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Gewährter Arbeitsraum des Nachbarn zu groß! Was tun?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Gewährter Arbeitsraum des Nachbarn zu groß! Was tun?

Hallo,
wir bauen eine Doppelhaushälfte. Unser Nachbar baut mit Keller, wir bauen mit Aufschüttung und Bodenplatte, da das Grundstück unter Straßenniveau liegt.
Bei einem vor Ort Termin mit unserer Hausbaufirma, Bodenplattenbauer, Erdbauer und Nachbar wurden wir vom Nachbar gefragt, ob er auf unserm Grundstück einen Arbeitsraum für seinen Keller ausheben dürfte, da er gerade dabei war seine Baugrube ausheben zu lassen.
Auf Anraten unseres Bodenplattenbauers (und im Sinne eines guten Nachbarschafsverhältnisses) haben wir ihm einen Arbeitsraum von 40 cm gewährt. Lt. Bodenplattenbauer bräuchten wir diesen Arbeitsraum später um eine statisches Auffangen der Aufschüttung zu bekommen. D.h. Arbeitsraum mit Magerbetton auffüllen und dann darauf eine Mauer setzten bis Unterkante Bodenplatte. Soweit ja noch verständlich. Ein zusätzlich eingeschalteter Statiker hat die ganze Sache jetzt auch noch bestätigt.
Jetzt hat sich aber das Problem ergeben, dass der Nachbar den Arbeitsraum auf 60 cm erhöht hat und auch nicht senkrecht, sondern schräg hat ausheben lassen. D.h. die vorher veranschlagte Auffüllmange an Magebeton hat sich von ca. 8 m² auf ca. 17 m³ erhöht.
Wie sieht es jetzt mit den zusätzlichen Kosten aus? Muss ich die tragen?
Oder muss ich eigentlich gar keine Kosten tragen, da der Nachbar den "Urzustand" des ausgehobenen Arbeitsraumes wiederherstellen muss? Sprich einen tragfähigen Untergrund für meine Aufschüttung?
Besten Danke im Voraus für eine schnelle und rasche Hilfe, da die Sache eilt.
Bundesland: Baden-Württemberg

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Gewährter Arbeitsraum des Nachbarn zu groß! Was tun?" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Thorsten Kraft
  1. Au man ...

    Wann hören Halbwissende auf, Laien blödsinniger Ratschläge zu geben?

    Die Bodenplatte Ihres Nachbarn hat einen Überstand. Wenn Sie da Magerbeton reinkippen, belasten Sie diese mit.
    Das dürfen Sie aber nicht! (Jedenfalls nicht ohne weiteres)

    Bei einer Baugrubentiefe wie hier sind senkrechte Grubenwände nur mit einem (sauteuren) Verbau zulässig. Die auf Ihrem Grundstück gebuddelte Grube ist eher noch als klein zu bezeichnen!

    Klären Sie mit ihrem Statiker, wie jetzt eine Gründung SINNVOLL erfolgen kann und lassen Sie das Verfüllen vom Nachbarn machen.
    Wenn dessen Keller dann undicht ist, sind Sie fein raus. Dichtet der außen schwarz ab und SIE verfüllen, schiebt man IHNEN ggf die Schuld zu.

    Wer die Kosten dafür trägt, kann Ihnen nur ein Anwalt verraten.

  2. und

    schecken Sie diese Baukosten und den Ärger/ Aufwand noch mal ab.
    Vielleicht bekommen Sie doch relativ günstig noch einen Keller!
    ... wenn die Häuser auf gleicher Höhe stehen sollen.
    Grüße
  3. warum?

    ich vermute eine tolle Grenzüberbauung (?)
    wenn das so wäre: riesenproblem!
    wie soll man da fachgerecht gründen  -  egal ob mit oder ohne Keller?
  4. kann aber auch sein,

    er will seine Wohnkellerwand (gegen Erdreich) also "legal" Perimetern.
    Grüße
  5. Das ganze Vorhaben mit den unterschiedlichen Gründungstiefen scheint ...

    Das ganze Vorhaben mit den unterschiedlichen Gründungstiefen scheint mir etwas abenteuerlich und nicht durchgeplant zu sein. Falls der Nachbar eine Dränage unter seinem Keller hat (Kies auf dem Bild), müssen Sie die auf jeden Fall entfernen, um eine Gründung auf gewachsenem Boden herstellen zu können. Die Gründung in der Auffüllung geht in die Hose! Hat der Nachbar die Lasten aus Ihrem Haus mit in seine Kellerwände rechnen lassen? Wenn nicht, müssen Sie Ihre Bodenplatte entsprechend gründen. Lassen Sie Ihre geplante Gründung bei Zweifeln an den Aussagen der Firmen von Ihrem Statiker überprüfen! Schalten Sie einen fachkundigen Bauleiter ein! Was jetzt schief läuft, ist unter Umständen nie wieder zu reparieren und kann bis zum Abriss beider Doppelhaushälfte führen! Zur Aufteilung eventueller Mehrkosten ab zum Anwalt. Ein Teil dürften Sowieso-Kosten und damit von Ihnen zu tragen sein.
  6. Der Kies ...

    wird keine Flächendränung sein, sondern als "kapillarbrechende Schicht (ja  -  ich weiß, in der Tiefe Unsinn, aber trotzdem oft genug so verkauft) und "Ersatz" für die Sauberkeitsschicht verbaut sein.
    Nix anderes.
    Denn für eine Dränung müsste die Ringleitung ja TIEFER liegen und den Graben hätten die mit gebaggert.
  7. Weiterer Sachstand zu meinem Problem.

    Hallo zusammen!
    Besten Dank für die vielen Antworten.
    Anbei noch die Info, dass der Nachbar auf die Außenwände noch eine Isolierung aufbringen muss um seinen Kfw 60 Standard zu erreichen. Deshalb wohl auch der Vorsprung der Bodenplatte.
    Mit dem Statiker meiner Bodenplattenfirma habe ich heute telefoniert. Die letzte Idee war, um Kosten zu sparen, den Nachbarn aufzufordern den Arbeitsraum wieder mit dem Erdaushub zu verfüllen. Danach sollen wir dann den benötigten Raum für die "Magerbetongründung" wieder von unserem Erdbauer ausheben lassen.
    Bis jetzt haben wir eine untere Breite von 0,60 m und eine obere Breite von 1,50 m dazu eine Höhe von 1,60 m und eine Hauslänge des Nachbarn von 9,88 m. Ergibt die 17 m³ Magerbeton. Mit der neuen Idee müssten wir einen Graben mit den folgenden Maßen ausheben lassen: Breite 0,40 m, Tiefe 1,60 m, Länge 9,88 m. Ergibt eine Menge an Magerbeton von ca. 6,5 m³.
    Das sollte uns billiger kommen. Zumal wir auch noch eine Höherwertigen Beton kaufen müssen um den "Arbeitsraum" mithilfe einer Betonpumpe auffüllen zu können. Leider liegt das Baufenster 5 m von der Straße weg.
    Lt. Aussage des Statiker kommen wir sowohl um den Magerbeton als auch um die darauf zu errichtende Mauer nicht rum. Sind also Kosten um die wir nicht rumkommen.
    Jedenfalls will der Statiker unser Bodengutachten, welches er von der Hausbaufirma bis jetzt noch nicht bekommen hat, anschauen um zu überprüfen ob die neue Idee funktioniert.
    Kann man uns sonst noch Tipps geben, wie wir mit der ganzen Situation umgehen können.
    Besten Dank im Voraus.
    Weitere Infos folgen.
    Anbei noch ein weiteres Bild des Arbeitsraumes.
    Bundesland: Baden-Württemberg

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Weiterer Sachstand zu meinem Problem." auf die Frage "Gewährter Arbeitsraum des Nachbarn zu groß! Was tun?" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  8. nicht viel Neues.

    Ich bin wohl dann der einzige mit der Kellerüberlegung?
    Der halbe Keller ist praktisch schon ausgehoben.
    Die Hälfte der Kellerwände errichten sie jetzt für die Höhenanpassung der Bodenplatte.
    Ist doch irgendwie Schade.
    Hatten Sie beide Varianten mal durchrechnen lassen?
    Gut, Bauantrag und Statik müssten dann noch ergänzt werden.
    Grüße
  9. Kapillarbrechende Schicht? Das wird ein Wasserloch! . Was ...

    Kapillarbrechende Schicht? Das wird ein Wasserloch!
    Was soll eigentlich der Magerbeton bewirken? Das wird ein klassisches Streifenfundament. Die Haustrennwand wird ihre Lasten direkt in den Beton einleiten, ob da einer den Umweg über die Bodenplatte berechnet oder nicht. Und das auf 40 cm Breite ohne Baugrundgutachten auf bindigen Boden und die "kapillarbrechende Schicht"?
    O. T. : Bin ich froh, dass in Brandenburg auch Einfamilienhaus geprüft und überwacht werden ...
  10. Wenn ich solche Sprüche ...

    wie "Mit Aushub aufüllen, dann wieder ausbaggern und da Magerbeton rein" nur höre, rollen sich meine Fußnägel auf.
    Einzig sinnvoller Rat:
    Nehmen Sie sich sofort einen eigenen Fachmann, der nicht den wirtschaftlichen Interessen einer Firma, sondern Ihnen verpflichtet ist, um diese ganze Kiste zu retten!

    @UMF
    Nö  -  ging mir auch schon durch den Kopf. Muss man aber rechnen! .
    @TT
    Na und. Das ändert auch nicht viel. Oder meinen Sie, wer solches verzapft, legt das einem Prüfingenieur vor? Rotfl
    ***********

  11. OT @Ralf Dühlmeyer: In Brb. ist die Ausführungsplanung ...

    OT @Ralf Dühlmeyer: In Brb. ist die Ausführungsplanung (Schal- und Bewehrungspläne (Schalpläne, Bewehrungspläne)) dem Prüfingenieur vorzulegen. Außerdem findet der spätestens auf der Baustelle den Mist. Und da ich als Planer einen gewissen Einfluss auf die Auswahl des Prüfers habe, werde ich wenn möglich immer mit einem eher genauen zusammenarbeiten. Schon die Nennung des Namens kann nach meiner Erfahrung einen deutlichen Qualitätssprung bringen. Die beliebten Sätze "Das haben wir schon immer so gemacht" und "Das haben wir noch nie so gemacht" sind damit deutlich seltener geworden.
    Ich weiß, dass mit der Vorgabe der "Entbürokratisierung" in fast allen Bundesländern eine Prüfung entfallen ist und öffentlich-rechtlich keine Ausführungsplanung und Bauleitung gefordert wird. Ob man damit dem Bauherren einen Gefallen tut, soll jeder für sich entscheiden. Die vielen Beiträge im Netz, wo grundlegende Sachen wegen fehlender Planung und Überwachung schief laufen, sprechen eine andere Sprache.
  12. Neuer Sachstand

    Zu Beginn erstmal vielen Dank für die neuen Beiträge.
    Ein Keller wurde für uns nachträglich leider nicht interessant, da es keinen zeitlichen Vorteil gebracht hätte. Der Keller hätte außerdem wasserdicht sein müssen, was die Kosten und somit unser Budge erhöht hätte. Das wollten wir aber nicht.
    Im Übrigen hat sich in Telefonaten mit dem Nachbarn herausgestellt, dass wir beide bei unserer Planung davon ausgegangen sind, als erster das Haus zu stellen. Was aber keiner dem anderen gegenüber zugeben würde.
    Jedenfalls wurde jetzt folgende Lösung ausgearbeitet:
    Von unserem Bodenplattenbauer bekommen wir eine statische Berechnung für ein Streifenfundament und eine darauf zu errichtende Mauer aus Schalbetonsteinen. Dazu gibt es dann noch eine Aufstellung der benötigten Materialien wie z.B. Stahl.
    Das Streifenfundament hat ein Volumen von 2,5 m³ (9,5 m lang, 0,50 m hoch, 0,50 m breit. Rein muss dann natürlich noch der entsprechende Stahl. Das Fundament wird in Eigenregie mit Hilfe der statischen Berechnung selbst gemacht.
    Auf das Streifenfundament kommt dann die erwähnte Mauer aus Schalbetonsteine mit den Maßen 9,5 m lang, 1,90 m hoch, 0,30 m breit (Volumen ca. 5,5 m³). In die Schalbetonsteine kommt dann noch der benötigte Stahl und zum Verfüllen wieder Magerbeton. Auch die Mauer wird in Eigenregie errichtet.
    Da dann immer noch vom Arbeitsraum übrig ist, wird dieser dann in Handarbeit verfüllt und verdichtet. Hierzu kann das ausgebaute Material (Sand-Lehm-Boden) verwendet werden. Dies wurde ebenfalls vom Statiker abgesegnet.
    Die ganzen Arbeiten werden von einem Maurer (= Schwiegervater) ausgeführt. Durch die statischen Pläne ist das möglich.
    Die entstehenden Kosten konnten wir so weitestgehend auf die veranschlagten Kosten begrenzen. Zusätzlich wurden nur die Kosten für den Statiker benötigt.
    Um den Beitrag zu vervollständigen werden ich nach und nach Bilder von den einzelnen Arbeitsschritten einstellen.
    Nochmals besten Dank für die Hilfen und Anregungen.
    Bundesland: Baden-Württemberg
  13. Woher weiß der Bodenplattenbauer vor der Statik, dass ...

    Woher weiß der Bodenplattenbauer vor der Statik, dass das Fundament 50 cm breit wird? Was ist mit den anderen Streifenfundamenten? Abtreppung? Oder doch elastisch gebettete Platte auf der Auffüllung?
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