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Spachtelarbeiten gehören zu Trockenbau oder Malerarbeiten?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Spachtelarbeiten gehören zu Trockenbau oder Malerarbeiten?

Hallo, ich baue momentan ein Reihenhaus. Zur Zeit stellt sich die Frage, wer die Spachtelarbeiten (Gipskartonplatten, Decken, Trockenbau Toilettenverkleidung etc.) vornehmen muss. Der Werkvertrag (Anlage Bau  -  und Leistungsbeschreibung ) sagt hierzu :
Pkt. 15  -  Putzarbeiten
"Innenwandputz in Gipsputz mit den erforderlichen Eckschutzschienen, bei Fertigteildecken (bei mir verbaut ) werden die Deckenfugen nur im Erdgeschoss verspachtelt. "
Malerarbeiten werden durch mich in Eigenleistung erbracht.
Jetzt habe ich gehört, dass das Spachteln sämtlicher Trockenbauwände zu den Trockenbauarbeiten und nicht zu den Maler  -  und Tapezierarbeiten gehört (VOBAbk. C DINAbk. 18 366 ).
Grundlage meines Vertrages sind die VOB.
Wer muss denn nun eigentlich die Spachtelarbeiten vornehmen, der Bauträger oder ich?
Danke für Eure Hilfe!
  • Name:
  • S. Zirzow
  1. Vertrag hat Vorrang

    Hallo,
    prinzipiell ist es zwar richtig, dass die Spachtelarbeiten zum Umfang der Trockenbauarbeiten gehören. In Ihrem Fall wurden diese aber im DGAbk. ausdrücklich raus genommen. (Ich gehe nach Ihrer Schilderung mal davon aus, dass die Trockenbauarbeiten bei den Putzarbeiten "versteckt" wurden.)
    Die DINAbk. regelt nur allgemeine Fragen. Wenn davon abweichende vertragliche Regelungen getroffen wurden, haben diese natürlich Vorrang.
    Bei zweilagiger Beplankung müssen allerdings beide Lagen verspachtelt werden. Hier würde ich schon noch die Auffassung vertreten, dass die Verspachtelung der ersten Lage zum Leistungsumfang des Trockenbauers gehört. Alles andere würde wohl nicht dem Sinn der vertraglichen Regelung entsprechen.
    keine Rechtsberatung  -  nur Meinung ;-))
    Mit freundlichen Grüßen
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