekommt Wasserschaden durch OG Bad. Es ...
EG bekommt Wasserschaden durch OGAbk. Bad. Es EGAbk. bekommt Wasserschaden durch OG Bad.
Es stellt sich heraus, es war weder Rohrbruch noch Leckage.
Vermutlich mißbrauchte der OG Bewohner sein Bad als Dusche, weil er ausschließlich duscht: stehend das Wasser gegen die Wand spritzen.
Das Wasser drang durch die Fugen (da keine Dusche daher ohne Schlammörtel) sowie die tiefliegende (bei Dusche Brusthoch) Armaturen (Leitungshohlraum).
Mit der Zeit sammelte sich das Wasser und druckte in EG Decke.
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Haftet der OG?
Verursacher war der OGAbk.-Mieter/Eigentümer, also wird der privat bzw. dessen Haftpflicht zahlen müssen. LW-Versicherung greift da wohl nicht, denn es lag ja kein Leitungsschaden vor, oder gibt es da eine besondere Klausel für den Überlauf eines Wannensystems? -
langer Streit zwischen den Versicherungen
Uneinig wird man bei der Frage nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sein und wer den Schaden durch die bauliche Ausführung gefördert bzw. verursacht hat. Hinzu kommen Klärungen nach Eigentümer oder Mietverhältnis sowie nach dem Vertragsverhältnis zu den Handwerkern bei der Herstellung. Das Ganze hört sich nach "Eigenverschulden" an, entweder durch Heimwerker oder Schwarzarbeiter. Weiterhin merkt man mit der Zeit wohin das Wasser "verschwindet", logisch wären frühzeitige Maßnahmen dagegen gewesen. Damit hat der Verursacher den Schaden billigend in Kauf genommen. Dann wird die Frage nach der Mängelbeseitigung dringend: Duschverbot? Kartuschen mit Sanitärsilikon? totale Erneuerung des Bades? Zweifellos wurde dem Baukörper über lange Zeit Wasser zugeführt, sodass sich auch die Notwendigkeit einer Trocknung ergibt. Ganz gruselig wir die Angelegenheit, wenn es sich um eine WEGAbk. handelt. Gruß -
natürlich der Fliesenleger ...
Moin moin, das das noch keiner Gepostet hat ... Aber dazu mal eine Frage: Wie konnte er Duschen? Es wahr also ein Duschschlauch, und Brause vorhanden ... Wenn man jetzt, in Abdichtungs Blätter sieht, könnte man sagen, das eine Abdichtungsmaßnahme 20 cm über den nach oben gehaltenen Duschkopf (Schlauch) durchgeführt werden müsste- Frage: Wo, wahr der Planer? Abdichtung Armatur ... auch bei einer Nutzung, des Duschkopfes, "nur" zum Haarewaschen, und unter Beachtung, das Kinder, auch mal Baden Könnten, müsste man die Armatur gegen Wassereindringen abdichten! Wo wahr der Gas Wasser Scheiße Mann? Hätte er eine Armatur, ohne Bedenkenanmeldung also anschauben dürfen, wenn er sehen konnte, das keine Dichtmanchette verbaut wurde?Was hat der Nutzer jetzt falsch gemacht? Er hat den Duschkopf genau dafür genutzt, für was er ist - ... zum Duschen, das Duschen in einer Badewanne was besonderes ist, Stelle ich wohl sehr in Frage ...
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