Wir sind momentan dabei in einer Gemeinde in Baden-Württemberg (ca. 4000 Einwohner) ein Einfamilienhaus zu planen, bei welchem wir die Dachfläche für Solarkollektoren und Photovoltaik nutzen möchten. Unser Ansinnen dabei ist, die komplette Dachfläche (wir haben pure Südausrichtung und würden auf Dachfenster, Gaube etc. verzichten) zu nutzen. Nun schreibt uns der Bebauungsplan vor, dass wir nur in bestimmten Umfang die Dachfläche bestücken dürfen.
Der genaue Wortlaut ist:
... "Sonnenkollektoren sind zulässig. Sie müssen in einem Abstand von 0,30 m vom First angeordnet werden. Ihr Anteil an der Höhe zwischen Trauf und First darf dabei nicht mehr als 50 % ausmachen. Für Dachflächenfenster und Sonnenkollektoren werden dunkle Rahmen vorgeschrieben. " ...
Auf Anfrage bei der Gemeinde wurde uns auch kein Entgegenkommen dazu signalisiert. Da es sich einen recht jungen Bebauungsplan handelt, waren wir nun doch sehr verwundert.
Macht es Sinn hier noch weiter zu eroieren? Vielleicht gibt es ja Aufgrund des neuen EEG-Gesetztes auch Richtlinien oder ähnliches, die für einen Bebauungsplan als Maßgabe gelten? Oder müssen wir uns hier wohl oder übel fügen?
Solarkoll. + Photovoltaik => Bebauungsplan schreibt Dachanteil vor
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen
Solarkoll. + Photovoltaik => Bebauungsplan schreibt Dachanteil vor
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Gute Idee - leider ist die Zeit wohl noch nicht reif dafür
Hallo,
nachdem Ihre Anfrage bisher unbeantwortet geblieben ist, schreibe ich jetzt etwas dazu. Inhaltlich kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen. Ich kenne die Details des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht. Vermutlich müssen Sie sich vorerst fügen.
Ich kann Ihnen nur eine ideelle Bestätigung für Ihr Vorhaben schicken. Bisher wird bei Solartechnik meistens nur ein Teil des Daches belegt, wobei der Rand drum herum ziemlich viel ungenutzte Fläche bedeutet. Nachträglich diese Fläche auch noch zu nutzen, dürfte viel mühsamer sein ("Patchwork"). Wenn man gleich das ganze Dach nutzt, spart man sich von vornherein die Dachziegeln und bei Indach-Montage die Einblechung usw. Man kann das Dach zwar schwieriger begehen, aber das sollte einem die bessere Nutzung Wert sein. Dachfenster würde ich persönlich eventuell trotzdem einbauen und mich dabei nach dem Modulraster richten. Es ist eine schöne Breicherung für die Wohnräume unter dem Dach (hell, spart wahrscheinlich auch Strom für Licht), kostet aber längst nicht so viel Fläche, wie ein begehbarer Rand um das Modulfeld. Außerdem ist's vielleicht auch schön, vom Fenster aus einen Blick auf das besondere Dach werfen zu können.
Ich habe schon öfters in Bezug auf Solartechnik gesagt: "Weiter sind wir, wenn sie nicht auf dem Dach montiert werden, sondern ganze Dächer damit gedeckt werden. " (Zitat aus meinem Beitrag im Tagesschau-Forum vom Juni 2004, siehe Link, Kapitel 4.5 d)
Ihr Vorhaben passt also genau zu diesem "Motto" von mir. Sie sind Ihrer Zeit (und Ihrer Stadtverwaltung) etwas voraus. Anders herum heißt das leider, dass die Zeit für Ihr Vorhaben wohl noch nicht reif ist. Vielleicht ändert sich das auch bald - jedenfalls in kürzerer Zeit, als normalerweise ein Bebauungsplan gilt.
Machen Sie's Beste daraus - ob Sie's nun weiter versuchen, sich fügen oder das Vorhaben erst mal ganz aufschieben (es würde mich interessieren).
... Und wer weiß, wofür es letztendlich gut ist.
Schöne Grüße, Wolfram Zucker
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - 10915: Solarkoll. + Photovoltaik => Bebauungsplan schreibt Dachanteil vor
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- … Die Ausfertigung eines Bebauungsplanes ist Grundlage und …
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