Hallo Zusammen,
wir haben über einen Bauträger eine Wohnung gekauft und auch Sonderwünsche zu den Fliesen festgelegt.
Hier hatten wir für die Küche eine rechteckige Fliese im 1/3-Verband festgelegt, dies ist auch unstrittig und schriftlich mit dem Bauträger sowie dessen Fliesenleger abgestimmt (Unterschrift von allen drauf).
Nun wurde die Fliese im 1/4-Verband gelegt, was nach unserem Empfinden bei dem gewählten Fliesenmuster unmöglich aussieht, weshalb wir bei der Übergabe eigentlich die Nacherfüllung gefordert haben. Nachdem wir eine Nacht darüber geschlafen haben und uns den zukünftigen Ärger beim Rausreißen und Neuverlegen ausgemalt haben, sind wir zu dem Schluss gekommen, den Mangel hinzunehmen und stattdessen eine Minderung des Preises zu akzeptieren. Wir stellen uns vor, dass wir für den komplette Küchenfußboden keinen Aufpreis zahlen (immerhin etwa 1400,- € inklsive Fußleisten, Silikonfugen, Anschlüssen) und für die entgangene Gestaltung quasi als Schadenersatz für die nach unserem Geschmack optische Beeinträchtigung noch ca. 200,- € bekommen. Auf letzteres "Schmerzensgeld" würden wir notfalls auch verzichten.
Der Fliesenleger ist nicht bereit, den Boden auszutauschen; er will uns nur die Zulagen für die Verlegung der Sonderfliesen im gewünschten Verband erlassen (ca. 500 €), die Fliesen und das Fugenmaterial seien ja schließlich geliefert worden (was mir im falschen Verband nichts bringt, da die Fliesen schon verlegt sind).
Ich habe dem Bauträger und dessen Fliesenleger dargelegt, dass ich keine einzelnen LVAbk.-Positionen beauftragt habe, sondern die Lieferung des geschuldeten Sonderwunsches "Küchenfußboden im 1/3-Verband" wie beauftragt erwarten kann, und im fehlerhaften Verband diese Leistung nicht abnehmen werde.
Wir haben uns schon gegenseitig mit Gutachtern gedroht (das übliche Pokern um den Nachlassbetrag halt), der Verhandlungsweg ist aber noch offen.
Der Fliesenleger meint, wenn es vor Gericht geht, können wir froh sein, wenn wir überhaupt was bekommen.
Ich habe keine VOBAbk.-Verträge o.ä. geschlossen, sondern erwarte eigentlich nur die Erfüllung meines Werkvertrages (laut BGBAbk.). Die Rechtsprechung sieht hier bei funktionalen Mängeln wohl auch den Ersatz oder die völlige Preis-Minderung der Leistung vor, allerdings handelt es sich hier bei uns nicht um ein funktional-technisches, sondern in erster Linie um ein gestalterisches Problem. Keine Ahnung, wie die Gerichte damit umgehen. Und wie soll ich mit dem Fliesenleger bzw. dem Bauträger Verfahren?
Hat hier jemand Erfahrungen, Hinweise, Tipps?
Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen
M.
Falscher Verband - Fliesenleger will nur Zulagen mindern.
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Falscher Verband - Fliesenleger will nur Zulagen mindern.
-
ich kann mir gerade nichts unter den
beiden Verbänden vorstellen?
Wieviel m² Bodenfliesen?
Wieviel Aufpreis für das reine Fliesenmaterial?
Ob 1/3 oder 1/4 das wird sicher nicht viel Unterschied IM VERLEGEAUFWANDausmachen.
Grüße -
Mal
hier lesen: -
Danke
Hallo Herr Filusch,
das reine Fliesenmaterial macht mit ca. 900,- € für ca. 18 m² den größten Anteil am Sonderwunsch aus. Mit 1/3-Verband war hier ein Versatz der Fliesenreihe zur Vorgängerreihe um einen Drittelfliesenabstand gemeint, der verlegte 1/4-Verband hat einen Versatz von nur eim Viertelfliesenabstand; einfach gesagt: ein anderes Verlegemuster.
Wir haben gegenüber dem Angebot des Bauträgers in einem Sonderwunsch einen anderen Küchenfußboden bestellt, dieser umfasste teurere Fliesen und einen aufwendigeren Verband bestellt und bezahlt. Die Fliesen haben wir bekommen, aber im falschen Verband. Die Zulage für diesen Verband würde uns der Fliesenleger erstatten wollen, nicht aber die Fliesen, die er fehlerhaft verlegt hat.
Hallo Herr Peters,
Vielen Dank für den Hinweis auf optische Mängel.
Der AN kann also offenbar wg. Unzumutbarkeit den Ersatz bzw. die Mängelbeseitigung bei optischen Mängeln verweigern, da er z.B. erhebliche und unzumutbare Folgekosten für beschädigten Estrich, beschädigte Wandanschlüsse, anschließende Tapezier- und Reinigungsarbeiten etc. befürchten muss.
Statt Ersatz also Minderung:
Das Problem ist jetzt wohl, die Höhe einer angemessenen Minderung zu bestimmen. Ich fordere auch gar nicht das Geld, um den Boden selbst auszutauschen. Ich bin lediglich nicht bereit, den Sonderwunsch Nr. X in Höhe von ca. 1350 €, betreffend eines Küchenfußbodens in Fliesen Typ "so-und-so" im definierten Verband zu bezahlen.
Der Fliesenleger will aber bezahlt werden und gesteht uns nur etwas mehr als ein Drittel der Summe für zwei oder drei Einzelposten ("Zulage für Verlegung im 1/3-Verband", "Zulage für Verlegung großformatiger Fliesen" etc.) zu.
Ich habe aber nicht mehrere Einzelposten beauftragt, sondern ein Werk, und dieses Werk "ein Stück Küchenfußboden" sollte definieret Eigenschaften erfüllen: u.a. Fliese ABC in Verband XYZ.
Diese definierten und geschuldeten Eigenschaften erfüllt das gelieferte Werk nicht.
Läuft das jetzt auf einen Gutachterkrieg vor Gericht mit all dem verbundenen Ärger (viel Zeitverlust, evtlentuell auch Kosten) hinaus? Den würde ich mir gerne ersparen; wie kann ich den Fliesenleger zum Einlenken bewegen? Gibt es da evtl. Präzendenzen?
Vielen Dank für die bisherigen Hinweise und mit besten Grüßen
Matthias -
Hallo Matthias,
ich habe es noch nicht ganz:
Also kein richtiges "Muster" sondern eine Art Endlosverlegung.
Alle Rechtecke flach hintereinander und in der nächsten Reihe genauso nurum 1/3-versetzt zur vorherigen Reihe.
Es entsteht eine Art Treppenmuster!?
Durch die Ausführung 1/4-versetzt ist jetzt ein etwas flacheres Treppenmuster entstanden.
Die Differenz zwischen beiden beträgt 1/12
Rischtisch? -
Ich habe es gerade mal ausgelegt ...
mit quadratischen Fliesen: Da ist der Unterschied minimal.
Bei rechteckigen Formaten evtl. etwas deutlicher zu sehen.
Nimm jeden Betrag, der zwischen deinen Vorstellungen und denen des Fliesenlegers liegen ... Alles andere führt zu unkalkulierbaren Risiken/Kosten ...
Gruß -
richtig!
Hallo Uwe,
richtig!
Die Reihen wiederholen sich also auch nicht nach drei, sondern erst nach vier Reihen. Kleiner Unterschied - große Wirkung. Mir wirft es jedenfalls meine Gestaltung durcheinander.
Grüße
Matthias -
richtig!
Hallo Uwe,
richtig!
Die Reihen wiederholen sich also auch nicht nach drei, sondern erst nach vier Reihen. Kleiner Unterschied - große Wirkung. Mir wirft es jedenfalls meine Gestaltung durcheinander.
Grüße
Matthias -
das ...
"Kleiner Unterschied - große Wirkung. Mir wirft es jedenfalls meine Gestaltung durcheinander. "
... musst du dann aber sehr gut begründen können.
Lass mal hören!
Grüße -
Ein Anwalt würde sagen:
Es ist nicht die bestellte Leistung, also Austausch! Der Erwerber ist nicht gezwungen Aliots hinzunehmen, egal ob irgendwer die Gleichwertigkeit konstatiert.
Soweit die juristische Sicht, alle anderen (auch Sachverständige) ehen das nicht ganz so streng, as vor Gericht dann zu einem Vergleichsurteil führen könnte. -
Der Gestaltungsverlust liegt darin, dass u.a. der Belag ...
Der Gestaltungsverlust liegt darin, dass u.a. der Belag jetzt nicht mehr als einheitliche Fläche wirkt, sondern Aufgrund des geringeren Versatze eher ein Diagonalmuster auf dem Boden bildet.
Außerdem war unsere Küche an den Querseiten in einem 20 cm-Raster geplant (40 cm und 80 cm-Schrankelemente), dass sich m.E. auch im Bodenbelag wiederholen sollte; jetzt sind die Raster aber wegen des Viertelverbandes nicht mehr um 20 cm, sondern um 15 cm versetzt.
Ich weiß nicht, ob das den Fliesenleger, Gutachter, Richter etc. interessiert. Mich stört es.
Zwar habe ich laut Aussage des Anwalts nach BGBAbk. prinzipiell ein Recht auf Nacherfüllung oder Ersatz. Ob sich das aber durchsetzen lässt, ist fraglich. Und auch die Minderung ist sowohl für mich als auch für den Fliesenleger mit einem gewissen Risiko behaftet, da ich zwar mit der vollen Summe rechnen kann, u.U. aber auch weniger bekomme. Das schreiben ja auch Uwe Tilgner und Bernhard Furch.
Jetzt muss ich in zwei Richtungen verhandeln, mit dem Fliesenleger in der einen Richtung und auf der anderen Seite mit meiner Mit-Käuferin, die den Boden am liebsten rausreißen lassen will. Da droht auch Ärger an der Heimatfront
Danke für die Hinweise
Grüße
M. -
mit Fliesenleger
nur, wenn auch mit dem der Vertrag gemacht wurde. Ansonsten mit dem Bauträger, so scheint's mir nach der ersten Beschreibung. Mit dem Fliesenleger haben Sie dann gar nichts zu tun. -
Richtig. Mit dem Bauträger natürlich.
Richtig. Mit dem Bauträger natürlich.
Grüße
und Vielen Dank für Eure Hinweise
M.
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