Festpreis: Lehm in Baugrube soll Bauherr tragen
BAU-Forum: Neubau
Festpreis: Lehm in Baugrube soll Bauherr tragen
Wir haben ein Reihenhaus gekauft. Der Architekt hat einen Festpreis garantiert. Kurz nach Erdaushub wurde anscheinend 'überraschend' festgestellt, dass der Boden lehmhaltig sei und Mehrkosten dadurch entstehen, weil die Entsorgung mehr Geld koste (DM 7.000). Es sei, so die Aussage des Architekten, eine Gesetzesänderung zum 1. Juli in Kraft getreten, die dies so begründe. Kann das sein?
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der Architekt?
das kann ich nicht glauben, dass Architekten solche Bauherrenrisiken tragen!? das muss doch ein Unternehmer sein, also gu, Bauunternehmer oder so?
nicht jeder der so tut ist auch Architekt! -
der Architekt
ist gleichzeitig der Bauunternehmer? Na na na na ... Leute, informiert Euch mal etwas besser, bevor ihr baut und hinterfragt mal, ob derjenige wirklich ein Architekt ist, der sich dafür ausgibt - sonst geratet ihr womöglich mal an einen dieser Neuzeitarchitekten, die sich "Systemarchitekt" nennen.. (muss irgendwas mit Computerplatinen zu tun haben ...);--) -
So ein Trottel
Wohl mal wieder kein Bodengutachten gemacht? Wie kann den ein Bodenzustand "überraschend" sein? Welches Gesetz soll das sein? -
Was steht denn
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Rüffel von mir!
Ganz schön hilfreich, die Antworten - tsts.
Vielleicht sollte man Pleli nicht nur sagen, was er alles falsch gemacht hat (und das sogar als anonymer Beitrag), sondern auch, wie er jetzt aus der Bredouille wieder rauskommt.
Egal, ob es wirklich ein bauender Architekt, ein Generalunternehmer oder Bauträger ist, der Vertrag muss geprüft werden, ob in irgendeiner Form ein Haftungsausschluss drin ist, ob's wirklich ein Pauschalvertrag ist und was er beinhaltet. Und dazu sollte man zu einem Fachanwalt für Baurecht gehen.
Einverstanden, rn und MB)?
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Dreht sich im Kreis
Passt ha zu der anderen Diskussion mit dem Rechtsanwalt. das hier ist doch das Beste Beispiel. -
Sehn se, TU
Genau das meinte ich ja. Siehe Planung 818 -
Gibt mir aber zu denken,
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Tolle Antworten
Das mit den Antworten klappt ja toll. Leider kann ich viele davon in den Gulli kicken. Frau Tussing hat da voll recht.
Vielleicht zur Erläuterung: Das Grundstück gehörte der Frau des Architekten und der hat dieses eben verkauft, mit der Auflage, dass er das ganze plant und die entsprechenden Handwerker organisiert, die Bauaufsicht führt. So, nun ist er eben mein Ansprechpartner für alle Angelegenheiten. Das Verhältnis ist eben mies und der Karren schon im Dreck. Es geht doch nur darum, so viel als möglich 'rauszuholen'.
Auf Vorwürfe u.ä. kann ich verzichten. Danke. Die mache ich mir selber. -
Zur Frage
Pleli hat in anderer Rubrik (Haus 1538) mitgeteilt, dass die 'Lehmgeschichte' bereits seit mehreren Zwischenrechnungen von ihm abgezogen wird; der ArSchi stellt sie immer wieder ein. Die letzte Zahlung wurde 'ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht' von ihm in Höhe von DM 7000,- geleistet, damit der Schlüsselübergabe nichts im Wege stand. Richtig so?
Frage: Hat der Architekt vor Ausführung schriftlich drauf hingewiesen, dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen? -
Moment mal!
Von wegen in den Gully kicken und so - die Antworten von rn und MB sind schon OK! Nur, bei Ihnen liegt deshalb, weil SIE was falsch gemacht haben, das Kind im Brunnen! Hätten Sie vorher mal anständig geguckt - und gucken lassen! - wäre das nicht passiert.
Mal ganz davon abgesehen, dass Sie hier kostenfreie Hilfe bekommen ... -
cool down - na ja schwierig bei 37 Grad
darf ein Architekt das? Ich dachte die dürfen laut Standesordnung nicht als Bauträger/Unternehmer auftreten. Könnte ja immer die Frau eines Architekten die Grundstücke kaufen und mit Auftragsbindung weiterverkaufen. Ulf -
Das verstehe ich nicht!
Wenn Pleli einen Werkvertrag (?) mit Festpreis hat, wieso hat er dann etwas falsch gemacht, wenn ihm jetzt Mehrkosten berechnet werden? Grds. denke ich erstmal, der Architekt hat sich verkalkuliert, und versucht jetzt die Mehrbelastung auf seine Kunden abzuwälzen. Zumindest sollte man das dem Fragesteller bis zum Beweis des Gegenteils zugutehalten.
Weiterhin finde ich zumindest die ersten beiden Antworten auch alles andere als hilfreich. Das ist nämlich genau die Art von Auskunft die Neulinge abschreckt. Zumindest auf den unerfahrenen Fragesteller muss der Tenor der Antworten unglaublich schulmeisterisch wirken. Die Frage "Architekt oder nicht Architekt" stellt sich hier doch überhaupt nicht. So gesehen kann ich Plelis Reaktion schon verstehen. -
Lehmaushub
Oh, das weiß ich ja alles! Von wegen 'Kind im Brunnen' und so. Welcher Bauherr kennt denn alle Tricks und Raffinessen? Wäre dem so, gäbe es dieses Forum ja nicht. Keine Gutachter, keine BauRA, etc.
Aber nun zur Frage: Der Architekt hat vorher nichts davon gesagt, geschrieben, o.ä.! Auf einmal kam die Aufforderung für den Lehmaushub.
In der Baubeschreibung stand auch was von Fundamentstärke die sich auf ein Bodengutachten beruft. Gäbe es das, dann hätte der Lehm doch entdeckt werden müssen, oder?
Nichts für ungut. Dass ich da blauäugig rangegangen bin, weiß ich selber. Bei meinem nächsten Haus, welches ich nieeeee wieder bauen werde, mache ich natürlich alles richtig. -
Ei gudd, dann!
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Für mich ist die Sache klar
... wenn in der Baubeschreibung sogar ein Bezug zu einem Bodengutachten hergestellt ist (wenn auch bei den Fundamenten). Der Witz weiterhin, das Grundstück hat vorher diesem geschäfttüchtigen Architekten, bzw. seiner Frau, gehört. Steht im Vertrag irgendwo *schlüsselfertig*? Ulf -
was dar der Architekt [OT]
der Architekt darf schon ein Bauunternehmen führen! aber laut Architektengesetz (jawohl das gibt es!) keine Makler- grundstücksgeschäfte und Finanzierungen machen -- -
die kostellation kommt mir bekannt vor. HUHU, Herr Schotten
Hallo Peli,
diese Art der "Zusammenarbeit" kommt mir sehr bekannt vor. Genauso die Art der Mehrkosten.
Bin juristischer Laie und betrachten Sie dieses bitte als meine persönliche Meinung:
Der Architekt ist laut HOAIAbk. verpflichtet Sie umgehend über Mehrkosten zu unterrichten. Im Übrigen ist auch mir kein Gesetz bekannt, dass lehmiger Bodenaushub seit Juli teurer sein soll. Fragen Sie ihn doch mal, welches Gesetz er denn meinen würde.
Weiterhin, anscheinend gibt es ja ein Bodengutachten. Dann sind ihm die Verhältnisse bekannt. Wenn er sich, wie schon oben beschreiben, verkalkuliert hat, hat er Pech.
Abgesehen davon, dürfen solche Knebelverträge überhaupt geschlossen werden?
Ähh, von mir aus auch per E-Mail, wo steht das BVAbk. (Dunstkreis reicht) )
MfG
Stefan Ibold -
Verbotene Architektenbindung
Vorab, dies ist keine Rechtsberatung, sondern Erlebtes. Grundstücksverkäufe, die dazu verpflichten, die Leistung eines bestimmten Architekten in Anspruch zu nehmen, verstoßen in der Regel gegen ein entsprechendes gesetzliches Verbot, ich glaube aus der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung). Jedenfalls führt das dazu, dass in der Regel dann der Architektenvertrag nichtig ist.
Unter Umständen entstehen sogar Schadensersatzansprüche der Vertragspartner an den Notar. Es können aus solch einer Konstellation ungeahnte und unübersehbare rechtliche Verwicklungen entstehen, auch im Hinblick darauf, dass das Bauvorhaben später nicht in Ordnung ist. Ich kann eine juristische Abklärung Ihrer Situation bei einem Fachanwalt nur dringend empfehlen. -
Nochmal nachgehakt
Hallo ,
les wieder mal das Forum (war nen paar Tage im Urlaub , toll war es ) und find lauter interessante Sachen . Bloß meine dumme Frage, warum soll Lehm mehr kosten, bei uns freut sich jeder wenn Lehm kommt , Baugrube steht und geht doch schön zum baggern . und was spricht dagegen das Zeug am Grundstück zwischenzulagern wenn es zum auffüllen passt. Ich hatte den blanken Fels und das wusste ich auch schon davor brauchte ich ja bloß den Nachbar fragen. und der wurde dann auch entsorgt aber doch nicht für 7000.-. Was ist das für nen Bundesland wo ihr da lebt wo man sobviel für sowas zahlen muss.
Servus Herbert -
Lehm Architekt, Kostengarantie?
Ich bin der festen Überzeugung, den Sachverhalt immer noch nicht verstanden zu haben. Wenn jemand bestimmte Kosten garantiert, dann können Mehrkosten logischerweise nicht bei mir hängen bleiben. Das Problem wird aber wohl ein anderes sein: Liegt wirklich eine Kostengarantie vor? Wenn ja, von wem? Architekt oder Bauunternehmen? Was für einen Vergütungsvereinbarung ist mit dem Unternehmer getroffen? Wenn Pauschalpreis, was ist pauschaliert worden? Gibt es im Vertrag Leistungsabgrenzungspositionen?
Ohne die Vertragsunterlagen zu sehen, kann man die Frage nicht ernsthaft beantworten.
Zum Thema Kopplungsverbot:
Eine absolute Besonderheit des Architektenrechts stellt das sog. Koppelungsverbot dar. Es ist geregelt in Art. 10 § 3 MRVG. Dieser Art. 10 enthält in den §§ 1 und 2 die Rechtsgrundlage zum Erlass der HOAIAbk.. Das Koppelungsverbot untersagt Vereinbarungen, durch die der Erwerber eines Grundstücks "sich im Zusammenhang mit dem Erwerb" verpflichtet, die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs oder Architekten in Anspruch zu nehmen. Der Grundstücksvertrag selbst bleibt gültig, der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag (Architektenvertrag, Ingenieurvertrag) jedoch ist unwirksam.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Halllooo Herr Pleli ...
Halllooo Herr Pleli und nun? Ihr Architekt bewegt sich offensichtlich in einem rechtsfreien Raum ... Ulf Eberhard -
Architektenrecht und Koppelungsverbot!
... ist ja interessant! Gabe es nochmal gepostet damit das alle Interessierten finden. Ulf -
Festpreis
Hallo alle zusammen,
tja, da sehe ich viele Antworten und Hinweise.
Ulf: Da bei der ganzen Baugeschichte noch viele andere Dinge offen und sehr striitig sind, wird das ganze wohl auf einen RA rauslaufen.
Im Vertrag steht ein garantierter Festpreis (Bausummengarantie), die für jeden Bauabschnitt eine bestimmte Summe vorsieht.
Alle anderen Änderungen, die vom Bauherren gewünscht werden, müssen natürlich von mir getragen werden. Aber eine Mehrbelastung durch den Lehm sehe ich eben nicht ein. Komischerweise ist keinem bekannt, auf welcher Gesetzesänderung diese Sache beruhen soll noch was der Architekt sonst für Gründe vorweist. Direkt darauf angesprochen, gibt er mir Auskunft darüber, wie das Wetter morgen werden soll.
Das wird eine langwierige Geschichte, bis alles geklärt sein wird. -
Viel Glück ...
Viel Glück wünsch ich und starke Nerven. Denken sie gleich daran, dass die meisten Bauprozesse per Vergleich enden. Also ein paar Mark aufheben - ich musste dafür Nachfinanzieren und zahle heute Bereitstellungszinsen, weil sich die Sache unendlich hinzieht. Ulf Eberhard
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