wie haben folgende Probleme:
1) Nach Baubeginn hat der Tiefbauunternehmer eine Bodenanalyse gemacht. Ergebnis: LAGA Z1, da TOC Wert zu hoch ist (0,98 %). Daher möchte der Bauunternehmer Aufpreis für Abfuhr und Entsorgung der Aushub verlangen. (seine Meinung, da Z1 teuerer als Z0 ist). In unsere Vertrag steht aber "Der Kellerarbeitsraum wird mit dem vorhandenen Bodenaushub wieder verfüllt. Der überschüssige Kelleraushub wird abgefahren; der zuvor abgeschobene Mutterboden verbleibt zu Ihrer Verfügung auf dem Grundstück. Eine eventuell erforderliche Grundwasserabsenkung ist in dem Festpreisangebot nicht enthalten. "
Wir haben einige Fragen:
a) kann der LAGA Z1 mit TOC 0,98 % noch verfüllt werden, ist es zulässig bzw. Gesundheitsschädlich? (sonst alle andere Werte sind in Ordnung)
b) Unser Standpunkt ist: Da der Vertrag klar geregelt hat, dass der Bauunternehmer den Aushub abfährt und ohne wenn und aber und auch ohne Bezug auf Beschaffenheit des Aushubs. Können wir davon ausgehen, dass der Bauunternehmer den Aufpreis zahlen muss. Was meinen Sie?
c) TOC 0,98 % ist Z1.1 oder Z1.2? Hat man Recht, Schadenersatz von Ex-Grundstückseigentümer zu verlangen, da es im Notarvertrag einen Klause steht. (Der Verkäufer versichert, dass ihr schädliche Bodenverunreinigung nicht bekannt ist)
d) Kennt ihr jemand in HH Umgebung, die LAGA Z1 Bodenaushub günstig nehmen kann. Wenn ich meinen Bauunternehmer mitteile, sparte er vielleicht etwas. Dann kann er diesen Streit beilegen.
e) Was ist reine Aufpreis zwischen Z0 und Z1 ohne Transport/Laden/Kippen etc?
2) Der Bauunternehmer sagt uns, "sie brauchen Verbauarbeiten um Nachbargrundstück zu schützen, sodass sie nicht in den Baugrube absacken, da es in den letzten Zeit sehr stark und sehr oft geregnet. In der Trockene Zeit wäre es nicht nötig gewesen". Sie führt die Verbauarbeit als "Berliner Verbau" und mehr Kosten möchten der Bauunternehmer 15.000+ € haben. In den Vertrag hat es gar nicht geregelt bzw. erwähnt über Verbauarbeit, weder wurde es gesagt, wenn es nötig, müssen wir zusätzlich zahlen, noch explizit erwähnt die Verbauarbeit zu Bauleistung gehört oder nicht! Unsere Meinung: das Grundstück haben wir von Bauunternehmer vermittelt bekommen. Sie kennt das Grundstück sehr gut. Sie wissen auch, das Grundstück ist eine Baulücke und mit Vollkeller nur 3 Meter von Grundstückgrenzen entfernt. Da Baugrube noch mehr Platz braucht, kommt von Baugrubegrenze bis Grundstückgrenzen nur noch 1,5 Meter. Deshalb ist es unabhängig von Wetter, die Baugrube muss sowieso gesichert werden. Das Bauunternehmer muss doch wissen und kann nicht nach Vertrag und nach Baubeginn von uns Zusatzkosten verlangen. Oder? Sie haben uns davor immer gesagt, die einzige Zusatzkosten bei Erdarbeit vorkommen kann, wäre Wasserabsenkung und mehr nicht. Sie haben uns auch noch nie erwähnt, dass eine Verbauarbeit eventuell notwendig sein könnte.
Vielen Dank für Ihre Meinungen