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Planung ohne Kostensteigerung möglich?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Planung ohne Kostensteigerung möglich?

Kann ich verlangen, dass der Architekt in Phase 5 so plant, dass die ursprünglichen Kosten eingehalten werden?
In den Phase 1-4 war die Kostenberechnung 99700.
Nun soll sie in Phase 5 auf 106800 gestiegen sein.
Nie war von einer Kostensteigerung die Rede.
Bernward
  • Name:
  • B. Hanssen
  1. oft ist eine Kostensteigerung

    mit Änderungen des Standards zu erklären. erst in LeistungsPhase 5 (lph 5) kommen die Bauherren zum Beispiel auf die Idee, doch ganz bestimmte Armaturen oder badobjekte haben zu wollen, die sie just am letzten Wochenende in einer Ausstellung gesehen haben. dies kann sich dann natürlich bei den kosten bemerkbar machen. sie sollten dann natürlich jetzt ihren Architekten darauf hinweisen und versuchen, die Kosten wieder in den Bereich vo 100.000 zu bekommen. allerdings lohnt sich dies m.e. in dieser Phase nicht, da würde ich erstmal die konkreten Angebote abwarten. dann können sie anhand der Angebote wieder Einsparungen vornehmen. im Bereich von +- 10 % würde ich mir da noch keine ernsthaften sorgen machen. aber sie müssen in diesem Fall auch mit ihrem Architekten zusammenarbeiten und deutlich zu verstehen geben, das es nicht passt und das sie ein limitiertes Budget haben.
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  2. Solche Datails hat der Architekt überhaupt noch nicht ...

    Solche Datails hat der Architekt überhaupt noch nicht geplant.
    Interessant zu erfahren, dass so detailliert hier geplant werden soll.
    Ich habe auch mehr die Vermutung das er sein Honorar damit erhöhen will. Denn weil schon vieles bei ihm schief gelaufen ist wird er die Durchführung nicht mehr machen.
    Bernward
  3. Glauben Sie das ernsthaft?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Der Architekt nimmt sich also extra Zeit, um die Kostenberechnung nach oben zu frisieren um Ihnen angesichts der bevorstehenden Kündigung, von der er nach meinem Eindruck noch nicht einmal weiß, 200 € mehr Honorar abnehmen zu können? Ihr Verhältnis zum Architekten scheint von Misstrauen geprägt zu sein. Zu seiner Tätigkeit haben Sie anscheinend keinen Bezug, weswegen ich Ihnen den Text im Link nahelege. Ich meine das durchaus neutral, da ich ja den Anlass für Ihre Haltung nicht kenne.
    Zu Ihrer Ausgangsfrage: Sie sprechen von Kosten einhalten und Kostensteigerung. Bis jetzt sind doch gar keine Baukosten entstanden. Die Zahlen der Kostenberechnung sind die Basis um Entscheidungen zu treffen und zu reagieren. Die Reaktion kann durch Anpassen der Planung (Design to Cost) oder der Mittel erfolgen. Der Architekt macht übrigens nicht die Baupreise, diese werden im Augenblick des Angebots von den Firmen gemacht. Wie groß die Bandbreite da ist, werden Sie in der Angebotsphase noch erleben. Kostenschätzung und Kostenberechnung sind mit Erfahrungswerten gepaarte Statistik.
  4. vielleicht

    schreibt uns Herr hanssen ja mal, was für ein Vertragsverhältnis besteht, was die vertragsgrundlagen sind und was vom Architekten schon ausgeführt wurde. haben sie einen freischaffenden Architekten beauftragt? das Architekten die Kosten künstlich herauftreiben wollen, um mehr Honorar zu bekommen, halte ich für eines der größten Märchen, die in der Baubranche herumirren. wegen 200 € verärgert man seine Kunden nicht, zumal man davon nur nervige Arbeit hat. es wäre interessant zu wissen, was sie als Honorar denn vereinbart haben, Herr hanssen und welche Leistungsphasen beauftragt wurden ...
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. Vertragsauflösung

    Es ging um eine Vertragsauflösung, die mittlerweile über die Bühne ist. Da spielte die Differenz eine Rolle zur Einigung.
    sehr wohl weiß ich die Arbeit eines Architekten im Regelfall zu schätzen. Sonst hätte ich die Planung selbst gemacht. Aber ich glaube dazu ist sehr viel Wissen notwendig was ein Laie nicht hat und sich auch nicht so schnell aneignen kann.
    Bernward
  6. da wäre noch ...

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    wichtig zu wissen, ob in beiderseitigem Einvernehmen, oder einseitig aus wichtigem Grund gekündigt wurde.
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